Polizei tötet erneut Hund bei Razzia in Brandenburg

9. Mai 2020

Zum Update aus Juli 2020

Brandenburg, Neuruppin 30. April 2020. Zwei Tage nachdem in Halle zwei Hunde bei einer Polizeirazzia in Halle getötet wurden, wiederholt sich der Vorfall in Neuruppin.

Polizei tötet

Bei einer groß angelegten Razzia im Landkreis Oberhavel und in der Stadt Berlin wurden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnräume und Nebengelasse umgesetzt. In Neuruppin sei der Hund auf die Beamten zugekommen und musste zur Eigensicherung erschossen werden, heißt es in der Pressemitteilung der Polizeidirektion Nord.

Vorgehen und Ziel

Und erneut stellt sich die Frage: war der Gebrauch der Schusswaffe und die Tötung des Tieres wirklich notwendig? Um das herauszufinden, haben wir auch hier Akteneinsicht bei der Polizei beantragt. Diese soll klären, ob die Beamten tatsächlich von dem Tier angegriffen wurden. Denn auch wenn die Polizei bei der Razzia erfolgreich war und drei Personen festnehmen konnte, rechtfertigt das in keiner Weise die Tötung eines unschuldigen Tieres.

Der Antrag auf Akteneinsicht muss grundsätzlich innerhalb eines Monats, spätestens nach Ablauf von 3 Monaten beantwortet werden. Ergibt die Akteneinsicht Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Behörden, werden wir eine Strafanzeige mit den Informationen aus der Akte untermauern. Sollte unser Akteneinsichtsgesuch hingegen abgelehnt werden, wird unsere Stiftung diesen Anspruch gerichtlich geltend machen. Die Informationen sind deshalb so wichtig, da gerade in Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oft von Einstellungsmöglichkeiten seitens der Staatsanwaltschaft Gebrauch gemacht wird. Dies kann man nur verhindern, indem man gleich zu Beginn die wesentlichen Umstände darlegt, rechtlich bewertet und Beweise anführt.

Update Juli 2020:

Das Land Brandenburg hat unseren Antrag mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren gegen den oder die Beschuldigten abgelehnt. Nach dem brandenburger AIG kann die Behörde die Einsicht in Akten verweigern, sofern diese Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens sind. Zur Erstellung einer Strafanzeige wegen rechtswidriger Tötung des Hundes sind wir daher auf die Mithilfe von Augenzeugen angewiesen. Wer hat Informationen über den oben genannten Vorfall und kann uns bei der Ausklärung der Tat helfen?

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