Kernaussagen der Klage gegen Verbot der Taubenfütterung

4. Mai 2020

Die Erna-Graff-Stiftung finanziert und unterstützt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Verbot der Taubenfütterung, das grundsätzliche Bedeutung hat.

Taubenfütterung

Die Erna-Graff-Stiftung, deren 1. Vorsitzender bereits zahlreiche Tierschutzverfahren vor Gericht durchgefochten und Verfasser eines Tierschutzgesetz-Kommentars ist, unterstützt juristisch und finanziell ein Grundsatzverfahren gegen Taubenfütterungsverbote. Konkret geht es um ein Fütterungsverbot in Fulda, nachdem es in der ganzen Stadt verboten ist, Tauben zu füttern. Damit das Verfahren Breitenwirkung für ganz Deutschland hat, werden wir dieses notfalls auch durch alle Instanzen führen. Folge wäre, dass sich dann auch andere Stadtverwaltungen nach dieser Entscheidung richten müssen. Mit dem Verfahren möchten wir erreichen, dass Taubenfütterungsverbote ein für alle Mal als rechtswidrig festgestellt werden und die Städte zu tierschutzgerechten Regulierungsmodellen übergehen.

Kernaussagen unserer Klage:

1. Ein Verbot der Taubenfütterung verursacht Schmerzen und Leiden bei den verhungernden Tieren.

2. Stadttauben sind rechtlich als Fundtiere zu behandeln und von den Städten zu versorgen.

3. Brieftaubensportler und andere Taubenzüchter setzen die Tiere verbotswidrig aus und begehen damit eine Ordnungswidrigkeit.

4. Von Stadttauben gehen keine größeren Gesundheitsgefahren aus als von anderen Vögeln.

5. Fütterungsverbote erzielen keine nachweisbare Bestandsminimierung, da Stadttauben auch bei Futterknappheit weiter Nachkömmlinge zeugen.

6. Es gibt nachweislich tierschutzgerechte und effektive Modelle zur Bestandsregulierung.

7. Bei artgerechter Ernährung der Tiere ist Taubenkot leicht zu entfernen und führt nicht zu dauerhaften Beschädigungen.

Wir sagen Danke:

Nur mit Hilfe Ihrer Spenden ist die Erna-Graff-Stiftung im Stande wichtige Gerichtsprozesse wie diesen für unsere tierischen Mitgeschöpfe zu finanzieren. Jeder Betrag hilft uns dabei und leistet einen wichtigen Beitrag. In diesem Verfahren müssen aufwendige wissenschaftliche Gutachten beauftragt werden, um die obigen Kernaussagen zu untermauern. Nur so können veraltete wissenschaftliche Meinungen widerlegt werden, was insbesondere beim Thema Bestandsregulierung durch Fütterungsverbote dringend erforderlich ist.

Mehr erfahren zur Klage und Taubenfütterung:

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