Berlin-Mitte lässt die Tauben verhungern: Prozess gegen Tierschützerin

18. Januar 2018

Berlin, den 18. Januar 2018 – In Berlin ist das Füttern von Tauben  – anders als in anderen Städten – jedenfalls nicht unmittelbar verboten.  Jetzt versucht der Bezirk Mitte über Umwege das Engagement von hilfsbereiten Tierschützern zu verhindern. Im Juni 2017 erließ das Ordnungsamt des Bezirks wahrscheinlich erstmals einen Bußgeldbescheid gegen eine Tauben fütternde Person  wegen des Verstoßes gegen das Straßenreinigungsgesetz. Unterstützt von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz geht der Fall nun vor Gericht.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, Tauben hätten in der Großstadt ein großes Futterangebot. Tatsächlich hungern die Tiere, weil im Müll hinter der Currywurstbude kein für Tauben verdauliches Körnerfutter zu finden ist. Stadttauben, die zumeist von gestrandeten Brief- und Hochzeitstauben stammen, sind auf eine fachkundige Betreuung durch den Menschen zwingend angewiesen.  Mit der richtigen Fütterung wird die Darmgesundheit gefördert und der Kot wird fester, der sonst aufgrund von Hunger und Durchfall zu Ärgernissen führen kann.

Teilen des Bezirksamts in Berlin-Mitte sind die Stadttauben allerdings ein Dorn im Auge. Ohne ausdrückliches Fütterungsverbot in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung fehlt dem Bezirk die Rechtsgrundlage, die Versorgung der Tiere zu sanktionieren. Stattdessen wurde das Straßenreinigungsgesetz bemüht.

„Es ist eine Farce, eine sachkundige Tierschützerin bei einer tierschutzgerechten Fütterung mit artgerechtem Futter wegen der Verunreinigung der Straßen belangen zu wollen, obwohl das gestreute Futter direkt aufgepickt wird und somit kein staatliches Eingreifen begründet.“, findet Dr. Eisenhart von Loeper, 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Aus diesem Grund hat der Prozess aus Sicht der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz eine über den konkreten Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Nötigenfalls ist die Erna-Graff-Stiftung bereit, die betroffene Tierschützerin bis zur höchsten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht,  zu unterstützen.

Die Vertretung vor Gericht übernimmt Hans-Georg Kluge, Rechtsanwalt der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund und selbst Herausgeber eines Kommentars zum Tierschutzgesetz.

Das Gerichtsverfahren findet am 30. Januar 2018 ab 10.15 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße 6, 10557 Berlin statt. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz wird vor Ort sein.

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