Sieg für die Tiere: Robbenzentrum Föhr bekommt vor Gericht Recht

22. April 2016

Am Mittwoch morgen hat das Robbenzentrum Föhr gegen die Tierärztliche Hochschule Hannover vor dem Verwaltungsgericht Hannover einen bedeutenden Sieg errungen. Es ging mal wieder um die Robbenpolitik in Schleswig- Holstein.

Ein sehr wichtiger Erfolg für unsere kleine Meeressäugerorganisation von der Insel und die Seehunde, da sind sich Janine Bahr und André van Gemmert vom Robbenzentrum Föhr mit ihrem Anwalt Dr. Konstantin Leondarakis einig, nachdem über 10 Jahre lang von fast allen Behörden nahezu jegliche Information über die Seehundjäger verweigert wurden.

Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpfen die Initiatoren des Robbenzentrums gegen die tierschutzwidrige Robbenpolitik in Schleswig Holstein, denn hier entscheiden bis heute private Jäger als von der Behörde ernannte Seehundjäger über Leben und Tod von angespülten Robben und nicht Tierärzte. Ein unhaltbarer Zustand, der in den meisten europäischen Ländern undenkbar wäre. Denn der Seehund ist europaweit geschützt und den Gesundheitszustand eines Tieres kann doch kein Laie bewerten, meint auch Tierärztin Janine Bahr.

Das Ministerium Schleswig Holstein und die zuständigen Behörden

vor Ort weigerten sich dazu seit über 10 Jahren, Informationen über die angeblichen Ausbildungsinhalte der “Seehundjäger” und deren Termine preis zugeben. Und auch die Tierärztliche Hochschule Hannover, die nun scheinbar für einen Teil der Fortbildung zuständig ist und an die das Ministerium immer verwiesen hat, wehrte sich mit allen juristischen Mitteln aus unerfindlichen Gründen gegen Transparenz und Informationsweitergabe.

Janine Bahr und André Gemmert mit Robbe

Janine Bahr und André Gemmert vom Robbenzentrum bei der Arbeit

“Mit dem Sieg vor dem Verwaltungsgericht geht nicht nur ein langer ermüdender und kostspieliger Prozess zu Ende, sondern er setzt auch Zeichen für den weiteren Schutz für unsere Robben”, meinen André und Janine. Denn nachdem der Richter Behrens sehr deutlich gemacht hatte, dass die Informationen durchaus für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind und unter das Umweltinformationsgesetz fallen, musste die Uni Hannover einlenken, um nicht verurteilt zu werden. “Nun sind wir gespannt, ob die Hochschule sich auch an die richterlichen Vorgaben hält”, so Anwalt Dr. Leondarakis nach dem Urteil. In jedem Fall ist der Weg geebnet, um auch in Schleswig Holstein mehr Informationen zu bekommen und die tierschutzwidrigen Vorgehensweisen aufzudecken, freuen sich die beiden Robbenexperten von Föhr.

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, die den Prozess des Robbenzentrums und seine Bemühungen um eine Änderung der Robbenrichtlinie in Schleswig-Holstein finanziell unterstützt, begrüßt dieses Urteil. Wir werden dran bleiben und Janine und André in ihrem Kampf auch weiterhin unterstützen.

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