Analogie, Analogieschluß

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter A. eine Ähnlichkeit zwischen mindestens zwei verschiedenen Lebewesen, Dingen, Größen, Sachverhalten oder abstrakten Aussagen in bezug auf einen bestimmten Vergleichspunkt (tertium comparationis). So kann man bei so verschiedenen Lebewesen wie einem Krokodil, einer Maus und einem Vogel dennoch in bezug auf Atmung, Stoffwechsel oder das Bauprinzip des Auges von A.en sprechen. Man kann ferner eine Taschenuhr mit einer Turmuhr, verschiedene Dreiecke, aber auch Unfallbeschreibungen, medizinische Eingriffe oder philosophische Sollenssätze auf A.en hin untersuchen. Aus solchen A.en ziehen wir Schlüsse, die als evident gelten und in allen Bereichen des menschlichen Lebens eine wichtige Rolle spielen; wichtig ist nur, daß die jeweilige A. als solche unstrittig ist und daß die Folgerung die Aussagekraft nicht übersteigt. Wenn man aus der Analogie in bezug auf das Gehirn bei Mensch und Elefant folgern wollte, daß der Elefant genau um sovielmal klüger ist als sein Gehirn schwerer oder voluminöser ist, dann wäre dies ein unzulässiger Schluß. Auch die Größe des Auges sagt ja nichts über die damit verbundene Sehkraft aus.

I. Für die —> Ethologie reicht diese allgemeine Beschreibung nicht aus, weil man hier zwei verschiedene Formen der Ähnlichkeit unterschei- det: die A. als Ähnlichkeit in Körperbau und Verhalten zwischen Tieren nicht verwandter Art und die Homologie als Ähnlichkeit in Körperbau und Verhalten aufgrund stammesgeschichtlicher Verwandtschaft. Analoge Ähnlichkeiten haben also nichts mit Artverwandtschaft zu tun, sondern sind eine Folge der Anpassung an gleiche Funktionen oder an Umwelt- und Lebensbedingungen.

Beim A.schluß werden aus der festgestellten A. Folgerungen gezogen. Dies ist bei den vergleichenden Bio- und Medizinwissenschaften hinsichtlich der Funktionen der Organe oder Organsysteme unstrittig. Aber es ergeben sich erkenntnistheoretische Schwierigkeiten, wenn von körperlichen oder physiologischen A.en auf das subjektive Erleben, wie etwa —> Schmerz oder —> Leiden bzw. vorhandenes oder gestörtes –> Wohlbefinden geschlossen werden soll; vgl. —> Ethologie und Tierpsychologie

II. Daß Tiere leiden können, wird heute kaum mehr angezweifelt, sonst wäre es sinnlos, Tiere vor Leiden schützen zu wollen, wie es das —> Tierschutzgesetz anstrebt; vgl. hierzu —> Leiden III.

Leiden sind oft ohne sichtbare oder sonst meßbare körperliche Mängel und nur mit einer zwar hohen Wahrscheinlichkeit, aber nicht mit letzter Sicherheit, eben nur durch den A.schluß festzustellen. Dieses Fehlen letzter Sicherheit und das Angewiesensein auf Wahrscheinlichkeit ist für bestimmte Forschungsbereiche der Medizin- und Biowissenschaften charakteristisch, und es widerspricht jeder Logik und auch dem –> Gleichheitsgrundsatz, diese Wahrscheinlichkeit im einen Falle (etwa hinsichtlich der übertragbarkeit tierexperimentell gefundener Ergebnisse auf den Menschen) zu akzeptieren, sie aber für unzureichend zu halten, wenn es um die Feststellung der Leiden bei Tieren geht. Mit anderen Worten, man kann nicht die —> Tierversuche wissenschaftlich rechtfertigen, weil deren Ergebnisse zwar nicht absolut sicher, aber doch sehr wahrscheinlich auf den Menschen übertragbar sind, und gleichzeitig die Käfighaltung verteidigen, weil die Leiden der Tiere zwar sehr wahrscheinlich, aber nicht absolut sicher sind.

Bernhard Hassenstein hat das A.problem in vier einleuchtenden Sätzen beschrieben: „(1) Der Schluß vom eigenen Erleben auf das Erleben des Mitmenschen ist ein Analogieschluß. (2) Diesen Analogieschluß machen sich die Menschen ohne Ausnahme zu eigen, er ist erkenntnis- theoretische Basis für humanes Verhalten. (3) Der Schluß vom Erleben des Menschen auf das Erleben von Tieren ist prinzipiell gleicher Art, wenn auch dem Grade nach weniger sicher als der vom Ich zum Mitmenschen. (4) Den Schluß Nr. 1 zur Basis des (sozialen) Menschenbildes zu machen, den Schluß 3 aber als unerlaubt abzulehnen, wäre ein widersprüchliches Verfahren.” (Manuskript 1982) Vgl. hierzu auch die Stellungnahme von Konrad Lorenz (—> Ethologie II/3). Zur Kritik s. Klaus Militzer (1986, S. 11-13).

II. Unter tierschutzethischem Aspekt ist die Frage aber noch ganz anders zu stellen: Wenn im zwischenmenschlichen Bereich der Grundsatz gilt, daß wir jede Handlung unterlassen müssen, die mit der Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist (Beispiel: Autos oder Medikamente werden aus dem Verkauf genommen, sobald eine mögliche Gefahr erkannt ist), warum glauben wir dann, in bezug auf die Tiere mit den Schutzmaßnahmen so lange warten zu dürfen, bis die Schädigung mit Sicherheit erwiesen ist bzw. bis kein Wissenschaftler mehr daran zweifelt? Vgl. hierzu auch -> Werturteil und Sachverhalt.

Literatur: I. Eibl-Eibesfeldt 1972, S. 53-60, K. Lorenz 1980, B. Rensch 1973, S. 12-14 und 225-229, H. H. Sambraus 1981 b.

Copyrights © 2024 Erna-Graff-Stiftung. All Rights reserved.