Teilsieg für die Hunde am Schlachtensee

15. Januar 2018

Die Rechtslage am Schlachtensee ist für viele Betroffene undurchsichtig.

Nach einem jahrelangen Rechtstreit um ein Hundeverbot am Ufer von Schlachtensee und Krummer Lanke konnte die von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützte Klage einen ersten Erfolg erreichen: Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte in einer in dieser  Woche zugestellten, aber noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, dass Hunde außerhalb der Badesaison selbst an den Badestellen angeleint ans Wasser dürfen. „Außerhalb der Badestellen gilt das auch innerhalb der Badesaison, wie das Verwaltungsgericht schon vor zwei Jahren entschieden und jetzt bestätigt hat“, so Dr. Eisenhart von Loeper, 1.Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, der allerdings auch betonte, dass die aktuelle Rechtslage für die betroffenen Hundehalter nach wie vor schwer durchschaubar sei.

 

Schon immer waren die Seen in Berlin-Zehlendorf ein beliebtes Gebiet bei Hundehaltern, bis 2015 auf Anregung der grünen Stadträtin Christa Markl-Vieto ein absolutes Hundeverbot an Schlachtensee und Krummer Lanke eingeführt wurde. Diese Regelung erwies sich aber als rechtswidrig und wurde daher 7 Monate später vom Verwaltungsgericht gekippt.

Die Erna-Graff-Stiftung, die sich für ein friedliches Miteinander zwischen Mensch und Hund an den Seen stark macht, ist für den Moment zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. Dr. Eisenhart von Loeper dazu: „Es wäre nicht hinzunehmen, wenn Hunde aus dem Berliner Stadtleben ausgeschlossen werden würden. Vielen Anwohner mit Hund hatten von Handgreiflichkeiten gegen sich und ihre Hunde berichtet, nachdem das Verbot beschlossen wurde.”

Es gibt allerdings immer noch offene Fragen, die jetzt vom Oberverwaltungsgericht geklärt werden müssen. Nach wie vor rechtskräftig geklärt werden muss etwa die Frage, wo Badestellen, die Hunde im Sommer  nicht einmal angeleint betreten dürfen, beginnen und und wo sie enden. Denn nach dem neuen Berliner Hundegesetz, das seit 2017 gilt, müssen Badestellen nicht mehr als solche ausgewiesen werden.

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz ist notfalls nach wie vor bereit, die Kläger bis zum Bundesverwaltungsgericht zu unterstützen. Klärungsbedürftig bleibt auch, ob die Hunde in die Seen mitgenommen werden dürfen. Auch darüber wird nun das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden haben.

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