Umfassender Leinenzwang im Entwurf des Berliner Hundegesetz verstößt gegen Tierschutzrecht

18. Februar 2015

Genereller Leinenzwang unvereinbar mit artgerechter Hundehaltung.

Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf des Senats zum Berliner Hundegesetz wird von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz in Berlin wegen des geplanten generellen Leinenzwangs scharf kritisiert. Der Stiftungsvorsitzende, Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper rügt, das sei ein „nicht hinnehmbarer gesetzwidriger Rückschritt“, der unvereinbar sei mit der Aufwertung des Tierschutzes im Grundgesetz und der „im Interesse der Berliner Hundefreunde gerichtlich angefochten werden müsse, falls der umfassende Leinenzwang gegen alle Vernunft beschlossen werden sollte“. Nach Überzeugung der Erna-Graff-Stiftung verstößt der Gesetzentwurf in Teilen gegen das höherrangige Tierschutzgesetz und ist deshalb wegen des Vorranges des Bundesrechts nichtig.

Schild Leinenzwang für Hunde

Leinenzwang für Hunde

Dabei stützen sich die Erna-Graff-Stiftung und ihre Juristen u.a. auf ein bereits vor längerer Zeit veröffentlichtes Gutachten der Münchener Professorin für Tierschutz und Verhaltenskunde Dorothea Döring. Diese Wissenschaftlerin und andere Sachverständige bezeichnen den generellen Leinenzwang als unvereinbar mit einer artgerechten Haltung von Hunden, die eine Möglichkeit zum freien Auslauf ohne Leine, zum freien Kontakt mit Artgenossen und zum Erkundungsverhalten umfassen müsse. Untermauert wird diese Einschätzung auch durch § 2 der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung, der für Hunde „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers und einer Anbindehaltung“ vorschreibt.

Der im Gegensatz dazu stehende Berliner Gesetzentwurf will zwar in besonderen Ausnahmefällen eine Befreiung vom Leinenzwang bei „Sachkundenachweis“ ermöglichen. Dem hält der Vorsitzende der Erna Graff-Stiftung von Loeper aber entgegen, das sei ein „Alibi ohne Wert“, eine „störende Bürokratisierung der Hundehaltung, die zudem zu Lasten der Tiere und der sozial Schwächeren“ gehe. Gleiches gelte für ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, die für viele Ältere und Nichtmotorisierte unzumutbar weit entfernt liegen würden und deshalb in vielen Fällen unbrauchbar seien.

Presseresonanz:

RBB Beitrag im Magazin zibb mit Stellungnahme der Erna-Graff-Stiftung vom 19.02.2015

Berliner Kurier vom 19.02.2015

Berliner Woche vom 11.03.2015

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