Hundeauslaufgebiet Grunewald wird verkleinert

12. März 2015

Betroffen sind Uferbereiche „Schlachtensee“ und „Krumme Lanke“

Am 15.05.2015 tritt eine neue Reglung bezüglich des Mitführens von Hunden an den Badeseen „Krumme Lanke“ und „Schlachtensee“ in Kraft. Das Hundeauslaufgebiet Grunewald endet dann auf dem oberen Uferweg. Damit wird das Gebiet, auf denen Hunde frei laufen dürfen, um 0,3 km² verkleinert. Das ist neben der im neuen Berliner Hundegesetz geplanten generellen Anleinpflicht ein weiterer Fall, bei dem die Berliner Hunde die „Rechnung“ für menschliches Versagen „zahlen“ sollen.

 Als Grund für die Eingrenzung des Hundeauslaufgebiets am Schlachtensee nennt die Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto den Erhalt der Seen als EU-Badegewässer. Aus „gesundheitshygienischen“ Gründen sei die gleichzeitige Nutzung als EU-Badegewässer und als Hundeauslaufgebiet nicht vertretbar. Darüber hinaus beschweren sich regelmäßig Badegäste über die Hunde.

Hundehalter fühlen sich als Bauernopfer

Hundehalter sehen die Gründe für die Gewässerverschmutzung eher bei den Badegästen. So gibt es kaum Toiletten an den Ufern der Seen. Badegäste verrichten ihre Notdurft deshalb häufig im an den See grenzenden Uferbereich und/oder direkt im Wasser.

Unterer Uferweg – Hier gilt künftig Hundeverbot

Klar ist, hier wird seitens des Bezirksamtes ziemlich einseitigreagiert. Während die Hundehalter mit Einschränkungen rechnen müssen, dürfen sich Badegäste verhalten wie bisher. Es gibt keine Hinweise darauf, dass auch anderen Ursachen nachgegangen wird, die die Gewässerverschmutzung zu verantworten haben können. Dazu gehören die Regenwassereinleitstellen sowie durch Badegäste verursachte Fäkalien- und Müllabspülungen nach Regenereignissen. Das Aufstellen von Abfallbehältern würde nicht nur Hundehaltern die Entsorgung der Hundekotbeutel erleichtern, sondern auch die Belastung des Ufers durch Müll reduzieren.

Hundehalter schlagen vor, dass der untere Uferbereich weiterhin mit angeleinten Hunden betreten werden darf. Da im Zuge der Umsetzung des Beschlusses 907 der Bezirksverordnetenversammlung Hinweisschilder entlang des Uferbereiches aufgestellt werden sollen, könnten diese auch den Hinweis auf die Anleinpflicht darstellen statt des generellen Verbots. Wird den Schildern Folge geleistet, minimiert sich auch die Belästigung von Badegästen. Ob generelles Verbot oder Anleinpflicht im Uferbereich, beide Regelungen setzen regelmäßige Kontrollen voraus.

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