Spenden für unser Klageverfahren gegen Taubenfütterungsverbote

Unterstützen Sie unser Grundsatzverfahren

Taubenfütterungsverbote sind Tierquälerei und rechtswidrig! Viele Städte bezwecken dadurch die Verringerung der Taubenpopulation und lassen die Tiere verhungern. Dabei sind sie rechtlich sogar dazu verpflichtet, die Tiere zu versorgen! Als ehemalige Haus-, Zucht, Brief- und Hochzeitstauben sind diese nämlich als Fundtiere zu behandeln! Die Erna-Graff-Stiftung, deren 1. Vorsitzender bereits zahlreiche Tierschutzverfahren vor Gericht durchgefochten und Verfasser eines Tierschutzgesetz-Kommentars ist, unterstützt juristisch und finanziell ein Grundsatzverfahren gegen Taubenfütterungsverbote! Damit das Verfahren Breitenwirkung für ganz Deutschland hat, werden wir dieses notfalls auch durch alle Instanzen führen.

Fütterungsverbot für Tauben ist rechtswidrig

Ein solches Gerichtsverfahren ist natürlich mit laufenden Kosten verbunden, etwa den Gerichts- und Anwaltskosten für das Verfahren. Damit das Verfahren maximalen Erfolg erzielen kann, müssen aufwendige juristische Schriftsätze erarbeitet werden. Hinzu kommt, dass wir nur dann erfolgreich sein können, wenn unsere Argumentation auch durch wissenschaftliche Experten bestätigt und untermauert wird. Wir sind also auf die Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen angewiesen, die je nach Umfang sehr kostenintensiv sein können. Je mehr Experten hinter uns stehen, desto eher wird ein Gericht geneigt sein, frühere Aussagen von Wissenschaftler wie Herrn Dr. Haag-Wackernagel zu verwerfen. Wir bitten daher dringend um Unterstützung unseres Verfahrens. Je mehr Spenden zusammenkommen, desto größer sind unsere Erfolgschancen! Sollte das Verfahren aus einem momentan nicht absehbaren Grund vorzeitig beendet werden, kommen Ihre Spenden einem anderen Tierschutzverfahren zugute und gehen nicht verloren!

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