Revisionsbeschwerde zugelassen: Hoffnung für Eintagsküken?

3. Januar 2017

Küken werden nach Geschlehct sortiert,

Kaum geschlüpft, schon dem Tode geweiht. Nur das Geschlecht entscheidet, wer leben darf und wer in den Schredder kommt.

Berlin, 03. Januar 2017 – Der Streit um das systematische Töten von männlichen Küken geht in die nächste Runde. Heute gab das Leipziger Gericht bekannt, dass für die Verfahren der Kreise Paderborn und Gütersloh, die das Kükenschreddern verbieten wollen, eine Revision zulassen wird.

Es war ein Prozess, auf den Tierschützer aus ganz Deutschland gespannt geblickt haben: im Mai vergangenen Jahres hatten zwei Geflügelzüchter in Nordrhein-Westfalen gegen die Kreise Paderborn und Gütersloh geklagt, da diese ihnen verboten hatten, die männlichen Küken in ihrer Brüterei gleich nach der Geburt zu töten. Das zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster stellte daraufhin in einem Grundsatzurteil fest, dass das massenhafte Töten von frisch geschlüpften Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Zwar darf Tieren ohne vernünftigen Grund weder Schmerz noch Schäden zugefügt werden, aber da die Aufzucht von männlichen Küken unrentabel ist, sah das Gericht dies als rechtfertigenden Grund zur Tötung an. Eine Revision gegen dieses Grundsatzurteil wurde seiner Zeit nicht zugelassen. Doch dagegen hatten die beiden betroffenen Kreise Paderborn und Gütersloh auf Anweisung des Umweltministeriums Beschwerde eingereicht.

Das Verfahren auf Seite der die Kükentötung verbietenden Behörden wird anwaltlich vom 2.Vorsitzenden der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz in seiner Funktion als Anwalt der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund vertreten.

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz sieht die Beschlüsse als eine große Chance für den Tierschutz an und sieht den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun mit großer Spannung entgegen. „Es ist ein vorläufiger Erfolg für den Tierschutz, dass das Urteil des OVG Münster nun vom Tisch ist, in dem das Tierwohl wirtschaftlichen Interessen untergeordnet wurde.“, so Eisenhart von Loeper, 1.Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung.

Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel (Grüne) begrüßte die Zulassung der Revisionen durch das Bundesgericht. “Tiere sind keine Abfallprodukte”, erklärte Remmel in Düsseldorf. “Wir werden nun in dem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht versuchen, ein Ende dieser millionenfachen tierschutzwidrigen Praxis zu erreichen, bei der es nur darum geht, den Gewinn der Unternehmen zu maximieren.”

Die Pressemitteilung als PDF downloadbar: RevisionKüken

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