18. August 2020
Im Juli 2020 nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Deutsche Primatenzentrum in Göttingen auf. Im Institut sollen nach beendeten Tierversuchen zehn gesunde Affen getötet worden sein. Wir kämpfen nun für eine Akteneinsicht, die ergeben soll, ob das Institut auch in den vergangenen Jahren so vorgegangen ist, um sich unerwünschten Haltungskosten zu entziehen.
Laut Medienberichten richtet sich das laufende Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sechs Mitarbeiter des Primatenzentrums, die gesunde Affen getötet haben sollen. Bei einer Durchsuchung der Einrichtung wurden Anfang Juli mehrere Aktenordner und Datenträger beschlagnahmt, die nun auf Hinweise zu den Vorfällen untersucht werden. Der Vorfall wurde öffentlich nachdem das Primatenzentrum der Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitgeteilt hatte, dass die Affen nach dem Versuch noch gesund gewesen seien und getötet wurden, weil sie nicht mehr benötigt wurden.
Wir möchten herausfinden, ob dieser Vorfall tatsächlich ein Einzelfall oder doch eher gängige Praxis des Deutschen Primantenzentrums war. Sollte unser Akteneinsichtsgesuch abgelehnt werden, werden wir unseren Anspruchnotfalls auch gerichtlich durchsetzen. Sollte sich unser Verdacht bestätigen, werden wir alles dafür tun, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Im Aufsichtsrat des Deutschen Primatenzentrums sitzt auch eine Vertreterin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Frau Ministerialrätin Eva Nourney, die sogar stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats ist. Dieser ist speziell dafür eingesetzt, die Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung des Primatenzentrums zu überwachen. Er entscheidet dabei über die allgemeinen Forschungsziele, ihre Durchführung und über die wichtigen finanziellen Angelegenheiten.
Das Tierschutzgesetz erlaubt die Tötung von Tieren nur mit vernünftigem Grund. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist wandelbar und richtet sich auch nach den sozialen Wertanschauungen der Gesellschaft. Aufgrund fehlender konkretisierender Rechtsprechung herrschte lange Zeit Unklarheit über den Inhalt des vernünftigen Grundes. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten ist aber klar: Nicht jedes denkbare und irgendwie nachvollziehbare menschliche Interesse überwiegt das Interesse des Tieres an der Erhaltung seines Lebens. Wirtschaftliche Gründe alleine vermögen eine Tötung gerade nicht zu rechtfertigen. Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trifft auch auf den vorliegenden Fall zu. Das Tierschutzgesetz erlaubt nicht die Tötung gesunder Affen nach Versuchsende mit dem Ziel, sich Haltungskosten zu ersparen. Die Tiere müssen vielmehr auch in Zukunft artgerecht untergebracht, versorgt oder vermittelt werden.
Nur mit Hilfe Ihrer Spenden ist die Erna-Graff-Stiftung im Stande wichtige Prozesse wie diesen für unsere tierischen Mitgeschöpfe zu finanzieren. Jeder Betrag hilft uns dabei und leistet einen wichtigen Beitrag. Hier können Sie uns bei der Rechtsdurchsetzung zugunsten der Tiere unterstützen.
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