Auskunftsklage wegen getötetem Zebra Pumba und Hund Mr. Blue

23. Mai 2020

Mit unserer Auskunftsklage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin konnten wir unser Recht auf Akteneinsicht erfolgreich durchsetzen. Die Stadt hatte sich zuvor durch monatelange Untätigkeit vereweigert. Hintergrund unserer Auskunftsklage sind zwei Vorfälle, bei denen die Berufsfeuerwehr Rostock entlaufene Tiere erschossen hatte. Die Berufsfeuerwehr tötete Ende letzten Jahres das entlaufene Zebra “Pumba” und den Hund “Mr. Blue”, den sie für einen Wolf hielt. Zur Untermauerung einer Strafanzeige stellten wir Antrag auf Akteneinsicht.

Zebra auf der Straße
Symbolbild

Erfolg vor Gericht

Schon kurz nach Beginn des gerichtlichen Prozesses zeigte sich Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen einsichtig und äußerte sein Unverständnis über die Untätigkeit der zuständigen Behörden. Kurze Zeit später erhielten wir die begehrte Einsicht in sämtliche Unterlagen zu den Vorfällen.

So geht es jetzt weiter

Anhand der nun vorliegenden Unterlagen stellen wir Strafanzeige wegen der rechtswidrigen Tötung des Hundes Mr. Blue.

Außerdem offenbaren die Unterlagen, dass jahrelang in rechtswidriger Weise Tiere von Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr im Rahmen der “Tiernotrettung” erschossen wurden. Auch hiergegen werden wir vorgehen.

Hintergrundinformationen zum Prozess:

Innerhalb weniger Wochen hat die Berufsfeuerwehr in Rostock sowohl ein entlaufenes Zebra als auch einen ausgerissenen Hund erschossen. Berichte von Augenzeugen bestätigten den Eindruck vieler Tierschützer, dass hier völlig unnötig von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wurde. Danach ging sowohl vom Zebra „Pumba“ als auch vom Hund namens „Mr. Blue“ keine, den Einsatz einer Schusswaffe rechtfertigende Gefahr aus. Um eine erfolgreiche Strafanzeige gegen die Verantwortlichen zu erstellen, sind wir darüberhinaus auf Einsatzberichte und andere behördeninterne Dokumente angewiesen. Viel zu schnell wird ansonsten von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens Gebrauch gemacht. Also stellten wir einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Berufsfeuerwehr hat diesen weder beschieden, noch auf unsere folgenden Erinnerungsschreiben reagiert.

Wir fragen uns: Gibt es Gründe, weshalb hier die Akten unter Verschluss gehalten werden? Mit der Klage fordern wir nun die Offenlegung aller vorhandenen Unterlagen zu den Einsätzen der Berufsfeuerwehr.

Ein Behördenmitarbeiter kann ein Tier nur unter bestimmten Voraussetzungen erschießen, ohne sich – ebenso wie eine Privatperson – strafbar zu machen. Die Tötung eines entlaufenen Tieres ist rechtlich nur dann möglich, wenn von dem Tier eine konkrete und gegenwärtige Gefahr ausgeht, die nicht anders abgewendet werden kann. Ist dagegen auch die Betäubung und anschließende Verwahrung des Tieres möglich, erfolgt die Tötung ohne vernünftigen
Grund im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG und ist somit rechtswidrig.

Hund am Boden.
Symbolbild

Vorliegend spricht Einiges gegen ein rechtmäßiges Handeln der Beamten.
So wurde das Zebra „Pumba“, das in der Nacht zum 4.10.2019 einem Zirkus entlaufen war, nach mehrstündiger Verfolgung auf einem Feld erschossen. Nach Augenzeugenberichten war die Lage zum Zeitpunkt des Schusses völlig ruhig. Das Tier war weder aggressiv, noch musste besonders schnell gehandelt werden, um eine erneute Flucht des Tieres zu vermeiden. Der Einsatz eines Betäubungsgewehres, den die Beamten zuvor sogar zugesagt hatten, wäre hiernach problemlos möglich gewesen.

Auch die Gegebenheiten, die zur Erschießung des Hundes „Mr. Blue“ am 26.10.2019 geführt haben, sprechen gegen das Vorliegen einer akuten Gefahrenlage. Nach Berichten verschiedener Medien waren die Beamten bei der Verfolgung des Tieres nicht sicher, ob es sich hierbei um einen Wolf oder einen besonders großen Hund handelte. Der verängstigte Hund, welcher letztlich durch Beamte der Polizei und Feuerwehr eingekreist wurde, versuchte, diese durch Knurren zu vertreiben. Da er keinen der Beamten an sich heranließ, wurde er schließlich erschossen. Es bleibt abzuwarten, ob die angeforderten Akten Aufschluss darüber geben, weshalb auch in dieser Situation von einer Betäubung des Tieres abgesehen wurde. Mr. Blue wurde von Nachbarn der Halterin als stets ruhig und besonders lieb beschrieben.

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