Die Tötung von Tieren steht leider schon allein unter Ernährungsgesichtspunkten nicht nur in Deutschland auf der Tagesordnung. Überall dort, wo es an einer Rechtsgrundlage für die Tötung fehlt oder diese zumindest fraglich ist, gehen wir der Sache auf den Grund: nehmen Akteneinsicht und stellen Strafanzeige.
Das Tierschutzgesetz erlaubt die Tötung von Tieren nur unter besonderen Voraussetzungen. Insbesondere muss ein sogenannter vernünftiger Grund zur Tötung vorliegen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist auslegungsbedürftig und wurde jedenfalls bedingt durch die deutschen Gerichte geprägt. Ein vernünftiger Grund kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn ein anderes Gesetz die Tötung für bestimmte Fälle gestattet (z.B. Seuchenschutz, Gefahrenabwehr). Er kann aber auch, ohne gesetzlich verankert zu sein, in jedem anderen menschlichen Interesse zu finden sein, das im konkreten Fall schwere wiegt als das Interesse am Schutz des Tieres. Liegen diese Voraussetzungen erkennbar nicht vor, erstatten wir Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ist dann bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet.
Oft gibt ein Sachverhalt nicht von Anfang an genug Anhaltspunkte her, um ihn rechtlich zu bewerten. Zudem hängt der Erfolg einer Strafanzeige wegen tierschutzrechtlicher Verstöße in der Praxis leider davon ab, ob von Beginn an ausreichende Beweise für die Tat vorgetragen werden. Ein wichtiger Faktor sind hier beispielsweise Zeugenaussagen. Um darüber hinaus den Sachverhalt aufzuklären und eventuell belastende Beweise zu erlangen, machen wir häufig zunächst von unserem Akteneinsichtsrecht bei den Behörden Gebrauch. In etlichen Fällen gelangten wir so an bisher unveröffentlichte Informationen und konnten so unsere Strafanzeige untermauern.