Goldene Regel ist die Bezeichnung für eine volkstümliche Sollensricht- linie, die sich in der griechischen und chinesischen Philosophie ebenso findet wie im Christentum, Hinduismus, Judentum und Islam. Ihre Entstehung reicht bis ins fünfte vorchristliche Jahrhundert zurück und ist auch in verschiedenen deutschsprachigen Fassungen bekannt, ein- mal als biblische Weisung (Mt 7, 12): „Alles, was ihr wollt, daß euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch”, oder in der sprichwörtlichen, negativen Version: „Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg auch keinem andern zu.” Die G. R. verbietet es, gedankenlos immer nur das eigene Interesse zu verfolgen, sondern verlangt, den jeweils anderen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte, und ent- spricht damit dem Gebot der —> Nächstenliebe, den andern so zu lieben, wie man sich selbst liebt. Um in der jeweiligen Situation die richtige Entscheidung zu finden, muß der Mensch bedenken, was er sich in der Lage des anderen wünschen würde, d. h. er darf nicht einfach von sei- nen eigenen Wünschen oder Befürchtungen ausgehen, sondern muß versuchen, sich in die Lage des anderen hineinzudenken, wobei diesem Hineindenken in der Regel ein Einfühlen (—> Empathie) vorausgeht.
Die G. R. ist zunächst nur für das zwischenmenschliche Handeln gedacht, aber im Verlaufe der Ethik-Geschichte (—> Humanität) wird sie auch auf den Umgang mit anderen Lebewesen ausgedehnt, wie dies Leonard Nelson in seiner Kritik an Kant (—> Kantische Position) ausdrück- lich getan hat.
Es ist nicht bekannt, wer als erster die Anwendung der G. R. auch für das Umgehen mit Tieren verlangt hat. Jedenfalls aber findet sich bei Albert Leffingwell (1894, S. 479) die Forderung: „Unsere moralische Pflicht gegenüber allen Lebewesen, von der höchsten bis zur niedrig- sten Form des Lebens, ist, sie genauso zu behandeln, wie wir (an ihrer Stelle) wünschen würden, behandelt zu werden . . .” Ähnlich auch J. H. Moore (1907).
In diese Richtung geht auch das Konzept, das Günther Patzig als Vernunftprinzip versteht. In einem Vortrag zum Thema —> Tierversuche (1986, S. 76f.) führt er aus: „Das Vernunftprinzip verpflichtet mich, Interessen, die ich bei mir selbst als realisierungswürdig betrachte, ebendeshalb auch bei allen anderen Individuen, die die gleichen Interessen haben, als realisierungswürdig anzuerkennen, es sei denn, ich könnte einleuchtende Gründe dafür geltend machen, warum sie im Falle anderer Individuen nicht in gleicher Weise berücksichtigungswürdig sind. Entsprechend verpflichtet mich das Vernunftprinzip, eine Verhaltens- norm, die ich hinsichtlich des Verhaltens anderer Menschen mir gegenüber für richtig halte, auch für mein eigenes Verhalten ihnen gegenüber anzuwenden. Die Einschränkung auf Menschen ist nun nicht wesentlich; denn meine Verhaltensnorm muß gegenüber allen Wesen gelten, die mir gegenüber insofern in einer vergleichbaren Lage sind. Ausnahmen müssen begründet werden. Zunächst freilich gilt das Vernunftprinzip für das Verhalten unter Menschen. Aber es scheint mir nicht rational begründbar, warum wir in Hinsicht auf den Anspruch auf Schmerzvermeidung einen radikalen Unterschied zwischen Menschen und nichtmenschlichen Lebewesen sollten machen dürfen, solange diese sich eindeutig so verhalten, daß wir annehmen müssen, auch sie könnten Schmerz und Lust, Behagen und Not, Lebensfreude und Angst empfinden . . . Die Basis dieser Einstellung ist unser eigenes lebhaftes Interesse an Schmerzvermeidung und das Vernunftprinzip, das mir sagt, daß ich ein entsprechendes Interesse jedem zubilligen muß, der sich mit mir insofern in gleicher Lage befindet. Daher kann das moralische Gebot, Tiere zu schonen, sich nur auf das Leiden, das den Tieren sonst zugefügt werden würde, beziehen, und in dem Maße dring- licher werden, in dem das Leidenspotential zunimmt.”
Weitere Literatur: A. Dihle 1962, O. Höffe 1980, S. 92f., H. Reiner 1974, S. 348-379.