Sammelbegriff für Tierschutzrichtun-gen, die auf der Überzeugung beruhen, daß Tierschutz im –> Interesse des Menschen, insbesondere der Entwicklung seiner—> Humanität not wendig sei. Dieser Gedanke wurde schon von Plutarch, Thomas von Aquin, Kant und vielen anderen (vgl. G. M. Teutsch 1975 S. 152 und 1985, S. 34, 118f.) vertreten und ist für die Erziehung sicher von Bedeutung. Aber wenn der Tierschutz nicht anders begründet würde, dann könnte man die —> Tierquälerei eigentlich nur so lange verurteilen, als sie öffent- lichund durch Menschen erfolgt;und das ist genau die Voraussetzung für die Strafbarkeit tierquälerischer —> Handlungen der ersten Tier- schutzgesetze gewesen (—> Gesetzlicher Tierschutz II). Öffentliche Mißhandlung von Tieren ist heute jedoch selten. Die Mehrzahl der leiden- den Tiere wird, wie in vielen Bereichen der —> Nutztierhaltung oder Tierversuche, mehr durch Apparaturen oder technische Haltungssysteme gequält, als durch den unmittelbar eingreifenden Menschen.
Auch bei anderen Varianten des A. T. spielt das Interesse des Menschen eine besondere Rolle, nämlich immer dann, wenn das Tier als Mittel für menschengesetzte Zwecke gesehen wird, wie auf extreme Weise im —›anthropozentrischen Humanismus, aber auch wenn das Tier vorwiegend als Hobbyobjekt, als Beute, als Objekt der Ausbeutung oder Forschung, als Spielzeug oder einfach als Ware betrachtet wird.
Auch wenn es heißt, daß Tiere vor dem Aussterben bewahrt werden sollen, damit sich auch spätere Menschengenerationen noch an ihnen erfreuen können, ist dies zwar sicher ein liebenswertes, aber im Grunde doch anthropozentrisches Motiv. Das soll nicht heißen, daß Tierschutz aus Liebe zum Tier deswegen schon als anthropozentrisch zu bewerten ist; es kommt eben darauf an, was es mit unserer —>Tierliebe auf sich hat, d. h. ob wir wirklich das Tier lieben oder doch nur uns selbst.
A. T. wird nur dann ausreichend beschrieben, wenn er mit –>ethischem Tierschutz verglichen wird.
Literatur: E. Drewermann 1981, S. 90-11o, K. J. Ennulat und G. Zoebe 1972, S. 21, E. Gräßer 1978, A. Lorz 1979, S. 3o, W. Wickler 298o, G. M. Teutsch 1982 und 1983b, S. 33-35.