Das Verbandsklagerecht bedeutet, dass auch Vereine und Verbände (und anerkannte, gemeinnützigeTierschutzorganisationen) klagen dürfen, wenn es um Verletzung von Rechten der Allgemeinheit und nicht nur der eigenen Rechte geht.
Die ERNA-GRAFF-Stiftung setzt sich intensiv für die Etablierung eines Verbandsklagerechtes in allen Bundesländern ein und verbreitet diese wichtige Forderung durch Pressemitteilungen und Positionspapiere. Ein Erfolg aus dem Jahre 2015 ist die Einführung der Verbandsklage in Baden-Württemberg. Andere Bundesländer müssen dringend folgen.
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