15. Februar 2019
Verurteilt, weil er Missstände in einem deutschen Putenstall undercover dokumentiert hat, welche die Veterinäramter so oft nicht sehen wollen. Wir unterstützen den Tierschützer Jonathan Steinhauser im Kampf gegen seine Verurteilung.
Tierschützer und Undercover-Stallfilmer Jonathan Steinhauser dokumentierte im Jahr 2015 die miserablen, von Sachverständigen bestätigten Zustände in einem Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg. Er wurde daraufhin wegen Hausfriedensbruch zunächst vor dem Landgericht Heilbronn und sodann bestätigend durch das OLG Stuttgart rechtskräftig verurteilt. Die federführende Albert Schweitzer Stiftung und die Erna-Graff-Stiftung unterstützten das Verfahren von Beginn an finanziell und juristisch mit dem Ziel der Urteilsaufhebung. Gegen die Verurteilung wurde vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Momentan wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auf die mehrere hundert Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde abgewartet (1 Vb 72/18), mit der insbesondere die skandalöse Begründung des Urteils vom LG Heilbronn sowie eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch den Beschluss des OLG Stuttgarts gerügt wird.
Konkret ging und geht es im Prozess um die Frage, ob ein Hausfriedensbruch, der in Fällen von Undercover-Recherchen grundsätzlich vorliegt, zur Aufdeckung von Missständen gerechtfertigt und damit straflos sein kann.
In einem unabhängigen, ebenfalls von der Erna-Graff-Stiftung unterstützten Verfahren vor dem OLG Naumburg wurde dies bereits bejaht. Das Landgericht Heilbronn und bestätigend das OLG Stuttgart sahen dies jedoch anders. Die Richter argumentierten sinngemäß: Da die Massentierhaltung nicht artgerecht erfolgen kann, dies der Bevölkerung bewusst sei und sie es trotzdem hinnähme, seien Leiden und Schmerzen der Tieren stets von einem vernünftigen Grund gedeckt. Danach wäre künftig in Massentierhaltungen jede Form von Schmerz- und Leidenszufügung im Bereich der Massentierhaltung erlaubt. Die Argumentation des Landgerichts hat folgerichtig die Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung nicht angewendet wird und Veterinärämter keinerlei Möglichkeiten der Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen außer Kraft und macht es zu einem wirkungslosen Symbolgesetz, was aus tierschützerischer Sicht nicht hinzunehmen ist. Es widerspricht zudem, wie erwähnt, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits 1987 entschieden hat, dass das Tierschutzgesetz auch in der Massentierhaltung anzuwenden ist (- 2 StR 159/86 -).
Das Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil „die schlimmen Zustände in Massentiermästereien … wie z.B. bei den Puten Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen Gewichts, die allgemein bekannte Folge“ sei und dies „zumindest derzeit noch als „sozial adäquat” und im oben genannten Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion als hinnehmbar, also mit „vernünftigem Grund” und damit in Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz“ geschehe.
Dazu der erste Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung Staatssekretär a.D. Hans-Georg Kluge (CDU):
„Das vom OLG Stuttgart bestätigte Urteil des Landgerichts Heilbronn versucht, das Tierschutzrecht in deutschen Ställen flächendeckend außer Kraft zu setzen. Mich als Herausgeber eines Kommentars zum Tierschutzgesetz und langjährigen Richter empört, dass hochrangige Richter ein gegenläufiges Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1987, auf das sie rechtzeitig aufmerksam gemacht worden waren, vorsätzlich ignoriert haben. Zumindest richterlicher Ethos wurde hier kleingeschrieben“.
Nur mit Hilfe Ihrer Spenden ist die Erna-Graff-Stiftung im Stande wichtige Prozesse wie diesen für unsere tierischen Mitgeschöpfe zu finanzieren. Jeder Betrag hilft uns dabei und leistet einen wichtigen Beitrag. Hier können Sie uns bei der Rechtsdurchsetzung zugunsten der Tiere unterstützen.