Naturschutz ist der umfassende Begriff für alle Bestrebungen und Maßnahmen, natürliche oder naturnahe Regionen vor weiterer Erschließung, Nutzbarmachung oder Überbauung zu schützen, um diese Landschaften als solche, aber auch als Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten oder zur Erhaltung überkommener Naturdenkmale zu schützen. Obwohl der N. schon im letzten Jahrhundert begann, wird er heute als Teil des ganz jungen –> Umweltschutzes betrachtet.
I. Die Aufgaben des N. lassen sich in drei Großbereiche aufgliedern: (1) Schutz und Erhaltung der noch nicht oder kaum erschlossenen und genutzten Naturlandschaften; (2) Schutz der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume; (3) Erhaltung natürlicher Elemente in der Kulturlandschaft einschließlich der Wohn- und Arbeitsumwelt des Menschen. Diese dritte Aufgabe ist deswegen so wichtig, weil das wachsende Naturbedürfnis des Menschen nicht mehr befriedigt werden kann, ohne die davon betroffene Tier- und Pflanzenwelt zu gefährden. Dem Naturbedürfnis muß dadurch Rechnung getragen werden, daß wir der Natur in der Stadt und in der Kulturlandschaft wieder die Möglichkeit geben, „Wurzel zu schlagen”. Viele der gefährdeten —> Wildtiere hätten dann wieder mehr Lebensraum, Menschen und Tiere in unseren Städten wieder mehr Natur unmittelbar um sich.
N.- und -> Tierschutz haben vieles gemeinsam, insbesondere den Einsatz für die Erhaltung des Lebensraumes vieler Tiere durch den Verzicht auf traditionelle Flurbereinigung, Flußbegradigung, Entwässerung von Feuchtgebieten, Abtragung von Rainen, Rodung von Hecken und Feldgehölzen, Urbarmachung von Ödlandresten, weitere Rationalisierung der Land- und Forstwirtschaft durch immer großflächigere Monokulturen und eine immer dichtere Infrastruktur mit fortschreitender Zersiedelung und Überbauung. Wann immer möglich, sollte eine gegenläufige Entwicklung zur Wiedergewinnung neuer Biotope eingeleitet werden.
II. N. kommt dem Tierschutz im Artenschutz besonders nahe, denn Tierschutz schließt Artenschutz insofern ein, als er ja gemäß —> Lebenserhaltungsprinzip auch das Leben der Tiere schützt und so die Aufgabe eines vorbeugenden Artenschutzes wahrnimmt. Dort, wo ausreichender Tierschutz verwirklicht wird, können Tierarten durch den Menschen nicht mehr in ihrer Existenz bedroht werden; wir müssen nur auch jenes —> Leiden zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen, das Tieren dadurch entsteht, daß man ihnen ihre artgemäßen und angestammten Lebensräume nimmt oder so massiv in sie eindringt, daß die Tiere nicht mehr zur Fortpflanzung kommen. Mit anderen Worten, zum —> Wohlbefinden gehört auch die Erhaltung der Lebensräume, auf die viele Tiere so spezialisiert sind, daß sie weder ausweichen, noch sich an die veränderte Umgebung anpassen können.
(1) Dem Artenschutz dienen internationale Verträge, wie etwa das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973, das Europäische Artenschutzabkommen von 1979, sowie Einzelvereinbarungen zum Schutz der Vögel oder anderer einzelner Arten und schließlich nationale Vorschriften. Soweit möglich wird der Bestand der verschiedenen Arten kontrolliert; gefärdete Arten werden dann in den sogenannten Roten Listen aufgeführt. Daß der Artenschutz auch die Pflanzenwelt einschließt, ist unter dem Aspekt des N. selbstverständlich, ist aber auch für den Tierschutz unerläßlich, weil vom Aussterben einer einzigen Pflanzenart in der Regel 10 bis 20 der darauf spezialisierten Tierarten bedroht sind. Zahlenangaben erwecken gelegentlich den Eindruck, als ob die Gefahr übertrieben würde, wenn man hört, daß es auf der Erde etwa eine Million verschiedener Tierarten gibt. Davon sind 90 % Gliederfüßler mit 800000 Insektenarten, aber nur 4100 Säugetierarten. Nach Günter Haaf (1985, S. 266) gibt es in der Bundesrepublik 94 heimische Säugetierarten, von denen nach der Roten Liste 1984 bereits sieben als ausgestorben gelten und weitere 43 stark gefährdet sind. Ähnlich alarmierend ist die Situation bei den Vögeln und noch schlimmer bei Reptilien und Lurchen.
(2) Artenschutz kann nicht dadurch betrieben werden, daß man die letzten Exemplare bedrohter Arten unter Zoobedingungen (—> Zootiere) wie lebende Museumsstücke hält, sondern Artenschutz gelingt nur im Rahmen eines ausreichenden Biotopschutzes. Dazu gehört, daß solche Biotope auch vor dem anschwellenden Besucherstrom der Tier- und Naturfreunde geschützt werden, die durch ihre bloße Anwesenheit die Tiere vertreiben.
(3) Der Artenschutz ist vom Tierschutz bisher kaum beachtet worden, weil er im N. eine eigene Stütze und Motivation einschließlich einer speziellen ethischen Begründung hatte, die in der bisherigen —> Tierschutzethik fehlt. Ansatzpunkte finden sich im —> Pietismus oder im Rahmen anderer umweltethischer Konzepte (vgl. G.M. Teutsch 1985c). Einen eigenen ethischen Ansatz zur Erhaltung der Arten hat Erich Kadlec (1976) entwickelt.
Auch die Kirchen haben sich zum Artenschutz geäußert. Nach der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz „Zukunft der Schöpfung – Zukunft der Menschheit” (1980, 5.17) „gehört die Vielfalt der Arten in Pflanzen- und Tierwelt zu jenem Grundbestand der Schöpfung, den der Mensch als Beherrscher und Gestalter dieser Welt zu hüten hat. Dabei geht es nicht bloß um das Belassen von Einzelexemplaren, also um so etwas wie eine Arche Noah, in welcher der Mensch einen Rest von Schöpfung gegen eine von ihm selbst veranstaltete Sintflut schützte. Nein, die pflanzlichen und tierischen Arten brauchen Lebensraum, in dem sie sich entfalten.” In die gleiche Richtung geht auch die Denk- schrift der Evangelischen Kirche in Deutschland „Landwirtschaft im Spannungsfeld . . .” (1984). In Ziffer 87, die ganz dem Artenschutz gewidmet ist, werden konkrete Hinweise für entsprechende Veränderungen in der Landwirtschaft empfohlen, die darauf abzielen, den Wildtieren und Wildkräutern auch in der landwirtschaftlich genutzten Landschaft Lebensräume zu lassen oder wiederzugeben.
Weitere Literatur: Abschlußbericht der Projektgruppe „Aktionsprogramm Ökologie” 1983, J. Bölsche 1982, A. Flachsmann 1977, G. Haaf 1985, C. Lüneburg 1985.