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Vor einer möglichen Klage müssen oft erstmal die Umstände geklärt werden. Um an behördliche Informationen zu kommen, stellen wir daher in der Regel erstmal einen Antrag auf Akteneinsicht und sprechen mit verfügbaren Zeugen. Wenn sich dann die Beweise für eine strafbare Handlung verdichten, können wir anhand dessen eine auf Fakten basierte und auf Beweise gestützte Strafanzeige stellen.

In anderen Fällen stehen wir dagegen im Austausch mit den Veterinärbehörden, um diese auf tierschutzwidrige Zustände hinzuweisen und bestimmte, notwendige Maßnahmen einzufordern.

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