105 Städte zur kontrollierten Taubenfütterung aufgefordert

11. April 2020

Stadttauben verhungern! Wir haben uns an 105 Städte mit Fütterungsverbot gewandt.

Fütterungsverbot beenden

Die aktuelle Corona-Pandemie beeinflusst nicht nur das Leben von uns Menschen, sondern verursacht auch weitreichende Folgen in der Tierwelt. Somit verschlechtert sich die ohne hin schon prekäre Lage der Tauben in deutschen Städten. Durch die menschenleeren Straßen ist es den Stadttauben nicht mehr möglich, ausreichend Nahrung zu finden und wenn sich die Situation nicht verbessert, werden viele der Tiere kläglich verhungern.

Aus diesem Grund haben wir uns mit einem Schreiben an die Stadtverwaltungen, Bürgermeister und Oberbürgermeister von 105 deutschen Städten mit Fütterungsverboten gewandt, darunter Großstädte wie Hamburg, Frankfurt, München und Stuttgart. Hier geht`s zu den Antworten.

Die Stadtverwaltungen werden mit dem Schreiben aufgefordert, für eine kontrollierte Fütterung der Stadttauben zu sorgen und bis dahin die Fütterungsverbote aufzuheben. Ein hierzu angefertigtes Rechtsgutachten der Stiftung, welches die Rechtswidrigkeit von Fütterungsverboten darlegt, liegt dem Schreiben bei.

Bundesverwaltungsgericht betont absoluten Lebensschutz von Tieren

Gestützt wird diese Annahme auch durch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Kükentötungen. Danach gewährt das Tierschutzgesetz prinzipiellen Lebensschutz für alle Wirbeltiere, demnach auch für Tauben. Im Urteil heißt es weiter: „Die Aufnahme des Tierschutzes in den Schutzauftrag des Art. 20a GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) hat den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz weiter gestärkt (BT-Drs. 14/8860 S. 3). Als Belang von Verfassungsrang ist der Tierschutz im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht – wie etwa die Einschränkung von Grundrechten – zu rechtfertigen;“ „Dies zeigt die Gewichtigkeit, die der Tierschutz durch die Verankerung des Art. 20a GG in der Verfassung erfahren hat und wie hoch die Anforderungen sind, die an eine Versagung dieses Lebensschutzes der Tiere zu stellen sind. Auf keinen Fall ausreichend können hierzu wissenschaftlich fragwürdige und nicht mehr haltbare Theorien zu von Tauben ausgehenden Gesundheitsgefahren sein.“, erklärt Eva Biré, Rechtsassessorin der EGS.

Aussetzung Fütterungsverbot

Wir haben ein Musterschreiben entwickelt, welches alle besorgten Bürger*innen an Städte mit Fütterungsverboten senden können, um für eine kontrollierte Fütterung zu kämpfen. Hier können Sie das Musterschreiben herunterladen. Spenden Sie bitte, um unsere weitere Arbeit zu ermöglichen.

Jetzt Musterschreiben kostenlos herunterladen!
 

Nur durch eine städtischerseits eingeführte und betreute Fütterung der Stadttauben kann die Population der Tauben auf tierschutzgerechte Weise reguliert werden. Es sollte weder im Sinne der Städte sein, dass die Tiere unter Verstoß gegen das TierSchG elendig verhungern noch ist eine unkontrollierte private Fütterung (teilweise aus falsch verstandener Tierliebe mit nicht artgerechtem Futter) die richtige Lösung.

Diese Städte haben wir angeschrieben:

Wir haben folgende Städte angeschrieben: Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bayreuth, Biberach, Böblingen, Bochum, Bonn, Bottrop, Braunschweig, Bünde, Castrop-Rauxel, Darmstadt, Dinslaken, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Dresden, Emden, Essen, Esslingen, Euskirchen, Friedrichshafen, Frankfurt am Main, Fürth, Gaggenau, Gera, Gelsenkirchen, Gießen, Göppingen, Göttingen, Greiz, Gütersloh, Hagen, Halle, Hamburg, Hameln, Hannover, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Hemer, Herford, Herne, Hildesheim, Hofeim, Homburg, Idar- Oberstein, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kassel, Kelkheim, Kiel, Köln, Koblenz, Landsberg am Lech, Landshut, Lahr, Langenfeld, Leutkirch, Leipzig, Lübeck, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Lünen, Mannheim, Marburg, Mönchengladbach, München, Münster, Neuss, Neuwied, Nordenham, Nürnberg, Offenbach, Osnabrück, Paderborn, Peine, Potsdam, Raststatt, Ratingen, Ravensburg, Recklinghausen, Remscheid, Regensburg, Reutlingen, Rotenburg, Rosenheim, Rostock, Saarbrücken, Saarlouis, Salzgitter, Schongau, Siegen, Singen, Sindelfingen, Speyer, Stuttgart, Ulm, Waltrop, Wangen, Weingarten, Weimar, Weinheim, Wuppertal, Zeulenrhoda-Triebes.

Wir hoffen, dass einige der Städte mit guten Beispiel voran gehen. Für die Übrigen bleibt nur das Urteil in unserem Grundsatzverfahren vor dem VG Fulda abzuwarten. Mit diesem, von uns finanzierten Verfahren einer Taubenfütterin, die bereits mit Bußgeldern in Höhe eines 5-stelligen Betrages belegt wurde, beabsichtigen wir, Taubenfütterungsverbote ein für alle Mal für rechtswidrig erklären zu lassen. Notfalls werden wir das Verfahren bis vor das Bundesverwaltungsgericht führen. Spätestens dann werden sich auch diese Städte dem Urteil beugen müssen.

Um Tierrechte gerichtlich und außergerichtlich juristisch durchsetzen zu können, brauchen wir Ihre Hilfe. Die Ausarbeitung von Schriftsätzen, das Führen von Verfahren und die Einholung von Sachverständigengutachten erfordern erhebliche finanzielle Mittel. Denn unser Anliegen ist es, wissenschaftlich fundiert und nachhaltig gegen Taubenfütterungsverbote vorzugehen und die Vorgaben des Tierschutzrechtes insgesamt einzufordern. Spenden Sie daher jetzt!

Aussetzung Fütterungsverbot

Update: Städte lehnen Taubenschutz weitgehend ab

Die uns bisher erreichten Antwortschreiben der Städte sind wie erwartet leider größtenteils ablehnend. Einige Stadtverwaltungen berufen sich dabei auf weit zurückliegende und längst nicht mehr haltbare Urteile zur Rechtmäßigkeit von Taubenfütterungsverboten. Andere lehnen eine städtische Fütterung pauschal und ohne Begründung ab.

Letzte Chance für Stadttauben: Ein positives Grundsatzurteil

Daher ist es von immenser Bedeutung, dass wir mit unserem Grundsatzverfahren vor dem VG Fulda erfolgreich sind und eine obergerichtliche Entscheidung erreichen können. Eine solche würde auch andere Stadtverwaltungen binden, sodass Anworten wie die Folgenden nicht mehr haltbar wären. Wie die Reaktionen vieler Stadtverwaltungen zeigen, wird von dieser Seite ein tierschutzgerechtes Handeln erst erfolgen, wenn ein entsprechendes Urteil sie dazu zwingt. Verfahren erfahren.

In unserem Verfahren müssen viele Kernfragen in Bezug auf Tauben neu beantwortet werden. Es geht dabei insbesondere um die Frage, ob von Stadttauben höhere Gesundheitsgefahren ausgehen als von anderen Vögeln. Denn dieses Argument wird immer wieder als Rechtfertigung für ein Taubenfütterungsverbot hervorgebracht. Wichtig ist außerdem aufzuzeigen, dass alternative Taubenfütterungsprojekte zur Bestandsregulierung eine wirksame Alternative sind. Viele Städte sind vom Erfolg dieser Verfahren bisher nicht überzeugt, ohne dass sie diese jedoch praktisch getestet haben. Im Verfahren stützen wir uns außerdem juristisch auf die Fundtiereigenschaft von Stadttauben. Als ehemalige Haustauben sind diese und ihre Nachkommen nämlich als Fundtiere anzusehen. Die Versorgung der Tiere obliegt daher den städtischen Behörden! Vieler der aufgeworfenen Fragen müssen durch wissenschaftliche Gutachten belegt werden. Dies und die juristische Arbeit erfordert den Einsatz großer finanzieller Mittel. Für jede Unterstützung sind wir deshalb üneraus dankbar! Hier können Sie mehr über unser Verfahren erfahren.

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Die Antworten im Einzelnen:

Stadt Siegen sieht keine Notwendigkeit in der Aufhebung des Fütterungsverbots: In der Antwort heißt es: „Ich bin mir gemeinsam mit dem Tierschutzverein Siegen als Betreiber der Taubenschläge sicher, dass das bestehende Futterangebot in den Taubenschlägen ausreicht, um den hier lebenden Stadttauben auch in der jetzigen Zeit der Corona-bedingten Ausgehbeschränkungen eine ausreichende Nahrungsbasis zu bieten.“

In Köln ist das Füttern von Tauben mit Ausnahmegenehmigung erlaubt: An besonders ausgewiesenen Plätzen ist es Mitgliedern der Kölner Arbeitsgruppe gegen die Stadttaubenproblematik und um Mitgliedern des Kölner Tierschutzvereins von 1868 erlaubt, Tauben zu füttern. Dazu stellte die Stadt eine Ausnahmegenehmigung aus, die die Mitglieder immer bei sich führen müssen. Allen anderen Personen ist das Füttern weiterhin untersagt.

Idar-Oberstein hat zu geringe Taubenpopulation: In Idar-Oberstein beschränkt sich die Taubenpopulation auf eine Anzahl von höchstens 20 Tieren. Da sie in einem Grüngürtel mit viel Brachland und Hecken leben, sieht die Stadtverwaltung keinen Grund das Verbot auszusetzen.

Duisburg setzt Fütterungsverbot nicht aus: In der Begründung der Stadtverwaltung heißt es, die Aussetzung des Fütterungsverbots würde in eine Vermehrung der Taubenpopulation resultieren.

Auch Rosenheim lehnt Anfrage ab: Um Ihre Absage zu unterstützen, bezieht sich die Stadtverwaltung Rosenheims auf ein Schreiben des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Auf unsere Anfrage der kontrollierten und artgerechten Fütterung kam somit folgende Antwort: „Ein generelles Fütterungsverbot ist aus unserer Sicht nicht zu befürworten, da Tauben dann unkontrolliert an vielen Orten und teils auch mit ungeeignetem Futter gefüttert würden.“

Marburg: Ähnlich wie in Idar-Oberstein soll die Marburger Stadttauben-Population so klein sein, dass durch die durchgrünte Kernstadt und Parkanlagen eine Grundversorgung der Tiere möglich sei, ohne das Fütterungsverbot auszusetzten. Bei Verschlechterung der Situation sei der Bürgermeister offen für weitere Gespräche.

Neuwied sieht keine Dringlichkeit in der Aussetzung des Fütterungsverbots: Die Stadt Neuwied sieht keine Dringlichkeit in der Aussetzung des Fütterungsverbots, da es in der Stadt einen sog. Taubenwagen (ähnlich Taubenschlag) gibt, welcher genügend artgerechte Nahrung und für die Tiere bereitstellen soll.

Speyer sieht keinen Anlass zur Aussetzung: „Die Stadtverwaltung sieht derzeit keinen Anlass, Futterstellen für Stadttauben aufzustellen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, da kein Stadttaubenproblem in Speyer besteht.“, heißt es in der Antwort.

Auch Recklinghausen lehnt ab: In der Antwort heißt es: „Ich wurde darüber informiert, dass auch nach Rückfrage beim Kreisveterinäramt Recklinghausen von dort weder eine Verpflichtung zur Fütterung, noch eine Rechtswidrigkeit des Taubenfütterungsverbots erkannt werden.“

Hemer lehnt unsere Anfrage ab: Begründung dafür soll eine aus der Aussetzung resultierende Erhöhung der Rattenpopulation sein, da die Ratten das Taubenfutter fressen könnten und somit nicht auf die ausgesetzten Köder reagieren.

Göttingen lässt Taubenfütterung zu! In Zusammenarbeit mit dem Göttinger Stadttauben e.V. wurde eine Übereinkunft erzielt, sodass die Taubenfütterung an fünf Punkten in der Stadt zuglassen ist. Seitdem füttern die Mitglieder des Göttinger Stadttauben e.V. täglich die Tauben. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit kommt es außerdem zu vielen Futterspenden.

Landshut sieht aktuell kein Problem: Die Stadtverwaltung sieht aktuell kein Problem, ist aber gegebenenfalls bereit, Futterstellen einzurichten, wenn sich die Lage verschlimmert.

Ulm lässt Taubenfütterung zu! In Zusammenarbeit mit dem Tierheim wurde ein Platz zur Taubenfütterung zur Verfügung gestellt. Die Stadtverwaltung ist dabei neue Taubenkonzepte zu besprechen und kommt eventuell nochmal auf unsere Anfrage zurück.

Bonn erteilt Ausnahmegenehmigung: In der Antwort heißt es: „kann Ihnen mitteilen, dass die Stadt Bonn während der Corona-Pandemie Ausnahmegenehmigungen vom Taubenfütterungsverbot erteilt hat.“

Stadt Osnabrück sieht keine Notwendigkeit das Taubenfütterungsverbot auszusetzen: “Wir sehen aktuell in der Stadt Osnabrück keine Notwendigkeit, das Taubenfütterungsverbot auszusetzen.”

Gelsenkirchen setzt Verbot nicht aus: Der Oberbürgermeister möchte das Verbot nicht aussetzten und ist auch generell gegen ein öffentliches Füttern. Im Herbst 2020 möchte die Stadt ein Taubenhaus eröffnen und selbst Kontrolle über die Taubenpopulation übernehmen.

Hamburg – Taubenfütterung sei in der Bevölkerung nicht gewollt: „Anträge der FDP und der Partei DIE LINKE zur Einrichtung landesweiter Taubenschläge wurden im März letzten Jahres vonder Hamburger Bürgerschaft mehrheitlich abgelehnt.Entsprechende Aktivitäten sind daher aktuell nicht geplant. Wir stimmen Ihnen zu, dass für die Stadttauben derzeit erschwerte Bedingungen der Futtersuche bestehen. Auf privatem Grund Tauben zu füttern, ist laut Taubenfütterungsverbotsverordnung erlaubt. Diese Variante ist auch wegen der aktuell von der Bevölkerung erwarteten Verhaltenshinweisen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus vorzugswürdig.” heißt es in der Antwort.

Ludwigsburg ändert die Verordnung nicht: Das Fütterungsverbot stelle ein „anerkanntes Mittel zur tierschutzgerechten Regulierung der Taubenpopulation” dar.

Rostock plant keine Aussetzung des Taubenfütterungsverbots auszusetzen: In der Antwortheißt es :„Das Wohlergehen der Stadttauben liegt uns genauso am Herzen wie Ihnen. (…) Zudem besteht aufgrund der Lage und der Infrastruktur in Rostock auch derzeit kein Futtermangel.“

Wiesbaden erhöht Futtermengen: Wiesbaden hat das Taubenfütterungsverbot nicht ausgesetzt. Dafür habe der Stadttauben e.V in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung das Futter in den bereits vorhandenen Taubenschlägen erhöht, sodass für alle Tiere genug vorhanden sei.

In Sindelfingen darf partiell gefüttert werden: In Sindelfingen gibt es kein generelles Fütterungsverbot, nur eines, dass das Füttern auf öffentlichen Plätzen verbietet. Die Stadt lässt sich in Taubenfragen durch das kommunale Zentrum für Vogel- und Naturschutz beraten und hat nicht vor, das Fütterungsverbot auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen.

Erfurt setzt Verbot nicht aus: Nach Ansicht der Stadtverwaltung leiden Stadttauben trotz Fütterungsverbot nicht an Hunger, da sie in benachbarte, ländliche Areale zur Nahrungssuche ausweichen. Trotzdem heißt es in dem Schreiben weiter: “Eine sinnvolle Alternative zum Fütterungsverbot stellt lediglich das Konzept der kontrollierten Fütterung von Tauben in Taubenhäusern dar. Hier werden Tauben artgerecht gefüttert und ihnen Gelegenheit zum Brüten gegeben. Die Eier werden gegen Attrappen ausgetauscht, um auf diese Weise eine Bestandskontrolle zu erreichen. Dieses KOnzept ist allerdings in Erfurt – noch – nicht etabliert.”

Braunschweig tolleriert bestimmte Futterstellen: Die Stadt Braunschweig hat einem ortsansässigen Verein Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Futterstellen für die Zeit der Corona-Pandemie erteilt.

Fütterungsverbot bleibt in Essen: Die Stadt Essen hält am Fütterungsverbot fest und verweist in dem Schreiben an uns in aller Kürze auf die bisherige Rechtsprechung zu Taubenfütterungsverboten.

In Neuss bleibt alles beim Alten: Neuss hat bereits drei betreute Taubenhäuserin der Innenstadt und sieht daher keine Notwendigkeit, das Verbot auszusetzen, kümmert sich aber weiter um die Tauben/Taubenhäuser.

Frankfurt am Main setzt auch auf Privatfütterung: In Frankfurt am Main soll es auch weiterhin das Fütterungsverbot geben. Neben den Maßnahmen des Frankfuter Stadttaubenvereins würden auch die vielen Fütterungen auf Privatgrundstücken ein Verhungern der Tiere verhindern. “Das von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, zeigt auch das immer üppiger werdende Angebot von Vogelhäusern und anderem im Fachhandel erhältlichem Vogelfutter.”, heißt es in der Stellungnahme.

Trotz dieser überwiegend ablehnenden Reaktionen werden wir auch hier nicht aufgeben und weiter Gespräche mit den Städten suchen. Außerdem sind wir dabei, alle weiteren Städte, die uns viele Unterstützer genannt haben, anzuschreiben. Die größte Hoffnung setzen wir aber in unser Grundsatzverfahren, das bundesweit Städte zum Umdenken bewegen soll!

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