Strafbefehle gegen Verantwortliche der Tübinger Affenversuche

20. Februar 2018

Berberaffe hinter Gittern.

Kein Tierversuche an Affen!

Berlin/Tübingen, 20. Februar 2018 – So eben wurde bekannt, dass das Amtsgericht Tübingen Strafbefehle gegen drei Experimentatoren der Tübinger Affenversuche erlassen hat. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, dessen Vorsitzender im Januar 2015 auch im Namen der Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg Strafanzeige erstattet hatte, begrüßt dies außerordentlich. „Es ist dringend notwendig, endlich die strafbaren Verhaltensweisen der Tierexperimentatoren aufzuarbeiten und zu ahnden.“, so Dr. Eisenhart von Loeper, 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und Kommentator des Tierschutzgesetzes.

 

Dr. von Loeper hatte 2015 Strafanzeige wegen fortgesetzter Tierquälerei und Tiertötung gegen die Verantwortlichen des Tübinger Max-Planck-Instituts für Biologische Kybernetik erstattet nachdem Undercoveraufnahmen der SOKO Tierschutz deutlich machten, unter welch erschreckenden Bedingungen die Tierversuche in Tübingen stattfinden. Die Experimentatoren hatten für ihre Versuche den Genehmigungsumfang bei weitem überschritten und die Tiere stundenlang in einem sogenannten Primatenstuhl fixiert. Dr. Eisenhart von Loeper hatte daher das Regierungspräsidium Tübingen aufgefordert, die erteilte Genehmigung für die Tierversuche mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, da die Affenversuche ethisch nicht vertretbar und tierschutzwidrig waren. Dieser Aufforderung folgte das Regierungspräsidium nicht. Im April 2017 gab das Max-Plack-Institut das Ende der Affenversuche bekannt.

Die nun erlassenen Strafbefehle gegen die Verantwortlichen lassen auf eine Aufarbeitung der umstrittenen Tübinger Affenversuche hoffen. „Häufig werden derartige Strafanzeigen trotz eindeutiger Beweise eingestellt und dem Tierschutz keine Beachtung geschenkt.“, so von Loeper. „Dass nun strafrechtliche Konsequenzen aus den Tierschutzverstößen gezogen werden, unterstreicht das wachsende Gewicht des Tierschutzes, auch im Bereich der Tierversuche.“

Die Erna-Graff-Stiftung vermutet, dass die Angeklagten nun Einspruch gegen den Strafbefehl erheben werden. „Die dann folgende Gerichtsverhandlung“, so von Loeper, „kann wesentlich zur Transparenz und Konsequenz des Tierschutzes beitragen.“

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2018-02-20_PM StrafbefehlAffenversuche

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