Seit David Hume (1711-1776) gilt der Grundsatz, daß vom Sein nicht auf das Sollen geschlossen werden könne. Für die moderne (auch logische) Diskussion des Problems ist hingegen die Version von G. E. Moore (1970) grundlegend. Die Vielfalt kritischer Diskussionsbeiträge nimmt zu. Hans Jonas (1973, S. 341) schrieb: „Es könnte vorschnelle Verzweiflung gewesen sein, die der Lehre vom Sein die Fähigkeit absprach, einen Grund für Verpflichtung herzugeben…”, und Erich Kadlec verlangte (1976, S.138) zumindest Ausnahmen von der bis- her geltenden Regel. Entscheidend war dann die Klärung durch Otfried Höffe (1981, S.16), der die Möglichkeit des naturalistischen Fehlschlusses im Sinne von Hume zwar bestehen läßt, das Problem aber durchschaubar macht, indem er gleichzeitig vor der ganz anderen Gefahr eines normativistischen Fehlschlusses warnt, der sich aus der Vorstellung ergibt, „allein aus normativen Überlegungen ließen sich spezifische oder gar konkrete Verbindlichkeiten ableiten”. Der methodisch richtige Weg kann also nur in der Verknüpfung von Seins- und Sollensaussagen bestehen, indem Sollensforderungen auf Sachverhalte bezogen werden oder aus Sachverhaltsanalysen Fragen an die –> Ethik formuliert werden. Der Zusammenhang von—> Werturteil und Sachverhalt muß gewahrt bleiben.
Weitere Literatur: J. B. Callicott 1982, R.M. Hare 1952, Don E. Marietta jr. 1982.