Bundesverwaltungsgericht erlaubt Bremer Affenversuche

6. Februar 2014

Die Versuche laufen immer ähnlich ab: Der Kopf eines Affen wird stundenlang unbeweglich fixiert. Durch in das Gehirn eingeführte Elektroden werden Messungen vorgenommen, während die Affen auf einen Monitor blicken. Durch Durst werden die Tiere zur Mitarbeit gezwungen. Denn nur, wenn die Affen tun, was von ihnen verlangt wird, erhalten sie über einen Schlauch im Mund etwas Flüssigkeit.

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Affenversuche an der Bremer Universität zulässig sind. Die Bremer Genehmigungsbehörde hätte demnach den Forschern die Erlaubnis für ihre Experimente im Jahr 2008 nicht verweigern dürfen. Tierschützer sind empört und treten aus der Tierschutz-Kommission aus.

Ein schlimmes Urteil für den Tierschutz und das “Staatsziel Tierschutz”: Die Tiere sind jetzt auf unabsehbare Zeit schutzlos.

Lesen hier:

Statement der “Ärzte gegen Tierversuche”

Beitrag im Bremer Fernsehen: “Buten und Binnen”

Sehen Sie dazu den Film “Unsinn Tierversuch” der “Ärzte gegen Tierversuche”

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