11. März 2020
Die Erna-Graff-Stiftung finanziert ein Verfahren vor den Berliner Verwaltungsgerichten gegen die Verbotsregelungen an den Zehlendorfer Seen. Im Jahr 2015 bereits wurde gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Berliner Schnauzen e.V.“ Klage eingereicht.
In dem Verfahren kämpfen mehrere in Zehlendorf lebende Hundebesitzer darum, mit ihren Hunden weiterhin am Schlachtensee und der Krumme Lanke spazieren gehen zu können. Hierüber besteht schon seit Jahren Streit mit den zuständigen Behörden und es kommt aufgrund der Unklarheiten immer wieder zu Konflikten zwischen Hundebesitzern und insbesondere badenden Seebesuchern. Oberstes Ziel der Klage ist es, den bestehenden Leinenzwang vollständig aufheben zu lassen und es Hundebesitzern zudem zu ermöglich, mit ihren Hunden in den Seen zu schwimmen. Jedoch enthält die Klage auch mehrere abgestufte Regelungsmodelle, etwa die Aufhebung des Leinenzwangs in der Wintersaison.
Aktuell warten wir auf die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die voraussichtlich noch im April diesen Jahres stattfinden wird. Ende 2017 haben wir einen Teilsieg vor dem Verwaltunsggericht Berlin erreicht. Das Urteil erlaubt es Hundebesitzern zumindest in der Zeit vom 16. September bis zum 14. Mai neben den Uferwegen auch die “Buchten” mit ihren angeleinten Hunden zu betreten. Das ist uns aber nicht genug. Weder hat das Verwaltungsgericht eine Regelung bezüglich des Schwimmens getroffen, noch ermöglicht das Urteil Hundebesitzern ihre Hunden den nötigen Freilauf zu garantieren.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Regelungen der Grunewaldschutzverordnung, nach denen (mit Ausnahme des Hundeauslaufs rund um den Grunewaldsee) absoluter Leinenzwang für Hunde besteht. Daneben bestimmt § 15 Berliner Hundeverodnung, dass Hunde an öffentliche Badestellen nicht mitgenommen werden dürfen. Es geht also zum einen um die Frage, ob diese Regelung aufgrund ihrer Ungenauigkeit überhaupt rechtmäßig ist (Was zählt denn alles zur öffentlichen Badestelle?) und wenn ja, welche Teile des Seeufers hierunter fallen. Sind hiervon auch die Uferwege betroffen, auf denen im Sommer ebenfalls Badende in der Sonne liegen? Nach jetzigem Stand sollen sämtliche Uferflächen bis zu den Uferwegen betroffen sein, die nicht sowieso Biotop- und Wasserschutzbereiche sind, in denen Hunde natürlich verboten sind. Eine weitere wichtige Frage des Prozesses besteht darin, ob der absolute Leinenzwang deshalb rechtswidrig ist, da dieser es Hundebesitzern verwehrt, ihren Tieren den durch § 2 Hundeverordnung vorgeschriebenen Freilauf zu bieten. Eine artgemäße Hundehaltung ist (so schreibt es die Verordnung und auch das Tierschutzgesetz vor) ohne den nötigen Freilauf nicht gegeben. Insbesondere älteren Hundehaltern, die nicht die Möglichkeit haben, mit dem Auto zu einem Hundeauslaufgebiet zu fahren, wird das Nachkommen dieser Pflicht faktisch unmöglich gemacht.
Dies hat zwei wesentliche Gründe. Zum einen ist der Grunewaldsee mittlerweile zum Hot Spot der Hundeauslaufgebiete geworden. Insbesondere im Sommer und an den Wochenenden tummeln sich hier hunderte Hundebesitzer mit ihren Schützlingen. Viele von ihnen reisen mit dem Auto quer durch Berlin, um den Hund hier ausführen zu können. Dies stellt dann allerdings weder Erholung für Mensch noch für Tier dar. Die Tiere werden durch die Masse an Artgenossen und fremden Menschen überdordert und es kommt leider immer wieder zu teilweise dramatischen Vorfällen.
Zum anderen – und dies ist vielen Hundebesitzern unbekannt – stellt die Grunewaldschutzverordnung in diesem Gebiet zwar keinen Leinenzwang auf, es gibt aber eine Reihe von weiteren Verbotsregelungen, die hier gelten sollen. So ist es Hunden rund um den Grunewaldsee verboten, Pflanzen zu beschädigen, zu Buddeln und zu Scharren und damit den Boden aufzureißen und Wurzen zu beschädigen, Lärm durch Gebell zu verursachen sowie das Erdreich durch Exkremente zu verunreinigen. Wie soll es Hund und Hundebesitzer möglich sein, beim Tier im Freilauf all jene Verhaltensweisen zu unterbinden? Vielmehr stellen diese ein für den Hund ganz naturgemäßes Verhalten dar, das zum artgerechten Hundeleben dazugehört. Zwar scheinen Ordnungsbehörden hier momentan sehr zurückhaltend zu sein, – nach der Verordnung wäre es ihnen aber gestattet, jeder Zeit Bußgelder zu verhängen. Auch diese Regelungen der Verordnung werden im Prozess überprüft werden müssen.
Nur mit Hilfe Ihrer Spenden ist die Erna-Graff-Stiftung im Stande wichtige Prozesse wie diesen für unsere tierischen Mitgeschöpfe zu finanzieren. Jeder Betrag hilft uns dabei und leistet einen wichtigen Beitrag. Hier können Sie uns bei der Rechtsdurchsetzung zugunsten der Tiere unterstützen.
Hunde an Schlachtensee und Krumme Lanke: Die Rechtslage
Seit dem Jahr 2015 hat sich am Schlachtensee und an der Krummen Lanke einiges in puncto Hundemitnahme geändert.…
mehrTeilsieg für die Hunde am Schlachtensee
Nach einem jahrelangen Rechtstreit um ein Hundeverbot am Ufer von Schlachtensee und Krummer Lanke konnte die von der…
mehrWeitreichende Klage gegen Hundeverbot am Schlachtensee
Einreichung beim Verwaltungsgericht Mitte November Berlin, 21. Oktober 2015. „Das Hundeverbot am Schlachtensee und an…
mehrHundeauslaufgebiet Grunewald wird verkleinert
Betroffen sind Uferbereiche „Schlachtensee“ und „Krumme Lanke“ Am 15.05.2015 tritt eine neue Reglung bezüglich…
mehrWer hat Angst vorm badenden Hund?
Start der Badesaison an Berliner Schlachtensee und Krumme Lanke bei undurchsichtiger Rechtslage Gestern startete in…
mehrGemeinsam für ein tolerantes Miteinander am Schlachtensee
Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz setzt sich gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Berliner Schnauzen“ für…
mehr