Forschungsdefizit-Argument

Das F-A. wird vorgebracht, wenn Sachverhalte noch nicht bzw. noch nicht völlig geklärt sind (—> Werturteil und Sachverhalt) oder als ungeklärt dargestellt werden. Gelegentlich wird auch dann ein exakter Beweis verlangt, wenn er aus erkenntnistheoretischen Gründen gar nicht erbracht werden kann, wie etwa bei der Feststellung von –> Leiden. Gelegentlich kann man sich auch kaum des Eindrucks erwehren, daß Forschungen nur verlangt und auch durchgeführt werden, um die Öffentlichkeit zu beruhigen oder um längst fällige Reformen zu verzögern. Die mangelnde Objektivität mancher Wissenschaftler wird jedenfalls in deutlich erkennbarer Weise kritisiert, so z. B. von Erwin K. Scheuch (1982) und Wolfgang Wild (1983, S. 99).

Literatur: Im Text erwähnt.

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