Ethik ist die Wissenschaft vom Seinsollenden: —> Sittengesetz und —>Moral, wobei Sittlichkeit die Grundlage ist, aus der sich —> Wertgefühl, –> Wertbewußtsein und entsprechende —> Verantwortung ergeben, während die Moral die für einzelne, Gruppen und Gesellschaften geltenden sittlich orientierten Handlungsrichtlinien umfaßt. Aufgabe der Ethik ist also insbesondere: (1) die ihr zugrunde liegende Sittlichkeit zu klären und zu beschreiben, (2) entsprechende Sollenskonzeptionen zu entwickeln und (3) vorhandene Sollenskonzeptionen zu vergleichen und zu kritisieren. In formaler Hinsicht unterscheiden sich E. und Moral, weil E. die wissenschaftliche, Moral die außerwissenschaftliche Anstrengung in bezug auf das Seinsollende betrifft. Wo von Moral trotzdem in Verbindung mit Wissenschaft gesprochen wird, verwendet man klärende Wortkombinationen wie Moralphilosophie oder Moraltheologie. Bei den Adjektiven „ethisch”, „moralisch” und „sittlich” wirkt sich die unterschiedliche Bedeutung der Substantive nicht aus, weil sie in der Regel synonym im Sinne von sollensgemäß gebraucht werden. E. sucht, gibt und untersucht Antworten auf die Frage nach dem sittlichen Handeln des Menschen, der seine Entscheidungen weder nur von emotionalen Stimmungen oder angeborenen Trieben beherrschen läßt, noch ausschließlich nach rationaler Zweckmäßigkeit ausrichtet, sondern vor allem unter den Aspekt des Sittlichen stellen will.
I. E. ist unter vielen Gesichtspunkten zu gliedern, und zwar zunächst ganz allgemein in deskriptive, normative und Meta-E. (1) Deskriptive E. zielt auf eine Beschreibung und Erklärung der vielfältigen Phänomene im ethischen Denken und Handeln ab und wird vorwiegend unter psychologischem und soziologischem Aspekt betrieben. (2) Normative E. befaßt sich unmittelbar mit den ethischen Normen, Werten und Zielen (—> Ethische Orientierung), mit deren Begründung und der jeweils aktuellen Kritik. (3) Metaethik ist ein neuerer Zweig der E. und beschäftigt sich vorwiegend mit der sprachlichen Bedeutung wertender Begriffe und mit der Frage, wie man sittliche Werturteile finden und begründen kann. Normative E. kann in eine formale E. mit nur formalen Richtlinien, wie etwa die –> Goldene Regel oder den kategorischen Imperativ, und eine auf Inhalte angelegte Wertethik aufgegliedert werden. E. kann auch in bezug auf Strenge und Verbindlichkeitsanspruch unterschieden und dann mehr als rigoristisch oder mehr relativistisch bezeichnet werden. Und je nachdem, ob man die ethische Bewertung einer Handlung mehr vom Zweck oder Ziel oder von der das Handeln bewirkenden Pflicht (auch Gesinnung oder Absicht) abhängig macht, unterscheidet man zwischen teleologischer und deontologischer E. Früher war mehr die Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Erfolgs-E. üblich. Dieser Alternative stellte Max Weber sein Konzept der Verantwortungsethik (—> .Verantwortung II) gegenüber. Heute ver- wendet man gelegentlich das Begriffspaar Prinzipienethik und konse- quenzialistische E. Eine weitere Unterscheidung betrifft die Flexibilität in bezug auf die Variablen bei den handelnden Personen und den Rahmenbedingungen einer Situation; dementsprechend hebt man die Normenethik von der Situationsethik ab. Ferner kann E. auch als generelle E., wie z. B. christliche E., oder als partielle E., wie z. B. Berufsethik, verstanden werden; wobei es sich manchmal weniger um eine E. klar abgegrenzter Bereiche handelt, als vielmehr um eine E., die das menschliche Handeln vorrangig unter einem bestimmten Aspekt beur- teilt, wie etwa bei der E. der —> Ehrfurcht vor dem Leben. Schließlich kann auch zwischen religiöser E. und philosophischer E. unterschieden wer- den, weil religiöse E. von vorgegebenen und nicht disponiblen Glaubenssätzen ausgeht (heteronome E.), während philosophische E. ihre axiomatischen Sätze selbst entwickelt (autonome E.). Gelegentlich wird dieser Unterschied für so bedeutsam gehalten, daß man die E. auf philosophische E. einengt und religiöse E. besonders abhandelt.
II. E. orientiert sich am Sittlichen als dem ethisch Richtigen, nicht aber an den Zwängen, die der Mensch selbst zu verantworten hat. Sie schließt daher auch keine —> Kompromisse, muß aber im Konfliktfalle konkurrierende Normen, Werte oder Ziele gegeneinander abwägen, —>Güterabwägung. Die Umsetzung von Sollen in entsprechendes Handeln ist nicht Sache der E., sondern Sache der Erziehung, der Rechtspflege und der Sozialisation.
III. Auf die Frage nach der Geltung und Legitimation ethischer Aussagen ist folgendes zu antworten:
(1) Die Entwicklung und durch Sanktionen geschützte Einhaltung elementarer Normen des sozialen Verhaltens ist nicht nur bei allen Men- schen, sondern auch schon bei sozial lebenden Tieren festzustellen. Konrad Lorenz (1956) beschreibt dieses Phänomen bei Tieren als –> moralanaloges Verhalten, Wolfgang Wickler (1972) spricht sogar von einer „Biologie der Zehn Gebote” und Irenäus Eibl-Eibesfeldt (1972, S. 107-123) von der „biologischen Verankerung ethischer Normen”. So ist es zu erklären, daß die Menschheit auch heute noch über einen Bestand an gemeinsam ererbten Moralvorstellungen verfügt, der neben vielen Varianten auch viele Übereinstimmungen aufweist (Eibl-Eibesfeldt 1973, S. 62ff.).
Daneben bestehen zeit- und regionsabhängige Unterschiede, aber auch konvergierende Entwicklungen, die schließlich bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der ihr immanenten Moral im Jahre 1948 geführt haben, obwohl es den Vereinten Nationen nicht gelungen ist, sich auch auf eine gemeinsame Begründung dieser Rechte und Pflichten zu einigen. Daß die Menschenrechte nirgendwo voll verwirklicht und in weiten Teilen der Welt überhaupt nicht oder nicht angemessen beachtet weden, sagt nichts gegen die Moral als solche, höchstens gegen die Methoden der Umsetzung von Sollen in Handeln.
(2) Es wird oft als Mangel empfunden, daß ethische Aussagen letzten Endes nicht logisch zu begründen sind, daß E. nicht ohne axiomatische Grundsätze auskommt. Dabei wird vergessen, daß nach Erkenntnis der Psychologie (soweit sie nicht Tiefenpsychologie ist) das ethische Empfinden und Beurteilen im emotionalen Bereich des Menschen entsteht und erst dann rational verarbeitet wird: aus subjektivem – Wertgefühl wird objektivierbares –>Wertbewußtsein. Was offen bleibt, ist die Frage nach der Legitimation: Wie kann bei Wahrung der individuellen Freiheit eine allgemeingültige Moral entstehen? Prinzipiell nicht anders als auf dem Wege der freien Übereinkunft, wie ja auch das positive Recht, wenn auch ohne formalen Einhaltungszwang. Außerdem gilt auch für die Moral, daß sie im Interesse der Freiheit des einzelnen auch breite Ermessensspielräume duldet.
IV. Unter Tierschutzaspekt ist die —> Unteilbarkeit der Ethik von be- sonderer Bedeutung. Wenn ethische Forderungen uns dazu verpflichten, alle Wirkungen unseres Handelns auf die möglicherweise davon Betroffenen zu berücksichtigen, dann kann E. die Mitlebewesen nicht ausschließen. Darum ist –> Tierschutzethik ein Teilbereich der E.
Weitere Literatur: D. Birnbacher und N. Hoerster 1982, 0. Dittrich 1964, W. K. Frankena 1981, R. Ginters 1982, H.-E. Hengstenberg 1969, 0. Höffe 1980 und 1981, E. Howald, A. Dempf und Th. Litt 1981, G. Patzig 1971, H. Reiner 1964 und 1974, F. Ricken 1983, J. Ritter 1971 ff. Bd. 2 , S . 759-810, P. Singer 1979, R. Spaemann 1982, W. Weischedel 1980.