Klageverfahren: Ein Fütterungsverbot für Tauben ist Tierquälerei und rechtswidrig

30. Oktober 2022

Die Erna-Graff-Stiftung finanziert und unterstützt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Fütterungsverbot für Tauben, das grundsätzliche Bedeutung hat.

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Fütterungsverbot für Tauben ist rechtswidrig
Frau beim Taubenfüttern.

Worum geht es im Prozess zum Fütterungsverbot für Tauben?

Viele Städte verhängen Taubenfütterungsverbote, um der angeblichen Taubenplage Herr zu werden. Dass hierdurch die Tiere qualvoll sterben und insofern ein Verstoß gegen das TierSchG vorliegt und außerdem eine solche Maßnahme gar nicht zielführend ist, bleibt hierbei unberücksichtigt. Mit unserer Unterstützung ist eine Taubenfreundin nun den Weg zu den Verwaltungsgerichten gegangen, um ein kommunales Fütterungsverbot für Tauben überprüfen zu lassen. Die Klägerin, die inzwischen, von der Stadt Fulda mit zahlreichen Bußgeldbescheiden wegen ihres angeblich verbotenen Taubenfütterns überzogen worden ist, will nunmehr eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen. Eingereicht worden ist die Klage nunmehr beim Verwaltungsgericht Kassel. Damit soll den zu dieser Frage völlig uneinheitlichen Entscheidungen ein Ende bereitet werden.

Unsere Ziele:

1. Taubenfütterungsverbote für die Zukunft bundesweit unmöglich machen

2. Taubenzüchter/Brieftaubensportler zur Verantwortung ziehen: Sie begehen mit der Aussetzung der Tiere eine Ordnungswidrigkeit und bleiben Eigentümer der Tiere, die zur Versorgung verpflichtet sind.

3. Mit dem schlechten Ruf unserer Stadttauben als Ratten der Lüfte aufräumen!

Wie ist der aktuelle Prozessstand? (Stand September 2024)

Im Oktober 2022 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Kassel statt – ebenso die Urteilsverkündung. Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber die Klägerin und die sie vertretene Rechtsanwaltskanzlei sind sehr zufrieden! Klingt paradox – ist es aber bei genauerer Draufsicht nicht. Denn: Das Verfahren soll ja gerade als Musterverfahren bis zum BVerwG geführt werden. Die Fülle der Verfahrensfehler, die der Einzelrichter gemacht hat, gibt Anlass zur Hoffnung, dass der Rechtsstreit nun tatsächlich auch in die höheren Instanzen bis hin zum höchsten Verwaltungsgericht in Deutschland gehen kann.

Hätte die Klägerin in der ersten Instanz gewonnen und die beklagte Stadt Fulda daraufhin keinen Antrag auf Berufungszulassung gestellt, wäre der Weg zur Berufungsinstanz für immer versperrt geblieben. Ein erstinstanzlicher Erfolg hätte dann auf Bundesebene keine Wirkung entfalten können. Es ist aber das Ziel, allen Taubenfreund*innen zu helfen. So kann es nun weitergehen auf dem Weg zu einer Entscheidung im Sinne des Tierschutzrechts und damit auch im Sinne der Tauben!Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist inzwischen eingereicht, ebenso die ausführliche Begründung. Jetzt wird gewartet auf Antwort vom Gericht. Vielleicht dazu noch als Hintergrund: Im Verwaltungsgerichtsweg wird die Berufung nicht automatisch zugelassen, jedenfalls nicht in der Mehrheit der Fälle. Vielmehr muss diese erst beantragt und mühsam begründet werden. Das ist eine extra Hürde, die es zu nehmen gilt.

Eine Frist bis wann über unseren Antrag beschieden werden muss gibt es nicht und wir haben auch auf eine Entscheidung binnen eines bestimmten Zeitraumes keinen Rechtsanspruch.

Da die Justiz in Deutschland weisungsunabhängig ist, kann jeder Richter seine Verhandlungen selber terminieren und damit für sich auch selber Schwerpunkte bilden, welche Verfahren er in welcher Reihenfolgen verhandelt bzw. weiterführt.Richter sind zwar auch gehalten ihre Verfahren zügig abzuwickeln, aber daraus ergibt sich keine rechtliche Bindung. Hieraus ergibt sich, gerade in Verwaltungsgerichtsverfahren die bis zum Bundesverwaltungsgericht geführt werden, dass diese sich über Jahre hinziehen.

Wie so oft handelt es sich um ein langwierige Verfahren und es ist kein Geheimnis, dass dies ohne eine juristische Vertretung nicht zu leisten ist und dass diese nicht zum Nulltarif erfolgt. Aus diesem Grund sind wir weiterhin auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen, um dieses Verfahren zum Abschluss zu bringen. 

Hintergrundinformationen zum Prozess gegen das Fütterungsverbot für Tauben?

Stadttauben werden in Deutschland vielfach als Problem angesehen, weshalb in einigen Städten Taubenfütterungsverbote erlassen wurden, um der vermeintlichen Plage Herr zu werden. Dieser zwangsweise Fütterungsverzicht ist aus tierschützerischer Sicht nicht akzeptabel. Stadttauben entstammen zu fast 100 % privaten Züchtungen (-> siehe Stadttaube ist kein Wildvogel) und sind also Haustiere bzw. deren Abkömmlinge, die unbedingt auf die Fütterung durch Menschen angewiesen sind. Andernfalls sterben sie einen langwierigen und qualvollen Tod durch Verhungern. Hinzu kommt, dass die Fütterungsverbote ihren Zweck – die Bestandsminimierung – gar nicht erfüllen. Das zeigen Erfahrungen vieler Städte. Denn aufgrund der Züchtung brüten die Tauben auch bei Nahrungsknappheit und zeugen stetig weiter Nachkommen, auch im Winter, anders als ihre wilden Artgenossen. Diese Methode der Bestandsminimierung ist daher zum einen für die Tiere eine nicht hinnehmbare Qual, die ihnen der Mensch als Züchter „eingebrockt“ hat und zum anderen nicht einmal zielführend.

Umgang mit Tauben in Fulda

Auch die Stadt Fulda hatte sich seit einiger Zeit dem Thema „Tauben in der Stadt“ gewidmet, allerdings mit mäßigem bis keinem Erfolg. Nachdem man von der gezielten Tötung der Tiere – ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – wieder absah, wurde eine an sich geeignete Maßnahme, der Bau eines Taubenhauses, in Angriff genommen. Grundsätzlich eine gute Idee, leider völlig falsch umgesetzt, da ein Taubenhaus außerhalb der Stadtgrenzen von standorttreuen Stadttauben nicht angenommen wird, sie nicht dorthin umsiedeln und sich somit der gewünschte Effekt nicht einstellt.

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Fütterungsverbot für Tauben und seine Durchsetzung

Nun wird also auf das Fütterungsverbot auf der Grundlage der Fuldaer Gefahrenabwehrverordnung zurückgegriffen, was in der Praxis nichts anderes bedeutet, als die Tauben dem langsamen und elenden Verhungerungsprozess auszusetzen, da die in der Stadt verfügbaren Nahrungsressourcen bei Weitem nicht ausreichen. Dieses Verfahren stellt einen klaren Verstoß gegen das geltende Tierschutzrecht dar, demgemäß keinem Tier grundlos erhebliches Leid und Schmerz zugefügt werden darf.

Zitat aus der Klageschrift:

„Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht Fulda nachdrücklich bewiesen, dass eine vertiefte Befassung mit den zugrundeliegenden verwaltungsrechtlichen Fragen offensichtlich außerhalb seiner Möglichkeiten liegt.“

Die oben bereits erwähnte Tierschützerin kümmert sich seit Jahren um die Fuldaer Stadttauben. Seit 2009 betreibt sie auf eigene Kosten mit ihrer artgerechten Fütterung eine Notversorgung, um die Tiere vor diesem Hungertod zu bewahren. Durch ein verhängtes Fütterungsverbot und damit einhergehende Bußgeldbescheide, gegen die Einspruch erhoben wurde, sind nun verschiedene Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig, gegen die sie sich durch die Feststellungsklage zur Wehr setzt. Das Verfahren wird u.a. von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz schon seit geraumer Zeit inhaltlich begleitet, weil es sich hier um ein Musterverfahren handeln soll, das einen grundsätzlichen Einfluss auf den juristischen Umgang mit Stadttauben in Deutschland haben dürfte. Die namhafte Berliner Anwaltskanzlei, die die Klägerin vertritt, hat im Verlauf des Verfahrens eine Fülle von Beweisanträgen u.a. zur Anhörung von Sachverständigen durchgeführt, mit denen u.a. nachgewiesen werden sollte, dass letztlich viele verantwortungslose Brieftaubenzüchter Urheber der „Taubenplage“ sind, nicht aber die von ihren Haltern im Stich gelassenen Tauben selbst, deren wilde Verwandte niemals freiwillig in Städten leben würden.

Zitat aus der Klageschrift:

„Der Klägerin ging und geht es bis heute nicht darum, dem durch den Beklagten verhängten Taubenfütterungsverbot um jeden Preis zuwider zu handeln. Wichtig ist ihr, die Durchführung einer tatsächlich tierschutzgerechten Maßnahme.“

Ziel sollte jedoch sein, die Stadt Fulda davon zu überzeugen, die Taubenfrage endlich auf tierschutz-adäquate und professionelle Weise zu lösen, indem sie in der Innenstadt ein betreutes Taubenhaus nach dem sog. Augsburger Modell aufstellt, was bereits vielerorts zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat. Nach einem entsprechenden Urteil in höchster Instanz werden auch andere Kommunen ihr verantwortungsloses Tun nicht fortsetzen können.

Wir sagen Danke:

Nur mit Hilfe Ihrer Spenden ist die Erna-Graff-Stiftung im Stande wichtige Gerichtsprozesse wie diesen für unsere tierischen Mitgeschöpfe zu finanzieren. Jeder Betrag hilft uns dabei und leistet einen wichtigen Beitrag. Hier können Sie uns bei der Rechtsdurchsetzung zugunsten der Tiere unterstützen.

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