Sonderstellung des Menschen

Die S.d.M. wird hier nur behandelt, soweit sie als Argument im Streit über tierschutzethische Fragen eine Rolle spielt. Dabei wird die S.d.M. aufgrund seiner Vernunft und Moralfähigkeit als solche nicht angezweifelt, strittig ist nur die Frage, ob die beim Mensch-Tier-Vergleich feststellbaren Unterschiede grundsätzlicher oder nur gradueller Art sind. Unter tierschutzethischem Aspekt ist aber auch diese Frage unwesentlich, weil die aus der —> Humanität resultierende —> Gerechtigkeit nicht danach fragt, ob ein gefundener Unterschied grundsätzlicher oder gradueller Art ist, sondern nur, ob er gravierend genug ist, um die betroffenen Tiere anders zu behandeln als Menschen. So wurden bei vielen Tierarten beachtliche Intelligenz- und Lernleistungen beobachtet, und es ist durchaus üblich, Zirkustieren bestimmte Leistungen beizubringen, aber es besteht überhaupt kein Anlaß, daraus eine Art Ausbildungspflicht des Menschen abzuleiten.

I. Die S.d.M. wird unterschiedlich begründet: biologisch, philosophisch oder theologisch, wichtig ist jedoch, (1) auf welchen Fähigkeiten und Eigenschaften sie beruht, und (2) welche Folgerung wir für das Umgehen mit den Tieren daraus ziehen.

Zu 1: Oft ist nur summarisch von der Vernunft die Rede, die der Mensch dem Tier voraus hat, gelegentlich werden aber noch Moralfähigkeit, abstraktes Denkvermögen, bewußte Selbstreflexion, Religion, das Bewußtsein der eigenen Endlichkeit oder anderes erwähnt. Im Hinblick auf die —> Tierschutzethik wäre aber auch daran zu erinnern, daß der Mensch wie kein anderes Wesen Macht über die Tiere hat und zugleich auch weiß, was er damit den Tieren antut.

Zu 2: Das ganze Reden von der S.d.M. wäre sinnlos, wenn diese Machtüberlegenheit des Menschen nicht hinzukäme. Wir müssen also annehmen, daß diese Macht über das Tier und unsere Fähigkeit, die Folgen dieser Machtausübung für das Tier abzuschätzen, hier entscheidend sind. Und weil im ethischen und rechtlichen Denken weithin Einvernehmen darüber besteht, daß Überlegenheit zwar Macht, aber niemals moralisch begründetes Recht verleiht, muß der Mensch seine Machtausübung rechtfertigen (—> Rechtfertigung) oder entsprechend einschränken. Eine wichtige Aussage hierzu findet sich bei Helmut Thielicke (1977, S. 62): „Diese dem Menschen geschenkte, ihm anvertraute Überlegenheit kann sich nicht gegen die wenden, die ihm nachgeordnet und unterworfen sind. Denn wenn er seine Herrschaft im Namen Gottes ausübt, kann der Mensch sie auch nur ausüben im Namen jener Liebe, die ihm selbst widerfährt, und im Namen jener Fürsorge, die Gott allen Geschöpfen zuwendet.”

II. Wenn wir akzeptieren, daß menschliches —> Wertgefühl auch heute noch entwicklungsfähig ist, oder mit anderen Worten gesagt, daß wir an der ethischen Zulässigkeit von bisher unreflektierten Gewohnheiten unseres —> Handelns oder –> Verhaltens zweifeln dürfen, dann muß auch die Frage erlaubt sein, wie wir die Ausbeutung unterlegener Geschöpfe ethisch begründen. Die im Codex experiendi (1983, B/4) gegebene Antwort, daß wir es tun, (1) weil wir den Menschen als „vorläufiges Endprodukt einer natürlichen Entwicklung” verstehen und (2) weil sich unser Handeln „in übereinstimmung mit den vorherrschenden religiösen und philosophischen Vorstellungen unseres Kulturkreises… auch mit seiner humanistischen Denktradition” befindet, kann nicht befriedi- gen, weil sie zwar eine Erklärung, aber keine Begründung enthält; vgl. —> Rechtfertigung II.

Die Erklärung unter Ziffer 1 ist eine Umschreibung für die unbestrittene S.d.M., die sicher auch die Macht zur Ausbeutung aller anderen Lebewesen einschließt. Es gibt aber keinen einleuchtenden Grund, aus dem bloßen Faktum dieser Macht auch ein Recht auf deren beliebige Anwendung abzuleiten. Recht braucht zwar die Macht, damit es durchsetzbar wird, aber es kann sich nicht von ihr herleiten. Oder was sollte der Hinweis auf die „natürliche Spitzenposition des Menschen” in die- sem Zusammenhang sonst bedeuten?

Ziffer 2 enthält eine Sachverhaltsbeschreibung, aus der hervorgeht, daß es in der Gesellschaft seit Menschengedenken einen unangefochtenen Konsens über die Zulässigkeit der Tierausbeutung gibt (—> Benutzungstheorie). Mit anderen Worten: die bei uns übliche Ausbeutung der Tiere kann nur mit überlieferter Gewohnheit und Anschauung erklärt, aber nicht mit Argumenten begründet werden. Außerdem wäre dringlich zu fragen, ob in der abendländischen Tradition nicht auch –> Barmherzigkeit, —> Humanität und Streben nach —> Gerechtigkeit eine Tradition haben, die zum –> anthropozentrischen Humanismus in deutlichem Widerspruch steht.

III. Wirkmächtigstes Fundament der Sonderstellungstheorie ist wohl immer noch die bewußte und bejahte oder auch nur historisch bedingte christliche Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Sie kulminiert in den Aussagen des Psalms 8, 5-9 (vgl. —> Menschenwürde II). Die Versuchung, diesen Text unreflektiert zu betrachten und so zu mißdeuten, war viel zu groß, als daß die Theologie ihr hätte widerstehen können. Die allgemeine Tendenz, diese und viele andere Aussagen der Bibel einseitig zugunsten des Menschen zu deuten (vgl. —> biblische Tierschutzethik IV—V und —> Vegetarismus II/2), ist weit verbreitet, und es bedurfte erst der Erfahrungen und Gefährdungen vom Ausmaß unseres Jahrhunderts, um deutlich zu machen, daß die vordergründige und zur Selbstverherrlichung neigende Deutung nicht stimmen konnte, daß die biblische Anthropologie ein Mosaik aus vielen Einzelteilen ist, in das auch das Vernichtungsurteil über den versagenden Menschen gehört (1. Mose 6,6): „Da reute es den Herrn, auf der Erde den Menschen gemacht zu haben, und es tat seinem Herzen weh.” Psalm 8 hat den von Gott gewollten Menschen beschrieben, nicht den tatsächlich gewordenen. Die biblisch begründete Würde des Menschen, die den historischen und auch den verfassungsrechtlichen Begriff der —> Menschenwürde mitbestimmt hat, ist nur als Möglichkeit und Berufung zu verstehen. Vgl. hierzu auch die exegetische Untersuchung von Odil H. Steck (1983).

IV. Auch aus philosophischer und biologischer Sicht war das Menschenbild immer umstritten und ist heute erst recht verdunkelt. Rein- hard Löwkleidet diese selbstkritische Sicht (1985) in die Feststellung und Frage: „Unter evolutionärem Gesichtspunkt ist der Mensch die größte Naturkatastrophe aller Zeiten: Wäre es da nicht höchste Zeit, daß er sich selbst eliminierte, etwa in einem Atomkrieg, und die Evolution finge bei den (strahlenresistenten) Kakerlaken nochmal an?”

Weitere Literatur: K.H. Bauer u. a. 1968, H. Hofer und G. Altner 1972, F. Rauh 1969.

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