Strafanzeige wegen Tötung des Wolfshundes Mr. Blue

2. Oktober 2020

In unserem Verfahren gegen die Berufsfeuerwehr Rostock hat sich unser Verdacht durch die gerichtlich durchgesetzte Akteneinsicht nun bestätigt: Jedenfalls die Tötung des Hundes Mr. Blue verstieß gegen das Tierschutzgesetz. Wir haben Strafanzeige erstattet.

Berufsfeuerwehr Rostock
Symbolbild

Worum geht es?

Innerhalb weniger Wochen hat die Berufsfeuerwehr in Rostock sowohl ein entlaufenes Zebra als auch einen ausgerissenen Hund erschossen. Berichte von Augenzeugen bestätigten den Eindruck vieler Tierschützer, dass hier völlig unnötig von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wurde. Zur Vorbereitung einer Strafanzeige haben wir Akteneinsicht genommen, die wir aufgrund monatelangem Untätigbleiben der zuständigen Behörden erst gerichtlich durchsetzen mussten. Nun scheint klar, warum wir so lange hingehalten wurden.

Ergebnisse der Akteneinsicht: Rechtswidrige Tötung

Der uns vorliegende Akteninhalt bestätigt, dass von dem entlaufenen Hund zum Zeitpunkt der Tötung keine Gefahr mehr ausging. Polizeiberichte belegen, dass Einsatzkräfte der Polizei das Tier vor Eintreffen des Brandschutz- und Rettungsamtes nämlich bereits im Klostergarten eisperren und so jedwede Gefährdung von Menschen ausschließen konnten. Im Einsatzbericht der Polizei heißt es:

“Über den Notruf teilte die Hinweisgeberin mit, an der Oberkante ein wolfsähnliches Tier gesehen zu haben. Das Tier soll zuvor aus Richtung Stadthafen gekommen sein. Durch die eingesetzten Kräfte konnte das Tier im Bereich Kleiner Katthagen festgestellt werden. Aus Annäherung zeigte es keine hundetypische Reaktion und wich unter Knurren und Fletschen der Zähne zurück. Letztendlich flüchtete das Tier in die Wallanlagen und konnte im angrenzenden Klostergarten durch Schließen der dortigen Zugänge eingesperrt werden. Durch die alarmierte Tierrettung der Rostocker Feuerwehr wurde das Tier als junger Wolf identifiziert. In Absprache mit der Amtsveterinärin wurde der Wolf durch Kräfte der Tiernotrettung mit 3 Schüssen erlegt.”

Warum das Tier dann trotzdem durch Mitarbeiter der Feuerwehr – auch noch mit drei Schüssen – getötet wurde, bleibt unklar. In diesem Fall wäre eine Betäubung ohne Weiteres möglich und angebracht gewesen. Diese Auffassung teilt auch das Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz als oberste tierschutz- und jagdrechtliche Aufsichtsbehörde:

“Fraglich ist aber, ob die Tötung – im Falle eines Wolfes – mangels einer zumutbaren Alternative notwendig gewesen wäre. Da selbst die Polizei aufgrund des Einschlusses des Tieres im Klostergarten offensichtlich nicht mehr von einer Gefahrenlage ausgegangen ist, wäre die Tötung nicht mehr erforderlich und die Erteilung einer Ausnahme unzulässig gewesen.”

“Jede Tötung eines Wirbeltieres bedarf eines vernünftigen Grundes. So schreibt es das Tierschutzgesetz vor. Bei einem entlaufenen Tier kann dieser auch die Abwendung von Gefahren für Dritte sein. Diese muss allerdings hinreichend konkret sein. Vorliegend war aufgrund der Einkesselung des Tieres und Umzäunung des Gebietes nicht von einer Gefahrenlage auszugehen. Das Tier hätte anderweitig, z.B. durch Betäubung, eingefangen werden müssen.”, sagt Eva Biré, Syndikusrechtsanwältin der Erna Graff Stiftung für Tierschutz.

Hund am Boden.
Symbolbild

Jahrelanger rechtswidriger Schusswaffengebrauch in Rostock

Die Akteneinsicht belegt nicht nur, dass die Berufsfeuerwehr im Falle des Hundes Mr. Blue rechtswidrig gehandelt hat. Sie offenbart auch eine zu Lasten der Tiere gehende Fehlorganisation der Tierrettung in der Stadt Rostock. Jahrelang ging das Brandschutz- und Rettungsamt fälschlicher Weise davon aus, zur Abwendung von Tiergefahren Schusswaffen nutzen zu dürfen. Dies gibt aber die geltende Rechtslage gerade nicht her. Der Schusswaffengebrauch zur Gefahrenabwehr obliegt dabei nur den vom Gesetz bestimmten Personengruppen, u.a. der Polizei, nicht jedoch Mitarbeitern der Feuerwehr. Nachdem der Feuerwehr nun alle Waffen und Betäubungsgeräte entzogen wurden, stellt sich die Frage, wie Tiere in Zukunft tierschutzgerecht gerettet werden können, denn die Polizei ist in der Regel nicht mit Betäubungswaffen ausgestattet. Wir fordern ein effektives Tierrettungsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland. Mehr über unser Vorgehen berichten wir hier.

Wir sagen Danke:

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