Undercover-Recherche in deutschen Ställen: Verfassungsbeschwerde von Stallfilmer gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

15. Februar 2019

Verurteilt, weil er Missstände in einem deutschen Putenstall undercover dokumentiert hat, welche die Veterinäramter so oft nicht sehen wollen. Wir unterstützen den Tierschützer Jonathan Steinhauser im Kampf gegen seine Verurteilung.

Undercover Ermittlung im Putenstall
Verfassungsbeschwerde im “Putenstallprozess”. – Foto: reichdernatur, Adobe Stock

Worum geht es in dem Verfahren des Undercover-Filmers?

Tierschützer und Undercover-Stallfilmer Jonathan Steinhauser dokumentierte im Jahr 2015 die miserablen, von Sachverständigen bestätigten Zustände in einem Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg. Er wurde daraufhin wegen Hausfriedensbruch zunächst vor dem Landgericht Heilbronn und sodann bestätigend durch das OLG Stuttgart rechtskräftig verurteilt. Die federführende Albert Schweitzer Stiftung und die Erna-Graff-Stiftung unterstützten das Verfahren von Beginn an finanziell und juristisch mit dem Ziel der Urteilsaufhebung. Gegen die Verurteilung wurde vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Wie ist der aktuelle Stand?

Momentan wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auf die mehrere hundert Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde abgewartet (1 Vb 72/18), mit der insbesondere die skandalöse Begründung des Urteils vom LG Heilbronn sowie eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch den Beschluss des OLG Stuttgarts gerügt wird.

Ein juristischer Grundsatzprozess für Undercover-Recherchen:

Konkret ging und geht es im Prozess um die Frage, ob ein Hausfriedensbruch, der in Fällen von Undercover-Recherchen grundsätzlich vorliegt, zur Aufdeckung von Missständen gerechtfertigt und damit straflos sein kann.

In einem unabhängigen, ebenfalls von der Erna-Graff-Stiftung unterstützten Verfahren vor dem OLG Naumburg wurde dies bereits bejaht. Das Landgericht Heilbronn und bestätigend das OLG Stuttgart sahen dies jedoch anders. Die Richter argumentierten sinngemäß: Da die Massentierhaltung nicht artgerecht erfolgen kann, dies der Bevölkerung bewusst sei und sie es trotzdem hinnähme, seien Leiden und Schmerzen der Tieren stets von einem vernünftigen Grund gedeckt. Danach wäre künftig in Massentierhaltungen jede Form von Schmerz- und Leidenszufügung im Bereich der Massentierhaltung erlaubt. Die Argumentation des Landgerichts hat folgerichtig die Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung nicht angewendet wird und Veterinärämter keinerlei Möglichkeiten der Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen außer Kraft und macht es zu einem wirkungslosen Symbolgesetz, was aus tierschützerischer Sicht nicht hinzunehmen ist. Es widerspricht zudem, wie erwähnt, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits 1987 entschieden hat, dass das Tierschutzgesetz auch in der Massentierhaltung anzuwenden ist (- 2 StR 159/86 -).

Das Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil „die schlimmen Zustände in Massentiermästereien … wie z.B. bei den Puten Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen Gewichts, die allgemein bekannte Folge“ sei und dies „zumindest derzeit noch als „sozial adäquat” und im oben genannten Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion als hinnehmbar, also mit „vernünftigem Grund” und damit in Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz“ geschehe.

Dazu der erste Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung Staatssekretär a.D. Hans-Georg Kluge (CDU):

Das vom OLG Stuttgart bestätigte Urteil des Landgerichts Heilbronn versucht, das Tierschutzrecht in deutschen Ställen flächendeckend außer Kraft zu setzen. Mich als Herausgeber eines Kommentars zum Tierschutzgesetz und langjährigen Richter empört, dass hochrangige Richter ein gegenläufiges Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1987, auf das sie rechtzeitig aufmerksam gemacht worden waren, vorsätzlich ignoriert haben. Zumindest richterlicher Ethos wurde hier kleingeschrieben“.

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Verfassungsbeschwerde-Erna-Graff-Stiftung.pdf
Verfassungsbeschwerde (gekürzt und anonymisiert)
EGSPMVerfassungsbeschwerdeBW.pdf
Pressemitteilung

Kommentare

Bianca schreibt () :

Dass etwas “sozial adäquat” und hinnehmbar ist, setzt voraus, dass die Menschen/Konsumenten Kenntnis davon haben. Da aber weder in den Ställen gefilmt werden darf, noch die Menschen tatsächlich wissen, wie sehr die Tiere leiden, kann man nicht davon aussgehen, dass diese brutale Vorgehensweise in der Massentierhaltung akzeptiert wird. Der Verbraucher wird durch heile-Welt-Werbe-Bildchen auf den Verpackungen getäuscht und er ist auch wahrscheinlich nicht wild darauf, Einzelheiten zu Erfahren, denn nur so kann dieses lebensverachtende perverse System der Fleischherstellung funktionieren. 🙁

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Monika Grieshaber schreibt () :

Dieses Urteil ist ein Skandal und alle Rechtsmittel dagegen müssen unbedingt ausgeschöpft werden! Ein Pluspunkt zunehmender Empathielosigkeit in einer zunehmend vom Turbokapitalismus geprägten Gesellschaft, die mit ebenso zunehmender Gewalt einhergeht. Das ist nicht die Welt, in der ich leben möchte, und auch nicht die Politik, die ich wähle. Wen wundert’s, wenn immer mehr Menschen sich davon abkehren und den sogenannten Volksparteien den Rücken kehren!

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Stüver schreibt () :

Die zuletzt von Agrarministerin Klöckner geplante, nachträgliche Legalisierung der als rechtswidrig eingestuften, beengten Kastenstandshaltungen für Muttersauen spricht doch Bände. Wir sind dafür, dass EU-Fördergelder an Landwirte nur noch für tierschutz- und umweltschutzverbessernde Maßnahmen ausgezahlt werden. Veränderungen erzwingt man nur mit Druck. Außerdem sollten Erzeugnisse aus tierschutzwidrigen Massentierhaltungen deklariert und bebildert sein, so wie die Teerlunge auf den Zigarettenpackungen. Mal schauen, ob dem Deutschen das Billigfleisch dann immer noch so gut mundet.

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Angelika Knorr schreibt () :

Ich finde es auch sehr wichtig, das ich als Verbraucher reell von der Art und Weise der Produktherstellung informiert werde. Das dieses immer öffentlich zugänglich gemacht sein muß. Deshalb finde ich es absurd Bilder und Filme die die Tatsachen der Fleischherstellung zeigen, dem Fotografen dieser, eine Strafe aufzuerlegen.
Ich will wissen wenn ich Fleisch kaufe, wie artgerecht und human es entstanden ist.

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