Revisionsverhandlung im Tierfilmerprozess

14. Februar 2018

Berlin/Naumburg, 14. Februar 2018 – Tierschutzverstöße oder Hausfriedensbruch, was wiegt schwerer? Dieser Streit geht am 22. Februar 2018 mit der Revisionsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg in die dritte Runde. Zuvor hatten die Gerichte in den ersten beiden Instanzen drei wegen Hausfriedensbruch angeklagte Tierfilmer freigesprochen. Nach unzureichenden Kontrollen durch das Veterinäramt des Landkreises Börde dokumentierten die Aktivsten  im Sommer 2013 gravierende Missstände in einer der größten deutschen Schweinemastanlagen in Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt) und stellten Strafanzeige gegen die Betreiberfirma.

Einbruch von Tierrechtlern im Schweinestall, überraschtes Schwein im Dunkeln

Das bereits 2013 von Animal Rights Watch e.V. veröffentlichte Material zeigt dramatische Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Tote, kranke und verletzte Schweine sowie lebensschwache Ferkel,  mangelhafte oder sogar fehlende Wasserversorgung und viel zu enge Kastenstände. Vom Veterinäramt durchgeführte Kontrollen bestätigten die durch die Aktivisten erhobenen Vorwürfe. Trotzdem wurde das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der „van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH“  eingestellt. Im Gegenzug erstatteten die Betreiber gegen die Tierfilmer Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Sowohl das Amtsgericht Haldensleben im September 2016 als auch das Landgericht Magdeburg  im Oktober 2017 sprachen die Angeklagten frei. Nach Ansicht der Gerichte rechtfertigt eine derartige Verletzung des Tierschutzes in der Sandbeiendorfer Anlage den Hausfriedensbruch, der den Aktivisten vorgeworfen wird. Sie bezogen sich dabei auf § 34 Strafgesetzbuch (StGB) „Rechtfertigender Notstand“ und § 32 StGB „Notwehr“. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Magdeburg lobte in seiner mündlichen Urteilsbegründung das Verhalten der Tierschützer ausdrücklich als positiv und notwendig. Durch das Totalversagen der zuständigen Veterinärbehörde sahen die Tierschützer kein milderes Mittel als die Zustände filmisch zu dokumentieren und damit auf die katastrophalen Zustände aufmerksam zu machen. Obwohl es Hinweise über Missstände in dem Betrieb gegeben hat, blieb die Behörde in der Vergangenheit untätig. Gegen den Freispruch für die Aktivisten ging die Staatsanwaltschaft Magdeburg vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Revision.

„Die beiden vorangegangenen Urteile machen deutlich, dass das erhebliche Tierleid in dem Schweinebetrieb aufgrund staatlicher Versäumnisse nicht auf einem milderen Wege hätte beseitigt werden können. Hausfriedensbruch kann in Tier-Notfällen gerechtfertigt sein. Diese Entscheidung ist wegweisend.“, so Dr. Eisenhart von Loeper, 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. Um das eklatante Vollzugsdefizit im Bereich des Tierschutzes abzubauen, fordert die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Tiere können ihre Rechte naturgemäß nicht selbst einklagen. Wenn wie im vorliegenden Fall die Veterinärbehörden versagen, sind die Tiere auf Tierschutzorganisationen angewiesen, die für ihren Schutz einstehen.

Die Revisionsverhandlung gegen die drei Tierfilmer wegen Hausfriedensbruch findet am 22. Februar 2018 ab 14 Uhr vor dem Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg statt. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, die den Fall intensiv unterstützt, hofft auf ein Urteil in dritter Instanz, das den  Schutz erheblich leidender Tiere zur Geltung bringt.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2018-02-14 PM-Revision

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