Hunde an Schlachtensee und Krumme Lanke: Die Rechtslage

8. Juni 2020

Seit dem Jahr 2015 hat sich am Schlachtensee und an der Krummen Lanke einiges in puncto Hundemitnahme geändert. Mittlerweile hat man das Gefühl, dass keiner mehr so recht durchblickt. Auch die Beschilderung an beiden Seen lässt zu wünschen übrig. Mit unserem Klageverfahren kämpfen wir für eine gerechte und transparente Regelung.

Symbolbild
Beschilderung an Schlachtensee und Krumme Lanke

Wie ist die Vorgeschichte?

Ausgang des Streits waren die Neuregelungen zur Mitnahme von Hunden an Schlachtensee und Krumme Lanke. Nördlich beider Seen befindet sich ein Hundeauslaufgebiet, welches sich ursprünglich auch auf die nördlichen Uferwege und Uferbereiche erstreckte. Im Jahr 2015 erließ das Bezirksamt Berlin Steglitz- Zehlendorf ein Hundeverbot für sämtliche Uferwege. Hundehalter konnten mit ihren Hunden somit gar nicht mehr am Wasser entlanglaufen, geschweige denn baden. An den Seeufern wurden etliche Schilder aufgestellt, die auf das Hundeverbot hinwiesen. Diese Situation wurde in einem von der Erna-Graff-Stiftung unterstützten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin für rechtswidrig erklärt. Es bestehe kein ausreichender Grund für ein gänzliches Verbot von Hunden an den Uferwegen, urteilte das Gericht. Dies war ein erster großer Erfolg.

Doch damit war die Sache nicht geklärt. Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion steht eine Regelung im Berliner Hundegesetz, die sich im Laufe des Verfahrens im Wortlaut geändert hat. Hierin hieß es damals, dass Hunde an als öffentliche Badestellen gekennzeichnete Flächen nicht mitgenommen werden dürfen. An den Seen wurden daher Schilder aufgestellt, die konkrete Uferbereiche als Badestellen auswiesen. Mit der Gesetzesänderung entfiel ebendiese Kennzeichnungspflicht. Im Gesetz heißt es demnach nur noch, dass Hunde an öffentliche Badestellen nicht mitgenommen werden dürfen. Das Land Berlin stellt sich nun auf den Standpunkt, dass sämtliche Uferbereiche der beiden Seen öffentliche Badestellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Dies ist allein von der Wortbedeutung “BadeSTELLE” nicht nachvollziehbar, da das Wort “Stelle” immer nur einen bestimmten Bereich und nie das Ganze umfasst.

Badestelle an Schlachtensee und Krumme Lanke
Eine Badestelle?

Wie ist die Rechtslage?

Für das Gebiet an Schlachtensee und Krumme Lanke gibt es eine Vielzahl von Regelungen, um deren Anwendbarkeit vor Gericht gestritten wird. Ginge es nach dem Bezirksamt dürften Hunde an allen Uferwegen nur noch mit Leine geführt werden und hätten am Ufer gar nichts verloren. Gestützt ist diese Rechtsauffassung auf die Grunewaldschutzverordnung, die für das gesamte Gebiet (mit Ausnahme des Hundeauslaufgebiets) Leinenzwang festlegt sowie auf die umstrittende Regelung im Berliner Hundegesetz zu den öffentlichen Badestellen. Am gesamten Seeufer findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass Hunde an allen Uferstellen verboten sein sollen. Dies ist allein auf im Internet veröffentlichten Karten nachzuvollziehen. Und schließlich enthält das Grünanlagengesetz von Berlin eine weitere Regelung, nach der Hunde auf gekennzeichnete Liegewiesen nicht mitgenommen werden dürfen.

Verwirrende Beschilderung:

Schlachtensee und Krumme Lanke
Beschilderung an der Krummen Lanke

Als wäre diese gesetzliche Ausgangslage nicht schon kompliziert genug, bereitet einem die Beschilderung an beiden Seen noch größere Verwirrung. So weisen mehrere Schilder am Schlachtensee darauf hin, dass ein Baden an diesen Stellen lebensgefährlich ist. Trotzdem sollen diese als öffentliche Badestelle gelten, an der Hunde verboten sind? Kein Schild vor Ort weist darauf hin, dass nach Auffassung des Landes Berlin alle Uferbereiche vom Hundeverbot erfasst sind. Daneben existiert auch eine widersprüchliche Beschilderung bezüglich des angrenzenden Hundeauslaufgebiets: Auf den aufgestellten Karten wird dieses direkt oberhalb des Uferweges dargestellt. In Wirklichkeit liegt dazwischen aber eine Strecke, in denen Leinenzwang herrscht, was nur auf verschiedenen Karten im Internet nachzulesen ist. Auch paradox: Am gesamten Uferweg finden sich immer wieder Hinweise darauf, dass Hunde auf gekennzeichneten Liegewiesen nicht mitgenommen werden dürfen. An den Liegewiesen selbst fehlt aber (bis auf einen Fall) ein solches Schild.

Klage für mehr Rechtssicherheit:

Auf Nachfrage sind sich die meisten Seebesucher einig: Wo Hunde erlaubt sind und wo nicht, weiß keiner so genau. Viele gehen nach wie vor von der alten Rechtslage aus, nach der Hunde auf einer Seeseite frei laufen dürfen. Wiederum andere vermeiden es nun gänzlich mit ihren Hunden an den Seen zu spazieren, um sich nicht Beschimpfungen anderer auszusetzen. Da ein Verstoß gegen die Mitnahmeregelungen die Ahndung mit einem Bußgeld nach sich zieht, ist diese Lage nicht haltbar. Wir finanzieren und unterstützen daher das Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Im Interesse aller Seebesucher muss Rechtsklarheit herrschen, wo was erlaubt ist, damit alle wieder friedlich miteinander die Freuden eines Spaziergangs am See genießen können.

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