Erfolg: Freispruch für Tierschützer nach Undercover-Recherche

Am 22. Februar 2018 konnte die Erna-Graff-Stiftung einen großen tierschutzrechtlichen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Naumburg feiern. Dieses hat drei angeklagte Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Die Tierschützer hatten in einer der größten Schweinezuchtanlagen Deutschlands schlimmes Tierleid und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz mittels Filmaufnahmen aufgedeckt. Die Tierschützer wurden im Laufe des gesamten Verfahrens finanziell von der Erna-Graff-Stiftung unterstützt. Außerdem war ein Vorstandsmitglied der Stiftung, der von Beruf Rechtsanwalt ist, als Verteidiger eines der Angeklagten tätig.

Einbruch von Tierrechtlern im Schweinestall, überraschtes Schwein im Dunkeln

Im Juni und Juli 2013 haben die Tierschützer eine Schweinezuchtanlage des Niederländers Harry von Gennip betreten, in der ca. 65.000 Tiere leben. Sie hatten Hinweise auf Missstände im Betrieb, sowie auf ein passives Verhalten der zuständigen Behörden. In der Anlage haben sie schlimme Zustände vorgefunden: u.a. kranke und verletzte Tiere, katastrophale hygienische Bedingungen, zu enge Kastenstände und eine mangelhafte Wasserversorgung. Trotz filmisch dokumentierter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden die Ermittlungen gegen die verantwortlichen Schweinehalter eingestellt. Die Tierschützer dagegen mussten sich vor Gericht verantworten.

Dreifacher Freispruch für die Tierschützer

Hier wurden sie allerdings von drei verschiedenen Instanzen jeweils freigesprochen. Sowohl das Amtsgericht Haldensleben, das Landgericht Magdeburg als auch schließlich das Oberlandesgericht Naumburg haben das Handeln der Tierschutzer als das mildeste wirksame Mittel angesehen, einen vorliegenden Notstand abzuwehren. Die Gerichte sind jeweils zum Schluss gekommen, dass die Tierschützer zwar einerseits einen Hausfriedensbruch begangen haben, dieser aber aufgrund der Bedrohung des höherraningen Rechtsguts Tierschutz nach § 34 StGB im Sinne eines “Rechtfertigenden Notstands” gerechtfertigt gewesen ist.

Der rechtskräftige Freispruch der Tierschützer durch das Oberlandesgericht Naumburg verweist auf den hohen Stellenwert, der dem Tierschutz heute in dem deutschen Rechtssystem zukommt. Insofern hat das Urteil Präzedenzcharakter für weitere tierschutzrechtliche Verfahren, in denen insbesondere auch mithilfe des Tierschutz-Verbandsklagerechts der mangelhafte Rechtsvollzug in der Massentierhaltung zum Gegenstand gemacht werden kann.

Unsere Prozesse unterstützen

Aktuelle Informationen zum Prozess

Update: Tierschutz-Hattrick im Präzedenzfall vor dem OLG Naumburg

Update: Tierschutz-Hattrick im Präzedenzfall vor dem OLG Naumburg

Schutz der Tiere geht im Notfall vor Hausrecht Naumburg/Berlin, 22. Februar 2018 – Das Oberlandesgericht Naumburg…

mehr
Revisionsverhandlung im Tierfilmerprozess

Revisionsverhandlung im Tierfilmerprozess

Tierschutzverstöße oder Hausfriedensbruch, was wiegt schwerer? Dieser Streit geht am 22. Februar 2018 mit der…

mehr
Das Leiden der Schweine in Sandbeiendorf

Das Leiden der Schweine in Sandbeiendorf

Berufungsverfahren nach dem Freispruch von drei Tierschutz-Aktivisten Undercover-Recherche deckte Tierleid auf 2013…

mehr

Copyrights © 2024 Erna-Graff-Stiftung. All Rights reserved.