Gerichtsverfahren: Taubenfüttern als Verschmutzung der Straße?

30. Januar 2018

Am 30. Januar 2018 fand vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin der Prozess gegen die Tierschützerin und Vögelfütterin Doreen Rothe statt, der das Ordnungsamt wegen angeblicher Straßenverunreinigung mit Taubenfutter im Juni 2017 ein Bußgeld auferlegte. Dagegen legte die Betroffene mit der Unterstützung der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz Einspruch ein. Das Verfahren wurde noch am selben Tage von der Vorsitzenden Richterin Franziska Bauersfeld eingestellt. Ein Erfolg für Doreen Rothe, doch nur ein Zwischenerfolg für den Tierschutz und die Erna-Graff-Stiftung.

Unsere Prozesse unterstützen

Taubenfüttern ist keine Straßenverunreinigung

Nach gut einer Stunde Verhandlung wurde das Verfahren gegen Frau Rothe „wegen Geringfügigkeit“ des Vergehens eingestellt. Ein Freispruch erfolgte nicht. Aber auch eine Geldbuße wurde nicht verhängt. „Was habe ich falsch gemacht?“, fragt sich die engagierte Tierschützerin, die nach dem Vogelfüttern eine leergefegte Straße hinterlassen hatte. Das Ordnungsamt hatten das verhängte Bußgeld in Höhe von 85 Euro auf § 8 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz gestützt, nach dem Straßen nicht verunreinigt werden dürfen. Aus den Zeugenaussagen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes geht hervor, dass diese kein liegengebliebenes Futter wahrgenommen haben. Die Verschmutzung an sich sei aber unabhängig davon, wie viel Futter gestreut würde und wie lange dies auf der Straße liegen bleibe, so die Richterin. Danach würde also ein der Bruchteil einer Sekunde für eine Verunreinigung ausreichen.

„Worin besteht dann die Verschmutzung?“, wundert sich Dr. Eisenhart von Loeper, damals 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. „Nach der Rechtsauffassung wäre alles eine Verschmutzung des Alexanderplatzes, selbst ein heruntergefallenes Taschentuch.“

Die Verteidigung stellte zahlreiche Beweisanträge und Verteidiger Hans-Georg Kluge hielt ein flammendes Schlussplädoyer. Die sichtlich angespannte Vorsitzende Richterin Franziska Bauersfeld wollte sich ersichtlich mit den von der Verteidigung aufgeworfen Fragen, ob die Fütterung von Tauben zu einer vermehrten Verschmutzung führe, ob eine Fütterung eine Notwendigkeit nach dem Tierschutzgesetz darstelle, ob das Straßenreinigungsgesetz zur Sanktionierung einer Tierfütterung tauge, und welche Verantwortung die Stadt Berlin in Bezug auf Stadttauben habe, nicht auseinandersetzen. Sämtliche von der Verteidigung gestellten Beweisanträge und geladenen Sachverständigen lehnte sie ab. Sie wollte das Plädoyer sogar als politische Äußerungen abtun. Weiteren Interventionen dieser Art kam Rechtsanwalt Kluge mit der Androhung eines Befangenheitsantrages gegen die Richterin zuvor.

Die Problematik der Stadttaubenfütterung stieß auf großes öffentliches Interesse. Rund 50 interessierte Berlinerinnen und Berliner und mehrere Journalisten wollten dem Prozess beiwohnen. Platz fand nicht mal die Hälfte der Besucher. Ein im Vorfeld der Verhandlung beantragter größerer Gerichtssaal wurde laut Auskunft des Verteidigers von der Richterin Bauersfeld abgelehnt.

Stadttauben sind zwingend auf die menschliche Versorgung angewiesen. Anders als in anderen Städten gilt in Berlin kein Fütterungsverbot von Stadttauben. Der Versuch, das Füttern von Tauben mit einem Bußgeld zu sanktionieren, soll die Tierschutzbemühungen einer engagierten Taubenschützerin vereiteln. Dabei handelt das Ordnungsamt in Berlin-Mitte nach Auffassung der Erna-Graff-Stiftung willkürlich, denn aus anderen Stadtteilen ist kein einziger solcher Fall innerhalb der vergangenen drei Jahre bekannt.

Zurück zur übergeordneten Seite:

Stadttauben sind keine Wildvögel

Stadttauben sind keine Wildvögel

AKTUELL: Unser Taubenprozess Die Stadttaube (Columba livia forma urbana) ist keine Wildtaube. Herkunft der Stadttauben…

mehr

Kommentare

Inge Prestele schreibt () :

Oh, das ist eine der Richterinnen, die mir Angst und Schrecken einjagen. Das Plädoyer von Herrn Kluge würde ich gern lesen. Danke im Voraus.

direkt antworten

Erna-Graff-Stiftung schreibt () :

Hallo Frau Prestele, das Plädoyer finden Sie hier: https://www.erna-graff-stiftung.de/plaedoyer-im-taubenprozess/

direkt antworten

Axel Kröner schreibt () :

Vielen Dank für Ihren Einsatz für Stadttauben!
Über die Zusendung des Plädoyers würde ich mich sehr freuen.

direkt antworten

Erna-Graff-Stiftung schreibt () :

Hallo Herr Kröner, das Plädoyer finden Sie hier: https://www.erna-graff-stiftung.de/plaedoyer-im-taubenprozess/

direkt antworten

Renate schreibt () :

Danke für die Unterstützung Doreens durch ihre Stiftung!! Der Ausgang geht uns Fütterer alle an.

direkt antworten

Cécile Khoury schreibt () :

Bravo, Doreen, und ein Riesendankeschön der Erna Graff-Stiftung! Wir werden siegen.

direkt antworten

Peter "PD" Dokulil schreibt () :

Vielen Dank an Doreen Rothe und die Erna-Graff-Stiftung, dass Ihr Euch diesem Unrecht nicht beugt! <3

In's #AlltagsHeldenNetz integriert!

direkt antworten

Uwe Klitsch schreibt () :

Wir müssen ins Handeln kommen, um etwas zu verändern. Dazu muss man Geduld und Hartnäckigkeit aufbringen, um Widerstände zu überwinden. Danke für das Engagement!

direkt antworten

Ilka Döhler schreibt () :

Es zeigt sich, dass wir gemeinsam, engagiert und dabei klug und sachlich eher etwas für die Tiere erreichen können, nämlich dringend benötigtes Umdenken, als allein. Kluge Worte sind unbezahlbar.
Ich bitte um Zusendung des Plädoyers. Vielen Dank.

direkt antworten

Erna-Graff-Stiftung schreibt () :

Hallo Frau Döhler, das Plädoyer finden Sie hier: https://www.erna-graff-stiftung.de/plaedoyer-im-taubenprozess/

direkt antworten

Gabriele Brand schreibt () :

Ich kann mich den vorherigen Danksagungen an Doreen Rothe und die Erna-Graff-Stiftung nur anschließen. Das ist ein großartiger Kampf gegen die Kriminalisierung von uns Tierschützern. Im nächsten Schritt muss eine Aufhebung des Fütterungsverbotes in anderen Städten angestrebt werden. Ebenso muss das Quälen der Tauben mindestens so hart bestraft werden wie jetzt das Füttern und mit öffentlichen Schildern darauf hingewiesen werden, analog zum Fütterungsverbot. Wie mit diesen Tieren im öffentlichen Raum Tag für Tag und für alle sichtbar umgegangen wird, verletzt mich zutiefst und stört mein Gefühl der Zugehörigkeit zu dieser “Gemeinschaft” erheblich.

direkt antworten

Brigitte Oettl schreibt () :

Wieso wurde der Vater nicht angeklagt, der seinen Sohn mit dem Fahrrad in die Taubengruppe fahren ließ? ……… Stand in einem anderen Bericht zu lesen. Haben die Ordnungsamts-Hüter diese Straftat nicht aufgenommen? …….. Und haben sie diesen Vater nicht angeklagt? Das wundert mich sehr.

direkt antworten

M. Engelmann schreibt () :

Ein großes Dankeschön an Doreen für ihr Engagement und ihren Mut, und natürlich auch an die Erna-Graff-Stiftung für die Unterstützung! Ich sehe es als moralische Verpflichtung des Menschen an, sich um die einst domestizierten und nun sozusagen obdachlosen Tauben zu kümmern und sie mit artgerechtem Körnerfutter zu versorgen, das sie in unseren Städten nirgends finden. Die Tauben (ver)hungern zu lassen ist moralisch verwerflich! Ich hoffe inständig, dass die direkten und indirekten Taubenfütterungsverbote in Deutschland aufgehoben werden. Außerdem sollten überall betreute Taubenschläge eingerichtet werden, damit die Tauben endlich den Schutz und die Versorgung bekommen, auf die sie so dringend angewiesen sind. Die Einrichtung betreuter Taubenschläge ist sinnvoller und wahrscheinlich auch viel billiger als die vielen sogenannten “Vergrämungsmaßnahmen”. Spikes, Klebepasten etc. verstoßen darüber hinaus gegen den Tierschutz, weil den Vögeln dadurch Verletzungen und Leid zugefügt werden.

direkt antworten

Ingeborg Bayer schreibt () :

Heute möchte ich gerne meine Geschichte erzählen: Behördenwillkür, Amtsmissbrauch, Ignoranz und Arroganz erlebe ich auch hier in FULDA und das seit Jahren. Meine Bußgeldbescheide sind mittlerweile jeweils im 1.000€ Bereich angekommen, insgesamt mit Stand: 12.03.18 bei ca. 14.000€! In 2006 suchte der Ex-OB von Fulda noch öffentlich Unterstützungspersonal in der Bürgerschaft, es sollten mehrere Taubenschläge installiert werden. Das scheint man heutzutage auch schon vergessen zu haben. Ende 2013 wurde mein erster Bußgeldbescheid vom damaligen Sachgebietsleiter am OrdnAmt formlos aufgehoben, meine damals (tel.) regelmäßig vorgetragenen „Anhörungen“ hatten die gleichen Argumente zur Grundlage wie auch meine schriftl. seit Apr2017 (nur diesen Bußgeldbescheid zog man bis zur jetzt zuerst im Jan2018 für den 09.04.18 anberaumten Hauptverhandlung; die ja dann kurzfristig gegen jeden Rechtsverstand zweimal vorgezogen bzw. dann v. 05. auf den 14.03.18 verlegt wurde. Meine Widersprüche hierzu wurden verworfen. Die Personenjagd auf mich findet statt, zunächst in längeren Abständen, schon seitdem ich in 2009 die Notwendigkeit erkannte, daß den Stadttauben im schon beschlossenem Stadttaubenprojekt Fulda dringend geholfen werden musste. Seit meinem Einstieg halte ich regelmäßig und häufig den Kontakt mit der Stadt. Die Verantwortlichen der Stadtverwaltung (Ordnungsamt) einschließlich OB verweigern bis zum heutigen Tage die Versorgung der Tauben (selbst ausdrücklich das Einfangen von verletzten Tieren!). Ein Taubenhaus wurde in 2015 an der Peripherie gebaut, darin sind ca. 35-50 Tiere und werden nach Aussage des Betreuers (Taubenzüchter) zweimal wöchentlich „versorgt“. Die BRD kennt mittlerweile diesen Turm, da bereits mehrfach im TV (extra3, ZDF Hammer der Woche, zuletzt wohl in RTL SternTV am 14.03.18). Eine erste Verhandlung (mehrfach vom ursprünglichen Termin am 09.04.18 kurzfristig vorgezogen unter fadenscheinigen Begründung auf Nachfrage nach den Gründen!) hat anscheinend doch am 14.03.18 stattgefunden , in Abwesenheit (trotz rechtlich fundiertem Widerspruch). Laut diversen „Berichten“ in verschiedenen lokalen Tageszeitungen im Internet „osthessen-zeitung.de, fuldaaktuell.de u. lokalo24.de, Fuldaer Zeitung wurde ein Urtei 88,50€ gesprochen und u.a. in diffamierender Art und Weise über angebliches wiederholtes Nichterscheinen und daß noch weitere 22 Verfahren durchzuführen seien. Und ich wurde mit Namenskürzel als „Widerholungstäterin“ tituliert. Nur, mir wurde noch gar kein Urteil oder eine Bestätigung für die lt. Presse nun doch am 09.04.18 stattfindende Hauptverhandlung vom Amtsgericht Fulda zuständiger Richter Herr Mangelsdorf zugesandt. Für mich sind all diese Vorgänge ein Skandal und nur mit einer Idee zu erklären: – es wird wohl ganz erheblich von bestimmter Seite Einfluss genommen, natürlich zu meinem Nachteil. Dann muss ich ausdrücklich sagen, diese extreme Jagd auf meine Person läuft so eigentlich erst seit Anfang Dezember 2017 (ständige Beobachtung über die installierten Kameras) mit „Pause“ im Januar. Und die Stadt hat auch nichts zur Versorgung der Tiere im extrem kalten Feb d.J. bzw. auch nicht in den ebensokalten Märztagen getan! Ich schon, die Folge weitere Anzeigen bis zum heutigen Tage zunächst wieder eine Ordnungswidrigkeit, na mal sehen. Zu bemerken ist, wenn ich die noch ausstehenden Bußgeldverfahren (OrdnWidrigkeitsanhörungen haben stattgefunden) dazurechne, bewege ich mich auf ca. 20.000€ Bußgeldbescheide zu, wie gesagt seit Anfang Dezember 2017 bis heute! Ach so, mittlerweile haben allein hier um Fulda herum drei Anwälte das Mandat abgelehnt, ziemlich unglaubliche Begründungen. FULDA ist eigentlich noch überschaubar in der zu versorgenden Anzahl der Tauben, an „meinen Sammelplätzen“ einmal ca. 100 (Bereich Bahnhof) und ca. 200 Tauben (Bereich Universitätsplatz, Schule, BankGeb.). Die Tiere waren schon immer hier, die Stadt sucht ja schon seit über 15 Jahren nach Unterkunftsmöglichkeiten an diesen beiden Plätzen zusätzlich zum bereits erwähnten Taubenturm. Bereich Kliniken wurde angeblich „erfolgreich“ vergrämt bzw. lt. Formulierung „verbracht“ (2012/2013), fast alle Gebäude rund um den UniPl in der Innenstadt haben an allen Öffnungen Spikes angebracht (aber erst in den letzten beiden Jahren zuhauf). Mind. zwei aufgespießte Tiere waren bereits zu sehen, die Betroffenen Geschäftsinhaber/Geschäftsführer wurden angesprochen, geändert hat sich nichts, die Vergrämungsmassnahmen wurden angeblich auf Veranlassung OrdnAmt durchgeführt. Meine Telefonkontakte, meine Schreiben mit den Verantwortlichen Herrschaften der Stadtverwaltung führen ins „Nichts“, Ein Schreiben wurde mir vom OB als Antwort zugesandt „Danke f. Ihre Anregungen“, und „das persönliche Gespräch muss ich aus termingründen ablehnen“ und „die Stadt hat im Stadtbereich die Verantwortung für die Tauben“. Und selbst mein Antrag auf Ausnahmegenehmigung auch wider beim Zuständigen, dem OB persönlich, gem. §15 Fuldaer Strassenordnung v. Ende Feb d.J. blieb bis heute ohne Antwort!
Also, eigentlich bin ich mit meinem Latein am Ende! Alle an die Stadt übersandten Infos (Stadttaubenprojekt Wesel-Hamm, Frankfurt, Menschen f. Tierrechte, u. viele A. wurden ignoriert, im Gegenteil in einem Podcast in hr4 im Jan d.J. ließ der OB wörtlich verlauten: alle Einsprüche und Infos der vielen Zuschriften werden hier in FULDA ignoriert, wir machen das anders …! also schauen wir mal was daraus wird, notfalls gehe ich ohne Anwalt hin (beim zuständigen Amtsrichter habe ich mit umfangreicher Begründung um eine vorherige mdl. Anhörung bei ihm gebeten, auf seine hoffentlich positive Antwort warte ich noch. Vielleicht kann ich ihn bei Vorlage aller relevanten Unterlagen zur Einstellung bewegen?! Wäre ausgesprochen dankbar, wenn Sie auch diese lange (aber immer noch nicht vollständig dargestellte Unverschämtheit) den Anderen Tierfreunden zur Kenntnis geben könnten. Tapfere Grüße I. B. aus Fulda

direkt antworten

Lucia Tentrop schreibt () :

Hervorragend! Das ist ein Anwalt, der wirklich ein Herz für Tauben hat. In unserm Haus werde ich wie ein Verbrecher behandelt, weil ich Tauben füttere. Die Tiere tun mit so leid. Ich habe sie 7 Jahre lang friedlich vor meinem Fenster gefüttert. Sie kennen mich und betteln immer noch. Anfangs habe ich die Rollos heruntergezogen, damit sie glaubten, ich wäre nicht da. Im Mo-
ment schicke ich ein Rundschreiben für die Tauben an die Zeitungen und schildere den Fall.
Dann hoffe ich auf eine Rechtsberatung bei Ihnen, denn ich habe eine RS-Versicherung.

direkt antworten

Jetzt kommentieren:

Copyrights © 2023 Erna-Graff-Stiftung. All Rights reserved.