Das Haupttätigkeitsfeld der Erna-Graff-Stiftung stellt die Stärkung und Durchsetzung des Tierschutzrechts dar. Als Basis hierfür dient vor allem die juristische Kompetenz, durch die sich unser Vorstand auszeichnet.
In Deutschland ist der Tierschutz heute rechtlich durchaus stark verankert. Seit 2002 ist er als Staatsziel im Grundgesetz aufgenommen worden (vgl. Art 20a GG). Auch im Tierschutzgesetz gibt es Bestimmungen, die einen hohen rechtlichen Schutz der Tiere nahelegen. So heißt es bspw. in 1 § Satz 2 Tierschutzgesetz: “Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”
Viele weniger allgemeine Verordnungen und Bestimmungen des Gesetzgebers und der Behörden sind dagegen deutlich schwächer und erlauben es, aus ökonomischen Gründen, den Tieren ernsthaftes und langwieriges Leid zuzufügen.
Die Erna-Graff-Stiftung unterstützt Klagen, um den Tieren zu dem Schutz zu verhelfen, der ihnen nach höherrangigem Tierschutzrecht zusteht. Voraussetzung hierfür ist das Verbandsklagerecht, das bislang noch nicht auf Bundesebene, sondern nur in einigen Bundesländern eingeführt wurde. Verordnungen und Bestimmungen, die diesem höherrangigen Recht nicht entsprechen, müssen nun aufgehoben werden. An beispielhaften Fällen können so “Präzedenzfälle” geschaffen werden, die zu höheren Tierschutzstandards führen.
Neben Verbandsklagen zur Stärkung und Durchsetzung des Tierschutzrechts unterstützen wir Tierschützer vor Gericht, wenn diesen aus unserer Sicht im Zuge ihrer Tierschutzarbeit zu Unrecht Rechtsverstöße vorgeworfen werden. Somit ermöglichen wir ihnen, sich weiterhin für die Tiere einsetzen zu können.
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