Priorität

Priorität als P. der Pflichten. Unter diesem Stichwort soll die Frage geklärt werden, wie sich der Mensch im Falle einer Kollision seiner Pflichten gegenüber Menschen und Tieren verhalten soll; diese Klärung betrifft zugleich einen Spezialfall der —> Güterabwägung. Dabei wird vor- ausgesetzt, daß es ethisch unzulässig ist, in einem solchen Falle den —> Interessen des Menschen eine grundsätzliche P. einzuräumen, wie dies von vielen Seiten immer wieder verlangt und von der Mehrheit auch akzeptiert wird. Der Satz „Menschenschutz geht vor Tierschutz” kann in seiner pauschalen Aussage aber schon deshalb nicht stimmen, weil er jede Güterabwägung überflüssig macht. Unbestritten ist jedoch, daß die P. keine absolute ist, sondern daß trotz der vertretenen Vorran- gigkeit des Menschen auch für das Wohl der Tiere gesorgt werden soll. So ist inzwischen auch die Frage entschieden, wie man es verantworten könne, sich um das Wohl von Tieren zu kümmern, solange die Not der Menschen in aller Welt eher noch zu- als abnimmt.

I. Diese Frage wird seit vielen Jahren immer wieder neu gestellt und ist auch bei den Beratungen des Tierschutzgesetzes im Deutschen Bundestag aufgetaucht. Sie hat aber keinerlei Wirkung erzielt, es blieb vielmehr unbestritten, was der Abgeordnete Löffler in der Debatte zur 2. und 3. Lesung (H. Gerold 1972, S. 252) dazu sagte: „Manch einer mag sich angesichts der Not, die Menschen an vielen Stellen unserer Erde durch Krieg, Hunger, Vertreibung und Willkür noch erleiden müssen, fragen: ist es zu diesem Zeitpunkt unbedingt erforderlich, sich mit dem verbesserten Schutz der Tiere zu beschäftigen? Diesen durchaus verständlichen Erwägungen kann man nur entgegenhalten, daß Ethik unteilbar ist. Ethik gegenüber dem Menschen und Roheit gegenüber dem Tier sind zwei Verhaltensweisen, die sich nicht vereinbaren lassen. In- sofern ist das Streben nach einem verbesserten Schutz für die Tiere kein Ausweichen und erst recht keine Resignation vor den großen ungelösten Fragen einer sittlichen Ordnung, mit der sich Menschen untereinander und miteinander begegnen sollten, sondern eine notwendige Vervollständigung jener ethischen Grundsätze, die unser Handeln be- stimmen.”

Wer sich mit dieser Argumentation zum ersten Mal konfrontiert sieht, ist zunächst ziemlich hilflos: wie kann die —> Tierliebe überhaupt mit der Nächstenliebe konkurrieren? Man muß schon viel nachdenken oder mit den einschlägigen Antworten der Ethik vertraut sein, um die Unzulässigkeit einer solchen Konkurrenz zu erkennen: auch für den obersten Wert oder das höchste Gebot fordert unsere Ethik keine unbedingte P,. die verlangen würde, nachgeordnete Werte erst dann anzustreben, wenn der jeweils übergeordnete Wert voll verwirklicht ist. Nach einer solchen P. wäre es dann strenggenommen sogar unmoralisch, irgend etwas für ein leidendes Tier zu tun, solange es noch irgendeinen leidenden Menschen gibt. In ähnlicher Weise könnte sich der Arzt nur noch um Schwerkranke, der Lehrer nur noch um Sorgenkinder, die Justiz nur um Kapitalverbrechen kümmern. So ist es nur konsequent, wenn Robert Spaemann (1979) hierzu sagt: „Zweitwichtiges so lange zu unterlassen, bis alles Wichtigste sich erledigt hat, wäre das Ende aller Kultur.” Vgl. hierzu auch Unteilbarkeit der Ethik.

II. Um in der Klärung der speziellen Frage weiterzukommen, erscheint es sinnvoll, zunächst im zwischenmenschlichen Bereich nach Richtlinien und vertretbaren Handlungsmustern Ausschau zu halten. So kann z. B. kein Chefarzt allen Patienten immer gleichzeitig helfen, und wenn mehr Operationen anstehen, als Operationssäle und Ärzteteams vorhanden sind, wird nach Priorität der Einzelfälle unter dem Aspekt der Dringlichkeit bzw. der vertretbaren Wartezeit entschieden.

Dieser Entscheidungsgrundsatz ist in unserer Gesellschaft praktikabel, weil es insgesamt genügend Krankenhäuser gibt, um zu gewährleisten, daß im Regelfall in jeder ernsten Situation geholfen werden kann. In gleicher Richtung verläuft die Anstrengung unseres Sozialstaates, für jeden Einwohner menschenwürdige Lebensbedingungen zu si- chern. Diese Sicherung ist jedoch aus zwei Gründen unvollständig: erstens, weil sie bei höheren Ansprüchen nicht finanzierbar ist, und zweitens, weil der Staat das durch kriminelle Handlungen entstehende Leiden nur unvollkommen verhindern oder wiedergutmachen kann. Schon hier zwingt das Prioritätsprinzip zu ungewollter Härte. Das Nacheinander der verschiedenen Hilfsmaßnahmen zieht sich so sehr in die Länge, daß ein Teil der Hilfsbedürftigen nicht mehr an die Reihe kommt. Wenn wir dann auch noch die notleidenden Menschen der Dritten Welt in unsere Überlegungen einbeziehen, hat der Schutz unse- rer Mitgeschöpfe keine Chance mehr.

So kommt es fast zwangsläufig zu der Tendenz, dem Menschen einen Vorrang einzuräumen, und niemand sollte pauschal dafür getadelt werden. Schließlich akzeptieren wir wohl alle den Satz von Otfried Höffe (1982, S. 1607): „Im Konfliktfall ist man für seine Nächsten (seine Familie usw.) mehr verantwortlich als für unbekannte Fremde”. Daraus aber nun abzuleiten, daß man Fremden erst dann helfen kann, wenn in Familie, Nachbarschaft und Bekanntenkreis alle Bedürfnisse voll befriedigt sind, wäre absurd, denn es kommt eben nicht nur auf die konkrete Nähe einer Beziehung, sondern auch auf die Schwere einer Notlage an.

III. Das gleiche Prinzip, das die Hinwendung vom Nächsten zum Fremden regelt, muß auch im Falle der Wendung vom Mitmenschen zum Mitgeschöpf gelten. Wir müssen also Kriterien finden, die uns zu einer ethisch vertretbaren Abwägung im —> Konflikt verhelfen.

Unter der Voraussetzung, daß Mensch und Tier sich in einer gleichen oder ähnlichen Notlage befinden, verlangt die —> Gerechtigkeit und der daraus resultierende —> Gleichheitsgrundsatz, daß bei der Entscheidung über die zeitliche Reihenfolge der Hilfeleistung die Artzugehörigkeit keine Rolle spielen darf, sondern daß nur solche Vorzugsregeln ange- wandt werden, wie sie auch unter Menschen zulässig und sinnvoll sind; vgl. hierzu Rudolf Ginters (1982, S. 215 ff.). Vielleicht könnte man als grobe Richtlinie etwa folgende Empfehlung geben: Im Zweifelsfalle hilf dort zuerst, wo (1) die Notlage dringlicher ist, (2) wo die Wahrscheinlichkeit, Hilfe bringen zu können, größer ist und (3) wenn im Hinblick auf mehrere potentielle Helfer außer dir niemand helfen kann oder will; (4) wenn es sich um mehrere Notleidende handelt, hilf dort zuerst, wo du möglichst vielen Betroffenen helfen kannst; (5) auch die Frage, ob ein Betroffener Täter oder Opfer ist, ob er selbstverschuldet oder unschuldig leidet, kann ein Kriterium sein.

Literatur: Im Text erwähnt.

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