Stiftungsziel: Tierschutzrecht

Mit zwei renommierten Tierschutzanwälten im Vorstand sind wir für das Thema Tierschutzrecht bestens aufgestellt. Wir kämpfen für ein flächendeckendes Verbandsklagerecht und gehen juristisch gegen Verursacher von Tierleid vor.

Für das Tierschutzrecht tritt die Erna-Graff-Stiftung durch die Auftragsvergabe von Gutachten ein und führt mit Hilfe engagierter Juristen Prozesse zum Wohl von Tieren – aber auch von Tierhaltern entsprechende Verfahren. Ein aufsehenerregender Erfolg war die vor Gericht durchgefochtene Genehmigung, einen Hund als Therapiehund für den wachkomatösen Sohn einer Familie anzuerkennen. Dieser Hund galt auf Grund seiner Rasse als ‚genehmigungspflichtiger Kampfhund‘ und die durch Umzug neu zuständig gewordene Behörde hatte bereits Schritte zur Entnahme des am vorigen Wohnort genehmigten Hundes aus der Familie angeordnet. Hunde gehören zum sozialen Umfeld des Menschen und ebenso gehört der Mensch zum sozialem Umfeld des Hundes. Daher vertritt die Erna-Graff-Stiftung juristisch Fälle, in denen das Wohl beider auf dem Spiel steht: Die Stiftung fordert, die willkürlich geführten Rasselisten zu streichen, die in Deutschland immer wieder zur Entnahme und ‚Entsorgung‘ von Listenhunden aus ihren Familien führt. Eine weitere Forderung der Stiftung, die vor Gericht entschieden werden wird, betrifft das Mitführverbot von Hunden in einigen Berliner Wäldern und Seen. Dieses Verbot ist eine große Belastung sowohl für die Hundehalter als auch die Familienhunde, denn sie sind aus einem großen Bereich der Freizeitgestaltung ausgegrenzt oder voneinander getrennt. Durch Gutachten kann die Stiftung klarstellen, dass für ein solches Hundeverbot die Rechtsgrundlage fehlt. Im November 2015 reicht die Stiftung daher Klage beim Verwaltungsgericht ins Berlin ein und fordert den Widerruf dieses Verbots.

Gegen das neue Berliner Hundegesetz, das eine angeblich zum Schutz und Wohl der Öffentlichkeit geplante Verordnung zur allgemeine Leinenpflicht auf Stadtgebiet beinhaltet, wird die Stiftung vor Gericht mit Hilfe von Gutachten und Experten klarstellen, dass die Verordnung in der bisher vorliegenden Form tierschutzwidrig ist.

Die Erna-Graff-Stiftung setzt sich intensiv für die Etablierung eines Verbandsklagerechtes in allen Bundesländern ein und verbreitet diese wichtige Forderung durch Pressemitteilungen und Positionspapiere. Ein Erfolg 2015 ist die Einführung der Verbandsklage in Baden-Württemberg. Andere Bundesländer müssen dringend folgen.

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