Interview mit unserem 1. Vorsitzenden zum Schwäbisch Haller Putenmastprozess

24. Mai 2016

Ein Prozess, der Wellen schlug in Tierschutzkreisen, war die Anklage dreier Aktivisten, die Undercover-Aufnahmen in einem Putenmaststall in Schwäbisch Hall drehten und dabei vom Landwirt schwer verletzt wurden. Die Erna-Graff-Stiftung unterstützt diesen wichtigen Prozess finanziell und medial. Unserer Ansicht nach sind derartige Aufnahmen ein wichtiges Mittel, um Tierquälerei aufzudecken und bei einem Notstand auch absolut gerechtfertigt. Im Haller Tagblatt erschien dazu ein Interview, das wir mit freundlicher Genehmigung des Redakteurs an dieser Stelle wiedergeben möchten:

 

Rechtsanwalt und Tierschützer: Eisenhart von Loeper im Gespräch über den laufenden Prozess

 

Eisenhart von Loeper verteidigte an den ersten beiden Verhandlungstagen den Hauptangeklagten. Er ist überzeugt, dass der Prozess Weichen zugunsten des Tierschutzes in Deutschland stellen kann.

Dr. jur. Eisenhardt von Loeper

Dr. jur. Eisenhardt von Loeper

Wie bewerten Sie das Video aus dem Ruppertshofener Stall?
VON LOEPER: Dank der Videoaufnahmen der Angeklagten können wir sehen und sachverständig bewerten lassen, dass einzelne Puten im Ruppertshofener Mastbetrieb unter starken Verletzungen zu leiden hatten. Allen Puten fehlte die notwendige Einstreu, ihr Gefieder war stark verschmutzt und beschädigt. Das arteigene Verhalten ließ sich in der gesetzwidrig monotonen Umgebung nicht befriedigen. Solche Tierhaltung ist insgesamt tierquälerisch, also strafbar.

Rechtfertigt der Einsatz für den Tierschutz einen Hausfriedensbruch?
Die Notlage der Puten durch Videoaufnahmen öffentlich transparent zu machen und damit solchem grob gesetzwidrigen Verhalten entgegenzuwirken, lässt sich als Recht des Menschen auf “Nothilfe für Tiere” begründen. Und in jedem Fall kann das angeklagte Vorgehen im Sinne des Strafrechts als “rechtfertigender Notstand” und damit als gesetzmäßig einzustufen sein. Übrigens haben zwei Angeklagte hier nicht “eingebrochen”, sondern den Mastbetrieb durch eine unverschlossene Tür betreten. Zudem sind wir in Notfällen sogar strafrechtlich verpflichtet – soweit zumutbar und zur Abhilfe erforderlich – , uns keiner “unterlassenen Hilfeleistung” schuldig zu machen. Tierquälerei zu vermeiden, ist für die meisten Menschen sogar Teil der Menschenwürde. Demgegenüber wiegt der Schutz einer häuslichen Umfriedung in der Werteskala weitaus weniger.

Kann dem Prozess wegweisende Bedeutung zukommen?
Ja, der jetzt angelaufene Musterprozess kann für die Rechtsprechung wesentliche Weichen stellen. Vor allem deshalb, weil der im Jahre 2002 mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates beschlossene Verfassungsrang zu Gunsten der Tiere noch nicht mit Leben erfüllt wurde. Dieses unverantwortliche gesellschaftliche Versäumnis muss endlich aufgearbeitet werden.

Ist Massentierhaltung überhaupt mit dem Tierschutzgesetz vereinbar?
Massentierhaltung gerät schon deshalb immer mehr in die Kritik, weil sie kaum noch das Einzeltier sieht, dessen Wohlbefinden der Gesetzgeber in einem weit verstandenen Sinn gewährleisten will. Das zeigt sich auch im vorliegenden Konflikt. In jedem Falle muss gesichert sein, dass die Grundbedürfnisse der Tiere unter anderem auf artgemäße Lebensqualität, insbesondere Ernährung und Pflege verhaltensgerechte Unterbringung befriedigt werden können.

Bei welchen Tieren sehen Sie bundesweit die größten Probleme?
Gerade bei der Putenhaltung gibt es schwerste Missstände, speziell bei den derzeit gemästeten schweren Linien. Besonders tierwidrig qualvoll ist auch die Kastenstandhaltung der Schweine, ferner die Anbindehaltung der Rinder. Schockierend ist auch die Tötung überzähliger oder nicht erwünschter männlicher Kälber, Ziegenlämmer und Küken sowie die Schlachtung trächtiger Tiere.

Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich da?
Deutschland ist zwar tierschutzgesetzlich relativ deutlich entwickelt, hat aber Empfehlungen der EU zur Haltung von Tieren nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Das wiegt schwer bei dem Ausmaß exzessiv leidvoller Tiernutzung, das viele Hundert Millionen Tiere in Deutschland betrifft. Wie bei Menschenrechten helfen auch bei Tieren Gesetze erst dann, wenn sie einklagbar sind.

Warum haben Tierschützer ausgerechnet den Landkreis Hall im Visier?
Der Standard in der Putenhaltung ist allgemein schlecht, so dass das Ergebnis der Videoaufnahmen nicht überraschend ist. Allerdings gab es auch Informationen, dass das Veterinäramt des Landkreises Schwäbisch Hall trotz tierschutzrechtlich begründeter Beanstandungen untätig bleibt. Im Video erkennbare klare Missstände haben die zuständigen Veterinäre sogar für tierschutzgemäß befunden. Das ist ungeheuerlich.

Wie können Veterinärämter ihrer Kontrollfunktion gerecht werden?
Amtstierärzten muss durch berufliche Fortbildung bewusst gemacht werden, dass ihr Einsatz eine Garantenstellung für den Tierschutz erfüllt.

Essen Sie selbst Fleisch?
Tiere sind unsere fühlenden Gefährten des Lebens, deren Dasein und von Menschenhand gemachtes Leid mir nahe geht. Daher esse ich bereits seit dem Jahr 1960 kein Fleisch.

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