Fundtiere im Tierheim abzugeben wird  teuer – für das Tierheim

26. April 2018

Bundesverwaltungsgericht kippt gelebte Praxis wegen klaren Gesetzeswortlauts

Leipzig/Berlin, 26.04. 2018 –  Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Gemeinden nicht für Fundtiere aufkommen müssen, wenn sie im Tierheim statt im Fundbüro abgegeben werden. Das entspricht zwar dem Wortlaut des § 967 BGB, widerspricht aber einer  bundesweit gängigen, jahrzehntealten  Praxis, die jetzt gefährdet wird. Die Existenz vieler Tierheime ist bedroht, da nun Abrechnungen von den Gemeinden verweigert werden können. Fundtiere sind jetzt gegenüber der Gemeinde nicht nur anzuzeigen, sondern dort zuerst auch abzugeben, bis das Fundamt ggfls. selbst auf die Idee kommt, das Tier an ein Tierheim weiterzugeben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde dann kostenpflichtig.

Bundesverwaltungsgericht von Vorne

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung zulasten der Tierheime getroffen.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden heute vier Revisionsverfahren aus Bayern und Sachsen zu Fundtieren verhandelt. In den ersten drei Verfahren waren elf Fundkatzen in Tierheimen abgegeben wurden. Die Tierheime in Rosenheim und Cham hatten das bei der jeweiligen Gemeinde des Fundortes angezeigt und die Unterbringungs- sowie Tierarztkosten in Rechnung gestellt. Die Gemeinden in Oberaudorf, Falkenstein und Bruckmühl lehnten eine Kostenübernahme ab. Daraufhin klagten die Tierheime.

Im vierten Verfahren wollte die Gemeinde Olbersdorf für das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Görlitz im Falle eines aufgefundenen Hundes tätig werden und dies dem Landkreis in Rechnung stellen. Der Landkreis lehnte eine Kostenübernahme ab. Daraufhin klagte die Gemeinde Olbersdorf.

“Nach dem Urteil des BVerwG ist in den Gemeinden bei der Fundtierabgabe mit Chaos zu rechnen zu Lasten aller Beteiligten.”, sagt Dr. jur. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. “Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, nachdem er es bisher versäumt hat, das Fundrecht aus dem 19. Jahrhundert an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Die Erna-Graff-Stiftung unterstützt den Deutschen Tierschutzbund vorbehaltlos, wenn er sich jetzt an die Politik, insbesondere an die politisch verantwortliche Ministerin Julia Klöckner wenden sollte. Die deutsche Tierschutzbewegung muss jetzt mit einer Stimme sprechen”.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2018-04-26 PM-Fundtiere

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