Kommunikationsethik

Kommunikationsethik ist hier als ethische Richtlinie für humanes Miteinander-Reden und faires Diskutieren gemeint. Letzteres ist in Tierschutzfragen wichtig, und zwar sowohl, wenn es zwischen Befürwortern und Gegnern um tierschutzrelevante Fragen geht, etwa beim —> Tierversuch oder bei der —> Nutztierhaltung, als auch wenn –> Tierschützer untereinander streiten.

Karl Barth hat in seiner Kirchlichen Dogmatik (Band III/2, 1959, S. 302-312) unter dem Stichwort „Die Grundform der Menschlichkeit” das Miteinander-Reden und Aufeinander-Hören behandelt und dabei auf einige wichtige Erfordernisse des humanen und sinnvollen Gespräches hingewiesen.

I. Gespräche oder Diskussionen, die auf Verständigung über Sach- verhalte oder Beurteilungen abzielen (—> Werturteil und Sachverhalt) verlangen von keinem Beteiligten, daß er sich der Sachverhaltsbeschreibung oder dem Werturteil des Partners einfach anschließt. Wichtig ist nur, daß jeder versteht, was der andere sagen will, und daß jeder sich vom anderen auch richtig verstanden fühlt. Man muß verstehen wollen; wobei allerdings ein hohes Maß an Objektivierungsvermögen nötig ist, um auch das richtig zu verstehen, was man selbst ganz anders sieht (Sachverhalte) oder ganz anders beurteilt (Werturteile). Ein solches Gespräch kann, gerade wenn es ein Streitgespräch ist, nur zustande kommen, wenn (1) die Partner in ihrem Reden den andern nicht irreführen und in ihrem Hören nicht mißverstehen wollen und (2) jeder seinen Partner auch in seiner jeweils anderen Aussage ernst nimmt, und wenn (3) keiner den Anspruch erhebt, in eigener Sache festzustellen, wer von beiden in welchen Dissenzpunkten recht oder nicht recht hat. Dies vermag in der Regel nur ein sowohl sachkundiger als auch kritischer und neutraler Zuhörer oder Leser.

Leider verlaufen Streitgespräche meistens nicht nach diesen Leitlinien, und das Auditorium ist oft gar nicht in der Lage, die vorgebrachten Argumente kritisch zu würdigen. Viele Diskussionen verlaufen daher nach genau gegenteiligem Muster: Man redet selbst nur, um irrezuführen oder den Partner zu einer ungeschützten Bemerkung zu provozieren, damit man ihn anschließend „fertigmachen” kann; und man hört nicht unbefangen, sondern man lauert nur auf Schwachpunkte, Ungenauigkeiten oder mißdeutbare Aussagen, die man in der Replik auf die eine oder andere Weise abwerten, entrüstet verurteilen oder lächerlich machen kann. Der humane Sinn von Mund und Ohren, wie Karl Barth sagt, wird verfehlt.

II. In der schriftlichen Auseinandersetzung ist die Methode der Verfälschung noch leichter und wirkungsvoller, weil der Gegner oft nicht oder verspätet zu Wort kommt. Besonders eindrucksvoll ist es, sich aus dem Chor der gegnerischen Meinung diejenigen Stimmen auszusuchen, die möglichst weit über das Ziel hinausschießen und nachweisbare Irrtümer, Fehler, Unterstellungen oder noch Schlimmeres enthalten. Mit ihnen wird man leicht fertig und gewinnt den Leser für sich. Auf die seriöse und sachliche Kritik, die es in der Regel ja auch gibt, geht man erst gar nicht ein; und so entsteht nach außen hin der Eindruck, daß es dem Autor nur um die Abwehr unsachlicher oder böswilliger Kritik geht. Auch im Streit über Tierschutzfragen wird diese Methode ange- wandt: gelegentlich auch ohne Absicht und nur als Folge eines zum Vorurteil verhärteten Feindbildes. Gegen weniger gravierende Ausrutscher ist aber auch der eigentlich gutwillige Streitpartner nicht immer gefeit.

III. K. verlangt auch, daß die emotionalen Kräfte, die der Mensch als Motivation für sein –> Handeln so dringend braucht, nicht außer Kontrolle geraten. Der emotional Engagierte sieht meist nur sein Hauptanliegen, demgegenüber die Details keine besondere Rolle spielen, und so liegt die Gefahr nahe, daß die entsprechenden Sachverhalte einseitig gesehen und dargestellt werden. Es ist durchaus verständlich, daß Menschen unter ihrer Ohnmacht gegen das an den Tieren begangene Unrecht so leiden, daß sie die Kontrolle über ihre Gefühle verlieren und so zu „Amokrednern” werden, die das Gegenteil von dem provozieren, was sie eigentlich erreichen wollen. Diese Gefahr ist unter dem Stich- wort —>Tierschützer II—IV genauer beschrieben.

IV. K. erlaubt durchaus, einen Gesprächspartner auf Schwächen seiner Argumentation hinzuweisen. Nicht erlaubt ist jedoch der Versuch, einen weniger erfahrenen Partner in eine Zwickmühlsituation zu manövrieren. In der Tierschutzdiskussion ist es gelegentlich so, daß man gemäßigten —> Tierschützern ihre mangelnde Konsequenz und —> Kohärenz vorwirft, den konsequenten Gesprächspartnern aber Realitätsferne oder gar Fanatismus. Umgekehrt bedienen sich die streitbaren Tierschützer gelegentlich einer ebenfalls unzulässigen Methode, indem sie ihrem Konfliktpartner mangelndes Wissen oder einfach Bosheit unterstellen, ohne dies auch entsprechend zu belegen.

Keine weitere Literatur.

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