Als Kükenschreddern wird in der Geflügelproduktion das Töten von Eintagsküken bezeichnet, die nicht älter als einen Tag sind. Aus wirtschaftlichen Gründen werden die männlichen Küken direkt nach der Geburt getötet. Allein in Deutschland sterben durch Kükenschreddern jährlich 45 Millionen männliche Eintagsküken.
Da sie sich weder zum Eierlegen noch für die Mästung eignen, sind männliche Küken wirtschaftlich nutzlos und werden auf grausamste Weise entsorgt: die meisten werden lebendig geschreddert. Einige wenige Betriebe greifen auf die Alternative der Vergasung zurück. Die Praxis des Kükenschredderns ist – nicht nur unter Tierschützern – hoch umstritten und wird bundesweit diskutiert. Bisher wird vonseiten der Landwirte das häufig benutzte Schlupfloch im Tierschutzgesetz, der “vernünftige Grund”, ins Feld geführt, der rein auf der Wirtschaftlichkeit des Produktionsprozesses basiert. Diese Begründung gilt nach dem “Kükenschredder-Urteil” des Bundesverwaltungsgericht nun nicht mehr.
Der Protest ist in den letzten Jahren immer lauter geworden und auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lässt keine Gelegenheit aus, um darauf hinzuweisen, dass das Verfahren tierschutzwidrig ist. Ihr Ministerium hat in den letzten Jahren tatsächlich hohe Summen in die Erforschung und Erprobung der alternativen Methode der Geschlechtsfrüherkennung im ungebrüteten Ei investiert, da die Abschaffung des Kückenschredderns sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Erst kürzlich ließ sie in der Presse wieder verlauten, Kükenschreddern sei verboten, sobald die Alternative der Früherkennung praxisreif sei. Aber wann ist es soweit? Letztes Jahr hatte Klöckner den Ausstieg bereits für September 2019 angekündigt. Neuerdings heißt es, das Kükenschredder-Verbot käme einhergehend mit der neuen Methode sehr wahrscheinlich 2020. Das sind nochmal 45 Mio. männliche Küken, die auf brutale Weise umgebracht werden.