Klage gegen Leinenzwang/ Hundeverbot Schlachtensee & Krumme Lanke

11. März 2020

Die Erna-Graff-Stiftung finanziert ein Verfahren vor den Berliner Verwaltungsgerichten gegen die Verbotsregelungen an den Zehlendorfer Seen. Im Jahr 2015 bereits wurde gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Berliner Schnauzen e.V.“ Klage eingereicht.

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Hundeverbot Schlachtensee und Krumme Lanke
Hundeverbot an Schlachtensee und Krumme Lanke – Foto: nmann77, Adobe Stock

Worum geht es im Prozess zum Hundeverbot Schlachtensee und Krumme Lanke?

In dem Verfahren kämpfen mehrere in Zehlendorf lebende Hundebesitzer darum, mit ihren Hunden weiterhin am Schlachtensee und der Krumme Lanke spazieren gehen zu können. Hierüber besteht schon seit Jahren Streit mit den zuständigen Behörden und es kommt aufgrund der Unklarheiten immer wieder zu Konflikten zwischen Hundebesitzern und insbesondere badenden Seebesuchern. Oberstes Ziel der Klage ist es, den bestehenden Leinenzwang vollständig aufheben zu lassen und es Hundebesitzern zudem zu ermöglich, mit ihren Hunden in den Seen zu schwimmen. Jedoch enthält die Klage auch mehrere abgestufte Regelungsmodelle, etwa die Aufhebung des Leinenzwangs in der Wintersaison.

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Wie ist der aktuelle Stand im Schlachtenseeprozess?

Aktuell warten wir auf die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die voraussichtlich noch im April diesen Jahres stattfinden wird. Ende 2017 haben wir einen Teilsieg vor dem Verwaltunsggericht Berlin erreicht. Das Urteil erlaubt es Hundebesitzern zumindest in der Zeit vom 16. September bis zum 14. Mai neben den Uferwegen auch die “Buchten” mit ihren angeleinten Hunden zu betreten. Das ist uns aber nicht genug. Weder hat das Verwaltungsgericht eine Regelung bezüglich des Schwimmens getroffen, noch ermöglicht das Urteil Hundebesitzern ihre Hunden den nötigen Freilauf zu garantieren.

Rechtliches zum Prozess: Schlachtensee und Krumme Lanke

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Regelungen der Grunewaldschutzverordnung, nach denen (mit Ausnahme des Hundeauslaufs rund um den Grunewaldsee) absoluter Leinenzwang für Hunde besteht. Daneben bestimmt § 15 Berliner Hundeverodnung, dass Hunde an öffentliche Badestellen nicht mitgenommen werden dürfen. Es geht also zum einen um die Frage, ob diese Regelung aufgrund ihrer Ungenauigkeit überhaupt rechtmäßig ist (Was zählt denn alles zur öffentlichen Badestelle?) und wenn ja, welche Teile des Seeufers hierunter fallen. Sind hiervon auch die Uferwege betroffen, auf denen im Sommer ebenfalls Badende in der Sonne liegen? Nach jetzigem Stand sollen sämtliche Uferflächen bis zu den Uferwegen betroffen sein, die nicht sowieso Biotop- und Wasserschutzbereiche sind, in denen Hunde natürlich verboten sind. Eine weitere wichtige Frage des Prozesses besteht darin, ob der absolute Leinenzwang deshalb rechtswidrig ist, da dieser es Hundebesitzern verwehrt, ihren Tieren den durch § 2 Hundeverordnung vorgeschriebenen Freilauf zu bieten. Eine artgemäße Hundehaltung ist (so schreibt es die Verordnung und auch das Tierschutzgesetz vor) ohne den nötigen Freilauf nicht gegeben. Insbesondere älteren Hundehaltern, die nicht die Möglichkeit haben, mit dem Auto zu einem Hundeauslaufgebiet zu fahren, wird das Nachkommen dieser Pflicht faktisch unmöglich gemacht.

Wieso genügt das Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee nicht?

Kein Hundeverbot mehr an Schlachtensee und Krumme Lanke

Die Rechtslage am Schlachtensee ist für viele Betroffene undurchsichtig.

Dies hat zwei wesentliche Gründe. Zum einen ist der Grunewaldsee mittlerweile zum Hot Spot der Hundeauslaufgebiete geworden. Insbesondere im Sommer und an den Wochenenden tummeln sich hier hunderte Hundebesitzer mit ihren Schützlingen. Viele von ihnen reisen mit dem Auto quer durch Berlin, um den Hund hier ausführen zu können. Dies stellt dann allerdings weder Erholung für Mensch noch für Tier dar. Die Tiere werden durch die Masse an Artgenossen und fremden Menschen überdordert und es kommt leider immer wieder zu teilweise dramatischen Vorfällen.

Zum anderen – und dies ist vielen Hundebesitzern unbekannt – stellt die Grunewaldschutzverordnung in diesem Gebiet zwar keinen Leinenzwang auf, es gibt aber eine Reihe von weiteren Verbotsregelungen, die hier gelten sollen. So ist es Hunden rund um den Grunewaldsee verboten, Pflanzen zu beschädigen, zu Buddeln und zu Scharren und damit den Boden aufzureißen und Wurzen zu beschädigen, Lärm durch Gebell zu verursachen sowie das Erdreich durch Exkremente zu verunreinigen. Wie soll es Hund und Hundebesitzer möglich sein, beim Tier im Freilauf all jene Verhaltensweisen zu unterbinden? Vielmehr stellen diese ein für den Hund ganz naturgemäßes Verhalten dar, das zum artgerechten Hundeleben dazugehört. Zwar scheinen Ordnungsbehörden hier momentan sehr zurückhaltend zu sein, – nach der Verordnung wäre es ihnen aber gestattet, jeder Zeit Bußgelder zu verhängen. Auch diese Regelungen der Verordnung werden im Prozess überprüft werden müssen.

Wir sagen Danke!

Nur mit Hilfe Ihrer Spenden ist die Erna-Graff-Stiftung im Stande wichtige Prozesse wie diesen für unsere tierischen Mitgeschöpfe zu finanzieren. Jeder Betrag hilft uns dabei und leistet einen wichtigen Beitrag. Hier können Sie uns bei der Rechtsdurchsetzung zugunsten der Tiere unterstützen.

Hundeverbot Schlachtensee/Krummelanke bekämpfen

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Kommentare

Werner Schünemann schreibt () :

Vielen Dank für den Einsatz. Es ist traurig wie bürokratisch alles geregelt werden muss. In ganz Berlin werden alle Grünflächen mittlerweile zu Kinderspielplätzen umgewandelt und hundert Tausenden an Hunden see Freiraum genommen und damit ihren Besitzern. Warum? Bei uns in der Schweiz ist alles viel liberaler und dem Menschen wird eigene Entscheidungsfreiheit zugesprochen das Richtige zu tun. VG

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Tim schreibt () :

Vielleicht besser vorher überlegen ob es generell sinnvoll ist hunde in der stadt tu halten wenn man nichtmal nen bisschen fahren in kauf nehmen kann. Die meissten hunde kacken doch sowieso die strassen voll und dann auch noch die seen verunreinigen muss nicht sein. Der platz ist für hunde ausrwichend. Zudem gibts dass schöne unland mit mehreren seen 😀

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Susi schreibt () :

Ich war gerade an der Krummen Lanke. Dort wurden Massnahmen zum Schutz der Uferpflanzen und der Wasservögel getroffen, die gerade ihre Jungen aufziehen. Zäune und Leinenzwang gehören zum Uferschutz dazu. Einige Unbelehrbare verstoßen zwar dagegen, aber zum Glück sind die in der Minderheit. Ich bin gegen frei herumlaufende Hunde, besonders da die Halter selten andere Tierbedürfnisse als die ihres Lieblings gelten lassen. Die Badenden und die Umwelt sind sichtbar besser dran ohne Hundefreilauf.

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Hilke schreibt () :

Im Gegensatz zu Haltern andere Tiere, werden Hundehalter doppelt und dreifach mürbe gemacht. Wir zahlen Steuern, unterstützen die Wirtschaft, indem wir Arbeitsplätze schaffen und Läden und Tierärzte finanzieren. Es gäbe keine Hunde Friseure mehr, keine Therapie Begleithunde, keine Schulhunde, keine Hunde bei Polizei und Zoll, keine Hundeschulen und so weiter.
Der Hundeauslauf muss also auch von der Gesellschaft gewollt und gewährt werden!!!!

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Gabilotte Lanzrath schreibt () :

Manchen Berlinern scheint mit der Maueröffnung ein wichtiges Feindbild abhanden gekommen zu sein und diese Leerstelle im Gemüt wird nun aufgefüllt mit Hass gegen Hunde und deren Bezugspersonen. Meine Güte! Da werden “Strassen vollgekackt”, gar ganze “Seen verunreinigt” usw. usw. usw. Wie schön wäre es doch, wenn gewisse Teile dieser egozentrierten Freizeitgesellen den sonnenschutzgeölten Körper mal vom Badelaken hochhieven und über den Tellerrand gucken würden: es gäbe so unendlich viel Gutes und Wichtiges in dieser schönen Stadt zu tun, dass für diesen gänzlich überflüssigen Hundehass einfach keine Zeit mehr bliebe.

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