Weitreichende Klage gegen Hundeverbot am Schlachtensee

21. Oktober 2015

Einreichung beim Verwaltungsgericht Mitte November

Berlin, 21. Oktober 2015. „Das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke muss fallen.“ Das stellt der Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Dr. Eisenhart von Loeper, heute klar. „Wir werden Mitte November die Feststellungsklage gegen das Mitführverbot von Hunden an den beiden Seen beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Wir unterstützen damit auch Hundefreundinnen und Hundefreunde, die unmittelbar von dem Verbot betroffen sind“, betont von Loeper.

Nach den Worten des Vorsitzenden der Erna-Graff-Stiftung ist die relativ lange Vorbereitungszeit für die Klage in keiner Weise darauf zurückzuführen, dass das Bezirksamt oder die Senatsumweltverwaltung im Recht sein könnten. Ursache sei vielmehr das rechtliche Durcheinander, das Senat und Bezirksamt angerichtet hätten. Dies mache es sehr schwer, einen derart chaotischen Sachverhalt mit unklaren rechtlichen Zuständigkeiten für das Gericht in einer nötigen, geordneten Form aufzubereiten. Hinzu komme, dass alle beteiligten Berliner Behörden sich bis heute unfähig gezeigt hätten, eine in sich verständliche rechtliche Begründung des Verbots zu liefern. Man müsse nun in der Klageschrift mutmaßen, was sich die Behörden bei dem Verbot gedacht haben könnten, um die Rechtswidrigkeit der Argumentation aufzuzeigen.

Als „echten Polit-Skandal“ bezeichnet es von Loeper, dass sich Bezirksamt und Umweltverwaltung weiterhin darauf beriefen, sie würden über Unterlagen verfügen, die die Schädigung beider Seen durch die Hunde belegen. „Das Gegenteil ist der Fall! Beides stimmt nicht.“ Die Dokumente, die die Umweltverwaltung erst nach der Einreichung einer Untätigkeitsklage widerwillig herausgerückt hat, zeigen, dass es solche Belege schlicht nicht gibt.
Die vermeintlichen Beweismittel hätten sich als eine Zettelsammlung von mehr oder weniger alten Aufsätzen in Fachzeitschriften erwiesen, in denen Krankheiten aufgezählt würden, die theoretisch von Hunden auf Menschen übertragen werden könnten. „Mit dieser verqueren Logik müsste jetzt auch Menschen der Zutritt zu den Seen verboten werden, weil natürlich auch sie theoretisch Krankheiten auf andere Menschen, aber auch auf Tiere übertragen könnten“, erklärt von Loeper.

Dr. von Loeper rief alle Berliner Hundefreunde auf, in den kommenden Monaten solidarisch an der Seite der Kläger und der Erna-Graff-Stiftung zu stehen, um diesem Spuk, verursacht von übereifrigen Politikern und Bürokraten, baldmöglichst ein Ende zu machen. „Wir vertrauen auf die Unabhängigkeit der Gerichte“, so Dr. Eisenhart von Loeper. Der Rechtsweg soll notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht hin bestritten werden.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2015-10-21_PM Klageeinreichung

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