Rostocker Feuerwehr erschießt entlaufenes Zebra und Hund

19. November 2019

Erna-Graff-Stiftung stellt Strafanzeige wegen Tierquälerei und fordert Einsicht in die Akten

Innerhalb weniger Wochen hat die Berufsfeuerwehr in Rostock sowohl ein entlaufenes Zebra als auch einen ausgerissenen Hund erschossen. Berichte von Augenzeugen bestätigen nun den Eindruck vieler Tierschützer, dass hier völlig unnötig von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wurde. Danach ging sowohl vom Zebra „Pumba“ als auch vom Hund namens „Mr. Blue“ keine, den Einsatz einer Schusswaffe rechtfertigende Gefahr aus.

Zebra auf der Straße

Zur Untermauerung der Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 1 TierSchG fordert die EGS nun die Offenlegung aller der Berufsfeuerwehr vorliegenden Unterlagen zu den Einsätzen mittels eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aus den Unterlagen können sich dann wichtige Rückschlüsse auf die Gegebenheiten vor Ort, interne Weisungen sowie die Einschätzung der vermeintlichen Gefahrenlage durch die Beamten ergeben, die für den Erfolg der eingereichten Strafanzeige maßgeblich sind.

Ein Behördenmitarbeiter wie ein Feuerwehrmann kann ein Tier nur unter bestimmten Voraussetzungen erschießen, ohne sich – ebenso wie eine Privatperson – strafbar zu machen. Die Tötung eines entlaufenen Tieres ist rechtlich nur dann möglich, wenn von dem Tier eine konkrete und gegenwärtige Gefahr ausgeht, die nicht anders abgewendet werden kann. Ist dagegen auch die Betäubung und anschließende Verwahrung des Tieres möglich, erfolgt die Tötung ohne vernünftigen Grund im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG und ist somit rechtswidrig.

Hund am Boden.

Vorliegend spricht Einiges gegen ein rechtmäßiges Handeln der Beamten. So wurde das Zebra „Pumba“, das in der Nacht zum 4.10.2019 einem Zirkus entlaufen war, nach mehrstündiger Verfolgung auf einem Feld erschossen. Nach Augenzeugenberichten war die Lage zum Zeitpunkt des Schusses völlig ruhig. Das Tier war weder aggressiv, noch musste besonders schnell gehandelt werden, um eine erneute Flucht des Tieres zu vermeiden. Der Einsatz eines Betäubungsgewehres, den die Beamten zuvor sogar zugesagt hatten, wäre hiernach problemlos möglich gewesen.

Auch die Gegebenheiten, die zur Erschießung des Hundes „Mr. Blue“ am 26.10.2019 geführt haben, sprechen gegen das Vorliegen einer akuten Gefahrenlage. Nach Berichten verschiedener Medien waren die Beamten bei der Verfolgung des Tieres nicht sicher, ob es sich hierbei um einen Wolf oder einen besonders großen Hund handelte. Der verängstigte Hund, welcher letztlich durch Beamte der Polizei und Feuerwehr eingekreist wurde, versuchte, diese durch Knurren zu vertreiben. Da er keinen der Beamten an sich heranließ, wurde er schließlich erschossen. Es bleibt abzuwarten, ob die angeforderten Akten Aufschluss darüber geben, weshalb auch in dieser Situation von einer Betäubung des Tieres abgesehen wurde. Mr. Blue wurde von Nachbarn der Halterin als stets ruhig und besonders lieb beschrieben.

Weiteres Vorgehen: Wir hoffen, durch die begehrten Unterlagen an weitere, die Strafanzeige stützende Informationen zu gelangen. Dies ist deshalb besonders wichtig, da die Staatsanwaltschaften vor allem in Tierschutzstrafsachen regelmäßig zu einer Einstellung neigen. Sollte die Rostocker Berufsfeuerwehr die Einsichtnahme in die Unterlagen verweigern, werden wir diese vor Gericht durchsetzen.

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Geschrieben von: Eva Biré

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