Verkaufsverbot lebender Hummer gefordert – Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht

11. Mai 2017

Der Verkauf von lebenden Hummern in Supermärkten ist Tierquälerei! Wir unterstützen Animal Rights Watch (ARIWA) bei der Klage auf Untersagung dieser rechtswidrigen Praxis.

Hummer mit verbundenen Scheren.
Auch Hummer sind leidensfähige Tiere. – Foto: coachwood, AdobeStock

Worum geht es im Hummer-Prozess?

Unterstützt von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz hat Animal Rights Watch (ARIWA) bei der Veterinärbehörde Düsseldorf im Mai 2017 einen Antrag auf Untersagung jeder Lebendhaltung von Hummern im Stadtgebiet eingereicht. Der Grund: Die Veterinärbehörde hat bis dahin – wie viele andere deutsche Veterinärbehörden – die tierschutzwidrige Haltung und den Verkauf von Hummern im Lebensmittelgroßhandel bzw. bei gewerblichen Verkäufern nicht untersagt. Dabei hat es im Februar 2017 das Veterinäramt Berlin-Spandau, vertreten durch die Berliner Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund, vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein richtungsweisendes, wenn auch noch nicht rechtskräftiges Urteil erstritten, wonach Hummer leidensfähig im Sinne des Tierschutzgesetzes sind (VG 24 K 188.14). Veterinärbehörden müssen demnach auch bei der Hummerhaltung zum Schutz der Tiere eingreifen, wenn dies nötig ist. Da der Verkauf von lebenden Hummern per se nicht tierschutzgerecht erfolgen kann, muss er generell verboten werden.

Wie ist der aktuelle Stand beim Hummer-Prozess?

Um das Leiden der Hummer zu beenden, hat ARIWA, unterstützt von der Erna-Graff-Stiftung, das Veterinäramt Düsseldorf am 3. April 2017 aufgefordert, u. a. der METRO Cash and Carry GmbH zu untersagen, lebende Hummer zu verkaufen. Da sich die Behörde weigerte, die Untersagung umgehend vorzunehmen, hat ARIWA zur Durchsetzung geltender tierschutzrechtlicher Bestimmungen mittels einer Tierschutz-Verbandsklage nach dem TierschutzVMG NRW Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht. Unterstützt wird die Initiative auch finanziell von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Knapp drei Jahre später, am 24. Januar 2020 wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage ab. In der Begründung heißt es, die Verbandsklage sei nicht mehr zulässig, da Nordrhein-Westfalen die Verbandsklage zum 31.12.2018 abgeschafft habe.

“Die Klage war längst vor Außerkrafttreten der Verbandsklage beim Gericht anhängig. Es ist ein Skandal, dass dieses Gericht, welches fast drei Jahre für ein Urteil gebraucht hat, sich einer inhaltlichen Entscheidung auf diese Weise entzieht! Es erweckt den Eindruck, dass hier absichtlich so lange zugewartet wurde, bis das Verbandsklagerecht abgeschafft ist.”, sagt Eva Biré, Rechtsassessorin der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Unserer Rechtauffassung nach, gilt die Abschaffung natürlich nicht für solche Klagen, die bis zum 31.12.2018 bereits bei Gericht anhängig waren. Ferner muss über die bis dahin bestehende Rechtslage entschieden werden. Aus diesem Grund unterstützen wir das Verfahren weiter.

Es wurde nun Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Damit sind nun zwei Grundsatzfragen obergerichtlich zu klären: Zum einen geht es uns nach wie vor darum, den Lebendverkauf von Hummern als tierschutzwidrig feststellen zu lassen. Zum anderen ist nun auch juristisch zu klären, ob das hart erkämpfte Klagerecht von Tierschutzorganisationen tatsächlich – wie vom VG Düsseldorf angenommen – so einfach verwehrt werden kann.

Hintergrundinformationen zum Hummer-Prozess:

Der Verkauf lebender Hummer ist nach Auffassung vieler Juristen und Veterinäre in Deutschland per se tierschutzwidrig. Das liegt zum einen am langen Transport aus Nordamerika und der sogenannten »Hälterung«, der Aufbewahrung lebender Tiere, die zu Leid und Schmerzen bei den Tieren führt. Die wild gefangenen, streng aquatisch lebenden Hummer werden per Luftfracht außerhalb von Wasser transportiert. In Deutschland angekommen, werden sie nach mehrfachem Umladen und langen Transporten meist in engen Becken, mit zugebundenen Scheren ohne Rückzugsmöglichkeiten und ausreichende Abdunkelung gestapelt. Dabei sind Hummer in der Natur Einzelgänger und der Kontakt zu Artgenossen führt zu Stress und Aggressionen. In den Salzwasserbecken leben sie ohne Futter, bis sie an Gastronomen oder Endverbraucher verkauft werden.

Zum anderen ist die derzeit meistpraktizierte und von der Tierschutzschlachtverordnung allein zugelassene Tötungsmethode – die Tiere lebendig in siedendem Wasser zu kochen – in jedem Fall tierschutzwidrig. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen auch der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in Parma belegen, dass Hummer die Fähigkeit besitzen, Angst und Stress zu empfinden. Sie sind somit leidensfähig im Sinne des Tierschutzgesetzes und Veterinärbehörden haben die Pflicht, bei Missständen zu handeln. Dies wurde erstmals Mitte Februar durch das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt.

„Dass Hummer und andere Krebstiere Schmerzen, Angst oder Stress empfinden können und leidensfähig sind, sollte inzwischen allgemein anerkannt sein. Wir sind froh, dass das Berliner Verwaltungsgericht das in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt hat“, sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. „Trotzdem greifen auch in diesem Fall die Kontrollbehörden nicht ein. Das macht erneut deutlich, dass das Tierschutz-Verbandsklagerecht unentbehrlich ist, um Tierschutzbelange durchzusetzen“, ergänzt Dr. Eisenhart von Loeper, ehemaliger Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. „Seit Jahren ist nunmehr die Leidensfähigkeit von Hummern auch der Bundesregierung bekannt, doch nichts geschieht. Und fast alle Behörden schauen zu, selbst dort, wo, wie in Düsseldorf, regelrechte Hochburgen des Verkaufs lebender Hummer bestehen.“

Der Erna-Graff-Stiftung und ARIWA liegt Videomaterial aus mehreren Düsseldorfer Unternehmen vor. Es zeigt eindeutige, schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Schlachtverordnung. Die Hummer werden in Kartons, ohne Wasser oder sogar auf Eis aufbewahrt, bis sie qualvoll an ihren eigenen Stoffwechselprodukten ersticken. Existieren Wasserbecken, sind diese nicht ausreichend vor Lichteinfall geschützt, und es existieren keine Rückzugsmöglichkeiten für die einzelgängerisch lebenden Tiere. Aggressive Tiere werden nicht von den anderen getrennt. Dass auf allen Videos Hummer mit abgebrochenen Antennen – den hochempfindlichen Sinnesorganen der Tiere – zu sehen sind, verdeutlicht den rohen oder einfach nur unachtsamen Umgang mit den Tieren.

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