Lichtblick für die männlichen Küken und den Tierschutz

13. Juni 2019

Ministerin Klöckner ist nach Urteilsverkündung in Leipzig in Zugzwang!

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts reichen rein wirtschaftliche Kriterien grundsätzlich nicht mehr aus, um als „vernünftiger Grund“ herangezogen zu werden und zu rechtfertigen, dass Tiere verletzt, getötet oder ihnen Leid zugefügt wird. Der Hinhaltekurs von Landwirtschaftministerin Julia Klöckner in Sachen Kükenschreddern steht damit vor dem Aus.

Zwei Demonstranten schreddern Stoffküken vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Demonstration vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. – Foto: Albert Schweitzer Stiftung

Das BVerwG hat am 13. Juni 2019 eine wegweisende Entscheidung für den Tierschutz in Deutschland getroffen. Erstmalig hat sich ein Bundesgericht mit den konkreten Anforderungen an einen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes auseinandergesetzt, der bisher völlig konturlos fast jegliches Tierleid ermöglichte.

Nach § 1 TierSchG darf niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Leid, Schmerzen oder Schäden zufügen. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist bisher weder durch die Rechtsprechung noch durch den Gesetzgeber selbst geklärt worden. Bisher schien jeder ökonomische Grund ausreichend zu sein, um von einem vernünftigen Grund auszugehen. Damit ist jetzt Schluss.

Konkret ging es um die seit langem diskutierte Frage, ob das millionenfache Töten männlicher Küken in der Eierindustrie von einem vernünftigen Grund gedeckt und damit mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Zwei Landkreise waren von Betrieben verklagt worden, nachdem sie ein Tötungsverbot der Küken verfügt hatten. Die Vorinstanz hatte ihnen Recht gegeben. Das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde heute zwar abgewiesen, hat aber gleichwohl der bisherigen Praxis ein Ende bereitet.

Die Entscheidung hat Konsequenzen weit über diesen Einzelfall hinaus. So wurden in der Vergangenheit Eingriffe in das Wohl der Tiere innerhalb der Landwirtschaft oftmals nicht hinterfragt mit dem Wirtschaftlichkeitsgedanken begründet, etwa bei der grausamen Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration oder der ebenfalls belastenden Anbindehaltung von Milchkühen.

Damit wird nun auch die Hinhalte-Strategie der Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner beendet, die zwar immer wieder medienwirksam verlautbart hatte, dass ein baldiger Ausstieg aus der Kükentötungspraxis bevorstehe, den Zeitpunkt dafür aber auch immer wieder verschoben hat. Nach ihrer Ansicht ist ein Verbot der Tötung nur dann zumutbar, wenn alternative Methoden marktreif zur Verfügung stehen. Dies sollte laut Koalitionsvertrag bereits im September 2019 der Fall sein.

Klöckner kommt nach der Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts mit ihrer unerträglichen Verzögerungstaktik nicht mehr weiter. Wenn ihre neue Prognose, wonach spätestens 2020 ein Ausstieg aus der bisherigen Kükentötungspraxis möglich sei, sich wieder als falsch erweist, hat sie ihre politische Glaubwürdigkeit endgültig verspielt. Ab 2020 kann sie sich bei ihrer Unterstützung der Brütereibetreiber nicht mehr auf einen vernünftigen Grund berufen, wie sie es den Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht hat vortragen lassen.

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