16. Mai 2018
Gestern startete in Berlin die offizielle Badesaison. Hundehalter/-innen stehen auch dieses Jahr erneut vor der Frage: Darf ich mit meinem Hund an den Schlachtensee und an Krumme Lanke? “Die Rechtslage an den Seen ist für Hundehalter auch nach dem neusten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes nicht eindeutig und schwer zu durchschauen.”, so Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.
Bereits seit 2015 kämpfen vom Hundeverbot betroffene Halter/-innen in einem Rechtsstreit mit dem verantwortlichen Bezirksamt Zehlendorf um die gemeinsame Nutzung der Seen durch Mensch und Hund. Unterstützung erhalten die Hundefreunde von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. Ein Mitglied der Klägergemeinschaft ist Ulrich Hansbuer. “Uns und anderen Klägern ist es gelungen, dass die zuständige Verwaltung den Uferweg an den Seen für Gassigeher wieder freigeben musste und darüber hinaus Hunde zumindest angeleint an Badestellen außerhalb der Badesaison dürfen”, erklärt der passionierte Hundefreund Ulrich Hansbuer. “Zudem wurde im zweiten Verfahren im Dezember 2017 noch einmal rechtssicher festgestellt, dass Hunde auch dann während der Badesaison an das Wasser dürfen, wenn sie sich außerhalb von öffentlichen Badestellen befinden. Das sind für uns zwei wichtige Teilsiege. Doch für eine gute Hundehaltung, die wir unseren Tieren bieten möchten, reicht das nicht. Auch sind noch zu viele Rechtsfragen offen und solange müssen alle Hundehalter/-innen befürchten, Bußgelder zu erhalten.”
“Nach wie vor muss rechtssicher geklärt werden, wo diese Badestellen, die Hunde im Sommer nicht einmal angeleint betreten dürfen, beginnen und wo sie enden.”, so Ulrich Hansbuer. Denn nach dem neuen Berliner Hundegesetz, das seit 2017 gilt, müssen die Badestellen nicht mehr als solche ausgewiesen werden. Während es vorher nur jeweils eine klar gekennzeichnete öffentliche Badestelle an Schlachtensee und Krummer Lanke gab, ist nach der neuen Rechtsprechung nun unklar, welche Teile der Seeufer als Badestelle angesehen werden müssen. “In dieser schwammigen gesetzlichen Vorgabe vermuten wir den Versuch, gewissermaßen durch die Hintertür, ein de facto Hundeverbot an den Seen durchzusetzen. Dies werden wir keinesfalls hinnehmen.”, erklärt Dr. Eisenhart von Loeper. “Hinzu kommt, dass Teile der Berliner Verwaltung, insbesondere das LAGESO, nach wie vor in ihren Internetveröffentlichungen die Auffassung vertreten, dass es sich bei beiden Seen insgesamt um Badestellen handelt. Die möglicherweise gegenteilige Auffassung der beiden zuständigen Stadträte in Steglitz-Zehlendorf, denen ein ehrliches Bemühen nicht abzusprechen ist, stellt also nicht die Auffassung des Landes Berlin dar.”
Daher haben die Kläger – unterstützt von der Erna-Graff-Stiftung – Berufung gegen das Urteil vom Dezember 2017 eingelegt, um rechtssicher klären zu lassen, welche Bereiche der beiden Seen zukünftig als Badestelle gelten und wo Hunde nach wie vor erlaubt sind. Auch soll geklärt werden, ob Hundehalter/-innen mit ihren Hunden nach wie vor in beiden Seen schwimmen und baden dürfen.
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