Qualzucht und Tierzucht

Wenn Tiere durch angezüchtete Merkmale an chronischen Schmerzen leiden und/oder immer wieder auf tierärztliche Behandlung angewiesen sind, sprechen wir von Qualzucht. Mehr zum Thema Qualzucht bei Hunden und Qualzucht bei Katzen finden Sie auf den speziellen Themenseiten.

Als Zucht wird in der Biologie die geplante Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen Umformung einer Tierart bezeichnet. Dabei sollen gewünschte Eigenschaften verstärkt, erhalten und unerwünschte Eigenschaften durch entsprechende Zuchtauslese zum Verschwinden gebracht werden. Eine weitergehende Definition von Zucht schließt jede vom Menschen bewusst und gewollt herbeigeführte Vermehrung von Tieren ein (Hirt et.al. 2016). Die Zucht von Haustieren begann mit der Zähmung ihrer Wildformen vor etwa 12-13000 Jahren als der Mensch sesshaft wurde und die Landwirtschaft erfand. Nur der Hund wurde schon vor dieser Zeit zum Begleiter des Menschen.

Wolf im Wald
Wolf (Canis Lupus) als Stammform des Hundes.

Er wurde schon viele Jahrtausende zuvor von den nomadisierenden Jägern und Sammlern domestiziert. 14 -17000 Jahre alt sind Knochenfunde, die von der Stammform Wolf unterschieden sind und sich bereits zweifelsfrei als Hund ansprechen lassen (Sablin & Khlopachev 2002). Der Hund könnte aber noch weitaus älter sein, denn andere Untersuchungen finden Hinweise auf frühe Hunde vor bereits 30000 Jahren (Germonpre et.al. 2009). Heute zählen wir etwa 20 Säugetierarten unter den Haustieren, von denen Schaf, Schwein, Ziege und Rind als erste domestiziert wurden, nämlich vor rund 10-11000 Jahren und Farbmäuse und Farbratten mit anderen Nagern zusammen das Schlusslicht in der neueren Zeit sind. Die Geschichte der Domestikation von Geflügel und Taube reicht ebenfalls Jahrtausende zurück. Eher kürzlich sind Kanarienvogel und andere Ziervögel als Haustiere hinzugekommen. Auch Fische wurden zu Haustieren gemacht: Karpfen werden in China seit etwa 4000 Jahren gezüchtet, Goldfische seit 1000 Jahren (Liste der domestizierten Arten g). Nahezu jede der domestizierten Tierarten weist heutzutage Zuchtlinien auf, in denen Merkmale so ausgeprägt sind, das die betroffenen Tieren gesundheitliche Probleme davontragen.

Der Mensch verändert Tiere

Domestikation hinterlässt sichtbare und unsichtbare Spuren in Tieren aller Arten. Äußerlich sind domestizierte Tiere von ihrer wilden Stammform durch eine Anzahl von Merkmalen unterschieden. Beispiele sind Hänge- oder Kippohren, steilere Stirn, Farbveränderungen sowie Weißfleckung im Fell. Weitere Merkmale betreffen das Gehirn, Veränderungen im Verdauungstrakt und Veränderungen im Verhalten. Hierzu gehören erhöhte Fruchtbarkeit, Aufgabe der Saisonalität der Fortpflanzung und eine reduzierte Aggressivität zusammen mit geminderter Flucht- und Verteidigungsbereitschaft.

Ziege
Hausziege, Hängeohren und Flecken. Wildform Bezoarziege (Capra aegagrus).

Diese Merkmale finden sich mehr oder weniger ausgeprägt bei fast allen Haustieren. Sie werden als Domestikationssyndrom beschrieben und wurden bereits von Darwin als Phänomen der Haustierwerdung erkannt (Darwin 1868). Bis vor kurzem stellten sie die Wissenschaft noch vor ein Rätsel, denn es konnte nicht erklärt werden, warum so unterschiedliche Haustiere wie Hund und Schwein sich von ihren jeweiligen Stammformen in ähnlicher Weise unterscheiden. Erst neueste Forschung konnte zeigen, dass kleine Mutationen in der Entwicklung des Embryos dafür verantwortlich sind (Wilkins et.al. 2014). Die Mutationen betreffen Zellen der Neuralleiste – die Stammzellen-, aus denen verschiedene Strukturen im sich entwickelnden Embryo entstehen. Sie sind Vorläufer der Nebennieren, deren Hormone das Aggressionsverhalten und die Stressreaktionen steuern, sind aber auch zum Beispiel an der Entwicklung der Ohrknorpel beteiligt, verwandeln sich in pigmentbildende Hautzellen oder beeinflussen das Hirnwachstum. Die Mutationen in den Stammzellen können also zu friedlicheren Tieren führen und gleichzeitig auch zu dem Mosaik von Merkmalen, das unsere domestizierten Tiere gemeinsam haben. Leichte Zähmbarkeit und weniger Scheu waren natürlich bereits in der frühen Phase der Domestikation für den Menschen ein wichtiges Merkmal seiner Tiere, denn ein gefahrenloser Umgang mit ihnen war wichtig (Driscoll et.al. 2009). Mit solchen Tieren, nämlich den eher zahm werdenden und weniger scheuen, konnte er den Tierbestand vermehren.

Der Zusammenhang zwischen dem Auswahlkriterium ‘Zahmheit’ für die Weiterzucht und den oben beschriebenen körperlichen Merkmalen konnte im Farm-Fuchs Experiment gezeigt werden. 1959 begann Dmitrij Belyaev in Russland (bzw. in der damaligen Sowjetunion) damit, Füchse zu Haustieren zu machen. Für die Weiterzucht mit einem Individuum war nicht das Aussehen entscheidend, sondern allein sein freundliches Verhalten. Bereits nach zehn Generationen zeigten sich bei den Füchsen helle Flecken im Fell und bald auch hängende Ohren und eingerollte Schwänze. Es dauerte dann nur ein paar Generationen mehr, um aus dem scheuen einzelgängerischen Fuchs ein freundliches, verspieltes Tier zu machen (Trut et.al. 2009).

Hausfuchs
Hausfuchs – eine wünschenswerte Züchtung? Wildform Rotfuchs (Vulpes vulpes).

Die Domestikationsforschung hat durch dieses Experiment zweifellos an Erkenntnissen gewonnen. Den Preis dafür zahlten und zahlen tausende von Füchsen. Füchse aus dieser ‚Produktion‘ werden mittlerweile auch an private Halter abgegeben und bedienen hier den Wunsch nach Exotik. Ein wirklich dem Menschen zugewandtes und wohnungshaltungs-kompatibles Haustier ist aus diesen Füchsen allerdings nicht geworden (s. Video Youtube: Fuchs als Haustier; Galileo; ProSieben). Aus Sicht des Tierschutzes muss die Zucht, Abgabe und Haltung von diesen Tieren problematisch sein.

Alleine der Vorgang der Haustierwerdung führt also bereits zu Veränderungen im Körper und im Wesen der Haustiere im Vergleich zur wilden Stammform. Offenbar kann sich das schon nach wenigen Generationen manifestieren. Dagegen führt der umgekehrte Prozess der Haustierwerdung, die Dedomestikation, nicht unbedingt wieder in die Wildform zurück. Wir kennen Populationen verwilderter Pferde und Hunde, die bereits vor sehr vielen Generationen aus der menschlichen Obhut frei wurden, zum ‚wilden‘ Leben zurückkehrten und trotzdem nicht wieder so wie ihre Stammform aussehen. Ein weiteres Beispiel ist die Haustaube, die wahrscheinlich seit weit mehr als 4000 Jahren den Menschen begleitet und seit vielen Taubengenerationen verwildert in unseren Städten lebt. Äußerlich unterscheiden sie sich noch immer von ihrer wilden Stammform, der Felsentaube (Columba livia; Johnston 1992). Auch im Verhalten ist und bleibt sie ein Haustier: Vermehrungsfreudig, ohne Brutsaisonalität, dem Menschen zugewandt und von ihm abhängig.

Taube auf der Straße
Straßentauben haben ein variabel gefärbtes Federkleid. Wildform Felsentaube (Columbia livia).

Im Weiteren züchtete der Mensch bei seinen Haus- und Nutztieren gezielt solche Eigenschaften heraus, die ihm nützlich waren. Um nur einige zu nennen: Kraft und Ausdauer bei Zug- und Lasttieren, mehr Wolle, mehr Milchleistung bei Schaf, Ziege und Rind, größere Fruchtbarkeit bei Geflügel und Tauben oder höheres Gewicht bei Schweinen. Haushunde erfuhren besonders viele Veränderungen, denn sie hatten viele Wünsche des Menschen zu erfüllen. Sie wurden zum Ziehen und Tragen von Lasten eingesetzt, gingen als Hetz-, Such,- und Stöberhunde mit ihm auf die Jagd, hüteten Herden, bewachten Haus und Hof, kämpften gegen Mensch, Artgenossen und andere Tiere. Manche Rassen wurden als Schoß- oder Begleithunde gezüchtet und nur zur Gesellschaft und zum Vergnügen der Menschen gehalten.

Wann die gezielte Zucht auf einen bestimmten Typus –Rasse- hin begann, ist bei Haustieren nicht leicht zu datieren. Man kann aber annehmen, dass das Wissen darum, wie ein gewünschter Phänotypus herausgezüchtet bzw. erhalten werden kann, bereits vor tausenden von Jahren bekannt war. Kleinwüchsige Hunde, die nur durch gezielte Zucht ihre geringe Körpergröße erhalten konnten, finden sich bereits in der britischen Eisenzeit, etwa 600 bis 1200 Jahre v.Chr. Andere, den heutigen Rassen äußerlich sehr ähnliche Hunde, entstanden wohl bereits vor mehr als 2000 Jahren (Bennett et.al. 2016a, b).

Was ist Qualzucht?

Über alle Haus-und Heimtierarten hinweg wurden und werden Rassen gezüchtet bei denen die Zuchtziele Veränderungen am Körper und im Wesen betreffen (s. Teile: Qualzucht bei Katzen, Hunden). Diese Veränderungen beinhalten Merkmale des allgemeinen Wachstum (Größe, Körperform, Gewicht, Proportionen), der Haut und des Haarkleides (z.B. Faltenbildung, Haarlosigkeit) bzw. des Gefieders einschließlich der Pigmentierung (Federformen & Federstruktur, Farbe), sowie des Verhaltens (z.B. übermäßige Aggressivität). Mit diesen Merkmalen gekoppelt können auch Veränderungen in anderen Teilen des Körpers auftreten. Zum Beispiel im Bereich des Zentralnervensystems, der Sinnesorgane, der Fortpflanzungsorgane, der Muskulatur, des Skeletts, des Bindegewebes und anderer Organe oder im Bindegewebe. Wenn das mit diesen Veränderungen gezüchtete Tier an chronischen Schmerzen leiden muss und/oder immer wieder auf tierärztliche Behandlung angewiesen ist, wenn ihm arttypische Bewegung und artspezifische Verständigung nicht möglich sind und wenn es ohne dauernde spezielle Pflege nicht überlebensfähig ist, müssen wir von Qualzucht sprechen. Bei den Merkmalen kann es sich um züchterisch geduldete, gewollte oder sogar als Zuchtziel im Rassestandard festgelegte Merkmale handeln. Diese Merkmale können bereits selbst tierschutzrelevant sein oder aber sie sind mit anderen tierschutzrelevanten Merkmalen assoziiert und führen dann beim betroffenen Tier zu entsprechenden Folgeerscheinungen und Schädigungen.

Das Tierschutzgesetz verbietet es, solch betroffene Tiere zu züchten bzw. zu vermehren. Hierzu gibt es seit 1986 den § 11b, der sich mit Qualzucht beschäftigt:

  • 11b des Tierschutzgesetzes (04.07.2013, zuletzt geändert 28.07.2014)

(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

  1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
  2. bei den Nachkommen
    • a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
    • b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
    • c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Zur Unterstützung von Züchtern und Tierärzten gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ in Auftrag. Es wurde von der Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht ausgearbeitet und am 2. Juni 1999 veröffentlicht.

Die Definition für Qualzucht aus dem Gutachten (Seite 5):

„Der Tatbestand des § 11b des Tierschutzgesetzes ist erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und / oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind (DVG-Fachgruppe Verhaltensforschung (1987): Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept. Verlag DVG, Gießen).“

Genetische Grundlagen der Qualzucht

Die Voraussetzung für die Anwendung von § 11b ist die Erblichkeit des oder der tierschutzrelevanten Merkmale, also die genetische Fixierung des Merkmals und die Weitergabe der schädlichen Gene von den Elterntieren an ihre Nachkommen. Bei der Vererbung eines Merkmales muss unterschieden werden, ob es Monogen oder Polygen vererbt wird. Ferner, ob es sich bei der Vererbung des Merkmals um einen dominanten, unvollständig dominanten oder rezessiven Erbgang handelt.

-monogen vererbte Merkmale

Ist für ein Merkmal nur ein einziges Gen verantwortlich, liegt Monogenie vor. Die Monogenie ist der einfachste Fall der Genwechselwirkung (1 Gen = 1 Merkmal). Monogen werden bei Hund und Katze beispielsweise die Schwanzlosigkeit bzw. Schwanzverkürzung vererbt (häufig vergesellschaftet mit Missbildungen an weiteren Abschnitten der Wirbelsäule und der Hinterhand).

Ein Individuum besitzt das Gen für ein bestimmtes Merkmal in doppelter Ausführung: eines hat es von der Mutter und eines vom Vater erhalten. Gibt es von dem Gen A, das für ein tierschutzrelevantes Merkmal verantwortlich ist auch eine ‚unschädliche‘ Variante B, kann ein Individuum an seinem Genort zwei schädliche Gene haben AA, zwei unschädliche BB oder die Kombination aus beiden A und B. Welche Kombination das Individuum aufweist und auch ob es von dem schädlichen Merkmal tatsächlich betroffen ist, ergibt sich aus der genetischen Ausstattung der Eltern und daraus, ob das schädliche Gen über das nichtschädliche Gen dominant ist, also auch bei der Kombination AB ein Schaden vorliegen wird.

Weisen beide Elterntiere die Kombination AA auf, sind sie homozygot in diesem Merkmal. Einhundert Prozent ihrer Nachkommen werden ebenfalls homozygot sein und das schädliche Merkmal im Phänotypus ausbilden.

Weisen beide Eltern die Kombination AB auf, sind sie heterozygot. Ist das Schadgen A dominant über B, werden beide Elterntiere das schädliche Merkmal im Phänotyp zeigen. Nach den Mendelschen Regeln kann berechnet werden, wie die Verteilung der Gene der Eltern auf die Nachkommen erfolgt, nämlich zu je 25 Prozent AA, AB, BA und BB. Hier werden 25 % der Nachkommen völlig frei von dem schädlichen Merkmal sein, da sie die Kombination BB haben. Bei der Weiterzucht mit ausschließlich solchen Tieren, wäre das Schadgen A aus der Zucht erfolgreich entfernt.

Im anderen Fall der Heterozygotie, nämlich wenn das Gen A nicht dominant ist, wären beide Elterntiere mit der Kombination AB völlig merkmalsfrei, obwohl sie das schädliche Gen tragen. Nach den Mendelschen Regeln werden unter ihren Nachkommen aber trotzdem 25 % von dem tierschutzrelevanten Merkmal betroffen sein, denn bei ihnen käme die Kombination AA vor (bei den anderen AB und BB, also Merkmalsfrei).

Ist ein Elternteil Träger des Schadmerkmals und hierin homozygot (AA), das andere Elternteil aber Heterozygot (AB), werden laut Mendelscher Regel fünfzig Prozent der Nachkommen auf jeden Fall betroffen sein, da sie mit der Kombination AA dann das schädliche Merkmal entwickeln.

Werden heterozygote Träger des schädlichen, aber nicht-dominanten Gens (AB) immer nur mit Nichtmerkmalsträger (also BB) verpaart, könnten in dieser Zucht keine geschädigten Nachkommen auftreten. Mithin ist diese Verpaarung nicht als Qualzucht anzusehen. Allerdings wird hier ein potentiell schädliches Merkmal durch völlig unauffällige Elterntiere weitervererbt und daher sollte eine solche Zucht nicht betrieben werden.

Zusammengefasst sprechen wir von Qualzucht dann, wenn unter den Nachkommen eines Paares solche mit einer Schädigung durch die Weitervererbung eines schädlichen Gens (hier im Beispiel A) auftreten können. In allen Fällen, in denen der Nachwuchs nach den Mendelschen Gesetzen AA tragen kann, ist das zu 100 % gegeben. In Fällen der Heterozygotie AB ebenfalls, wenn das schädliche Gen A gegenüber dem nichtschädlichem Gen B dominant ist. Im anderen Fall, also wenn A nicht dominant (rezessiv) ist, wird das Merkmal auch nicht in seiner schädlichen Form ausgeprägt. Dann sind heterozygote Tiere unauffällig obwohl sie das schädliche Gen tragen.

-polygen vererbte Merkmale

In diesem Fall ist nicht nur ein einziges sondern mehrerer Gene an der Ausprägung eines Merkmals beteiligt. Polygene Erbgänge sind komplexer als monogene und die Genetik der betroffenen Merkmale ist schwerer zu untersuchen. Grund hierfür ist, dass viele Gene dasselbe können, jedes der Gene einen eigenen Effekt auf das Merkmal ausübt und sich die Wirkung verschiedener Gene summieren kann. Es handelt sich hierbei also um eine Abweichung von den Mendelschen Regeln in der Art, dass zwar jedes einzelne Gen nach den Vererbungsregeln weitergegeben wird, es aber bei der Merkmalsausprägung zu einer Vermischung der Genwirkungen kommt, so dass kein klarer Mendelscher Erbgang mehr erkennbar ist. Polygen vererbt wird beispielsweise die ‚Kurzköpfigkeit‘ (Brachyzephalie) bei Mops oder Perserkatze. Dieses Merkmal geht einher mit unterschiedlich stark ausgeprägten Schäden am Kiefer, Schädel, und der Verengung der Atemwege.

Qualzucht und Recht

Nach § 11b Abs. 4 Nr.2 TierSchG wird das Bundesministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann (s.o.). Hiervon hat das Bundesministerium bislang keinen Gebrauch gemacht, so dass die Entscheidung, ob eine verbotene Qualzucht vorliegt, im jeweiligen Einzelfall nach Maßgabe der in § 11b Abs. 1 TierSchG genannten Voraussetzungen zu treffen ist. Solche Einzelfälle wurden in der Vergangenheit selten vor Gericht gebracht. Zuletzt wurde der Fall einer Nacktkatzenzucht vor dem Berliner Verwaltungsgericht 2015 verhandelt und führte zu einem Sieg für den Tierschutz. Im Nacktkatzenurteil (s. unten) kam erstmalig der § 11b in einer Neufassung zur Anwendung (s.o.) und es konnte ein Zuchtverbot im betreffenden Fall ausgesprochen werden.

Der alte, seit 1986 im TSchG stehende Paragraph 11 b hatte sich in früheren Verfahren als zahnlos erwiesen. Der Grund hierfür waren Formulierungen, die es zuließen, dass die Anforderungen an die Erkenntnisse, über die ein Züchter verfügen muss, um durch sein Tun gegen das Qualzuchtverbot zu verstoßen sehr hoch angesetzt werden konnten. Auf der Grundlage der alten Fassung des §11b konnte im „Haubenenten Urteil“ zu Gunsten eines Entenzüchters gesprochen werden. Ein für ihn bereits ausgesprochenes Zuchtverbot musste zurückgenommen werden. Diese Niederlage für den Tierschutz machte deutlich, dass eine Neuformulierung zwingend notwendig war.

Wer ist von Qualzucht betroffen?

Unter den Heim- und Haustieren gibt es wohl mittlerweile keine Art, die nicht von Qualzucht betroffen sein kann. Immer dann, wenn eine Tierart mit seinen Zuchtrassen zum Status- oder Modeaccessoire wird, können sich die Zuchtziele loslösen vom ‚gesunden‘ und fittem Tier und durch Übertypisierung einzelner Merkmale zur Qualzucht führen. Das Halten bestimmter Haustierassen kann zu einem Modetrend werden mit großer Nachfrage nach Tieren eines bestimmten Typs. Solche ‚Modetrends‘ werden oft ausgelöst durch die Darstellung dieser Tiere in Filmen und Werbung oder wenn die betroffenen Tiere mit Prominenten assoziiert werden. Plötzlich möchte jeder so einen TV Liebling haben und der Markt –die Züchter – bemühen sich, die Wünsche der Kunden zu befriedigen. Zu Lasten der Tiere. Auch der Wunsch nach Exklusivität ist zu nennen. Dieser Wunsch wird durch den Besitz einer seltenen Rassen oder einer Neuzüchtung befriedigt. Interesse erregen auch immer wieder Rassen, die einem Wildtypus äußerlich ähneln (Hybridzuchten zwischen Katzenarten, z.B. die Savannah. Dazu Bernauer-Münz 2013.) oder von angeblich hohem Alter sind – besonders ursprünglich – was ihren Kult-Wert noch steigert.

Nahezu haarlose Sphynx-Katze.
Fast haarlose Sphynx-Katze. Foto: Andrea Izzotti, AdobeStock

Im Gutachten zum §11b (BMEL, 1999) hat die Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht die bis dahin bekannten und genetisch am besten untersuchten Fälle von Qualzucht bei Haus- und Heimtieren zusammengefasst und beschrieben.

Das sogenannte Qualzuchtgutachten soll:

„…Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu beachten. Ziel ist das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier“ (aus dem Vorwort des Gutachtens).

Das Qualzuchtgutachten ist allerdings keine Verordnung, sondern kann nur Empfehlungen für Zuchtverbote geben. Es listet für Haus- und Heimtierrassen unter den Säugetieren und Vögeln Merkmale auf, die, wenn sie auf ein Tier zutreffen, als Qualzucht gelten müssen. Ein Züchter muss sich nicht an diese Empfehlungen halten und erst wenn die betroffene Zuchtlinie ein Fall vor Gericht wird, kann für ihn das Zuchtverbot ausgesprochen werden. Im Idealfall wird dies dann auch für andere Zuchtlinien der Rasse gelten.

Merkmale der Qualzucht

Im Gutachten werden Merkmale berücksichtigt, mit denen direkt oder indirekt gezüchtet wird und die bei der Nachzucht zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können. Für solche Merkmale wird ein Zuchtverbot empfohlen. Für einige Merkmale, die durch Übertypisierung zum Schaden des Tieres führen, zum Beispiel die Länge der Ohren bei den Widderkaninchen empfiehlt das Gutachten zunächst kein Zuchtverbot, sondern die Festsetzung eines Grenzwertes, der nicht über- oder unterschritten werden darf.

Das Gutachten beschreibt Qualzuchten bei Säugetieren und Vögeln. Es listet 30 Hunderassen mit neun schädlichen Merkmalen, 15 Katzenrassen mit acht schädlichen Merkmalen sowie Kaninchen verschiedener Rassen mit schädlichen Merkmalen auf. Bei den Vögeln behandelt es Qualzuchten bei Ziervögeln und Ziergeflügel.

Qualzucht bei Säugetieren

Unter den Säugetieren finden wir prominente Beispiele für Qualzuchten bei Haushunden und Hauskatzen. Auf diese beiden Gruppen wird weiter unten gesondert im speziellen Teil 1 und 2 eingegangen. Auch Kaninchen sind betroffen. Wie bei Katzen und Hunden finden wir auch hier Rassen mit extremem Wachstum (Verzwergung, Riesenwuchs) und mit veränderten Körperproportionen. Kaninchenrassen gibt es u.a. mit verkürzten Köpfen (Fehlstellungen der Kiefer, Zahnanomalien), zu langen oder zu kurzen Ohren (wichtig für Thermoregulation, Verletzungsgefahr) oder mit extrem veränderten Felleigenschaften.

Qualzuchten bei Vögeln

Bekannte Beispiele für Qualzuchten bei Vögeln betreffen den Kanarienvogel, Ziertauben, japanische Mövchen, Zebrafinken, Kleinpapageien und Rassen der Enten- Gänse- und Hühnervögel.

Hier finden sich als Zuchtziele Veränderungen der Körperformen (z.B. Positurkanarien), Veränderungen des Federkleids mit Funktionseinbußen, Hautveränderungen, Einbußen der Flugfähigkeit und Farbvarianten mit dem Risiko der begleitenden Umgestaltung und Funktionslosigkeit von Körperorganen. Haubenbildung mit Auswirkung auf die Gesundheit der Tiere bis hin zum frühen Tod, findet man nicht nur bei den Haubenenten (s.o.), sondern auch bei Kanarienvögeln, Zebrafinken und japanischen Mövchen.

Seit Fertigstellung des Gutachtens sind weitere Rassen als Neuzüchtung dazugekommen bzw. haben sich neue Erkenntnisse über bereits bestehende Rassen ergeben. Nicht enthalten im Gutachten sind beispielsweise Züchtungen bei Fischen (z.B. Goldfische) Ebenfalls nicht aufgeführt im Gutachten sind Rassen der Nutztiere.

Qualzucht bei Fischen

Goldfische können durch angezüchtete Körperdeformationen ihre Schwimmfähigkeit verlieren und/oder arttypische Verhaltensweisen wie Gründeln nicht mehr ausüben. Goldfische und Schleierschwänze werden mit extremer Flossenbildung gezüchtet, so dass ihre Haltung in Aquarien mit Versteckmöglichkeiten kaum möglich ist wegen der Verletzungsgefahr an den Flossen. Die Verwendung des Begriffs der

Qualzucht auch in der Aquaristik ist noch nicht sehr gebräuchlich. Hier ist noch der Gedanke weit verbreitet, dass Fische nicht in dem Maße leidensfähig sind wie andere Tierarten. Es gilt mittlerweile als hinreichend erwiesen, dass Fische sehr wohl Schmerz empfinden können und auch unter Stress leiden. Auch bei Fischen müssen daher die Kriterien der Qualzucht Anwendung finden.

Qualzuchten bei Nutztieren

Nutztiere sind betroffen von Übertypisierung solcher Eigenschaften, die dem Menschen Nutzen bringt. Leistungsbedingte Gesundheitsstörungen sind bei Kühen, Schweinen und beim Geflügel häufig festzustellen. Das betrifft z.B. Kuhrassen, bei denen das Zuchtziel die immense Steigerung der Milchproduktion ist. Kühe dieser Zuchtlinien werden durch das übergroße Euter in der artgemäßen Bewegung und beim Abliegen behindert und leiden unter häufigen schmerzhaften Euter- und Klauenentzündungen. Bei Zuchtsauen finden wir Fruchtbarkeitsstörungen und Lahmheit, bei schnell wachsenden Mastschweinen und bei Mastgeflügel (Hähnchen, Puten) Herz-Kreislaufprobleme und Beinschäden (z.B. Gelenkerkrankungen). Die Zucht auf schnellste Gewichtszunahme und übergroße Brustmuskulatur bewirkt, dass Hähnchen und Puten nicht mehr normal laufen oder sitzen können (Zur Qualzucht bei Nutztieren s. Hirt et.al. 2016). Eine Konkretisierung des Begriffs Qualzucht bei Nutztieren im Sinne des Tierschutzgesetzes ist dringend erforderlich (Hörning 2013). 

Neuzüchtungen bei Farbratten und Meerschweinchen, die inzwischen sowohl kurzköpfig als auch haarlos gezüchtet werden müssen ebenfalls betrachtet werden. Diese Nacktformen (s. Nacktkatzen und Nackthunde, Kapitel ‚Spezieller Teil 1, 2‘) haben zum einen Probleme mit der Thermoregulation, zum anderen müssen sie auch durch das Fehlen der Vibrissen (Tasthaare) ein wichtiges Sinnesorgan entbehren.

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Literatur

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Benett, D. & Timm, R.M. (2016 b): The dogs of Roman Vindolanda, Part II: Time-stratigraphic occurrence, ethnographic comparisons, and biotype reconstruction. Archaeofauna 25: 107-126.

Bernauer-Münz, H. (2013): Hybridkatzen- die Tierschutzrelevanz neuer Züchtungen.  Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Arbeitskreis 2 (Kleintiere). http://www.tierschutz-tvt.de/m/index.php?id=50&eID=tx_rtgfiles_download&tx_rtgfiles_pi1%5Buid%5D=165.

BMEL (1999): Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen). http://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/631716/publicationFile/35840/Qualzucht.pdf.

Cnotka, J. 2006: Hirnveränderungen bei domestizierten Landenten (Anas platyrhynchos f. d.) – morphometrische und ethologische Untersuchungen, Dissertation, Düsseldorf.

Darwin, CH. (1868): The Variation of Animals and Plants under Domestication. London: John Murray. 1st ed, 1st issue. Volume 2. http://darwin-online.org.uk/converted/published/1868_Variation_F877/1868_Variation_F877.2.html

Driscoll, C.A., Macdonald, D.W. & O’Brienb, S.J. (2009): From wild animals to domestic pets, an evolutionary view of domestication. Proc Natl Acad Sci USA vol. 106 Supplement 1, 9971-9978, doi:10.1073/pnas.0901586106

Hirt, A.., Maisack, C. & Moritz, J. (2016): Tierschutzgesetz Kommentar. Vahlen, 3. Aufl.

DVG-FACHGRUPPE VERHALTENSFORSCHUNG (1987): Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept. Verlag DVG, Gießen.

Hörning, B. (2013): Qualzucht’ bei Nutztieren – Probleme & Lösungsansätze.

Germonpré, M., Sablin, M. V., Stevens, R.E., Hedges, R.E.M., Hofreiter, M., Stiller, M. & Després, V.R. (2009): Fossil dogs and wolves from Palaeolithic sites in Belgium, the Ukraine and Russia: osteometry, ancient DNA and stable isotopes. Journal of Archaeological Science 36(2):473-490, DOI: 10.1016/j.jas.2008.09.033.

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Maisack, Ch. (2017): Der neue § 11b Tierschutzgesetz – Eine Chance für den Tierschutz? http://www.tieraerztekammer-berlin.de/images/qualzucht/2016-06-13-Qualzucht-Maisack.pdf

Sablin, M.V. & Khlopachev, G.A. (2002): The Earliest Ice Age Dogs:

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TierSchG (2006): Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 141 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf.

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