Tiertransporte

Max Horkheimer beginnt seinen unter dem Stichwort —> Widerstände und Hemmnisse zitierten Bericht „Erinnerung” (1959) mit der Beschreibung der Mißstände auf einem Verladebahnhof mit abgestellten Viehwaggons.

Eigentlich müßten diese Mißstände zumindest in Europa beseitigt sein, da 1968 die „Europäische Konvention über den Tierschutz bei internationalen Transporten” geschlossen wurde, der inzwischen 19 Mitgliedstaaten beigetreten sind. An den wirklichen Verhältnissen hat sich jedoch wenig geändert, weil die Vorschriften zu oft umgangen werden bzw. deren Einhaltung zu wenig kontrolliert wird. Hubert Pieterek berichtet (1972) von einem Symposion in Belgien, wo nicht nur die Transportbedingungen beklagt wurden, sondern auch das Verhalten des verantwortlichen Personals. Dies ist ein zu oft vernachlässigter Bereich des Tierschutzes, der mit Vorschriften allein nicht zu bessern ist, sondern nur in Verbindung mit einer veränderten —> Einstellung des Menschen gegenüber dem Tier.

Die Misere betrifft insbesondere die Schlachtpferde, die über weite Strecken transportiert werden. Die Hauptmasse wird von der UdSSR und Polen nach Italien (350 000) und Frankreich (300 000), der Rest nach Belgien, in die Niederlande und die Bundesrepublik geliefert. Das sind lange und qualvolle Tage, nur weil der Lebendtransport für die Händler bequemer und billiger ist, und weil die Fleischqualität am noch lebenden Tier besser zu beurteilen und länger zu gewährleisten ist. Immer wieder werden gravierende Mißstände festgestellt, weil der übliche Transport trotz der Ausfälle (die ja die Versicherung finanziert) offenbar wesentlich billiger ist, auch wenn gelegentlich eine Geldbuße bezahlt werden muß. M. G. R. Macchia berichtet (1982): „Schwerwiegende Übel- stände waren festgestellt, Waggons mit Dächern ohne Wärmeschutz waren verwandt worden und nicht aus Holz, wie es die Konventionen vorsehen. Darin gab es keine Halteringe und keine Pferdeständer; oft hatten sie einen Metallboden und die Strohstreuung war höchst mangelhaft. Vielfach waren die Waggons überfüllt und Hengste und Stuten waren zusammengepfercht. Es gab auf der Strecke sehr wenig Versorgungspunkte und die vorhandenen waren unbenutzbar. Wir haben in Waggons bei minus 40 Grad erfrorene Pferde gesehen, vergessen auf einem Abstellgleis, aber auch Pferde, die bei einer Hitze von 47 Grad am Ersticken waren. Die Belüftungsklappen waren nicht geöffnet; eine Nachlässigkeit der staatlichen französischen Eisenbahngesellschaft. Wir haben Pferde gesehen, die in entlegenen Ecken eines Bahnhofs 4 oder 5 Tage vergessen ohne Futter liegen geblieben waren. Oft mußten wir feststellen, daß Pferdetransporte von der russischen Grenze über Polen, die DDR und die Bundesrepublik Deutschland nach Südfrankreich 17 Tage unterwegs waren.”

In der Bundesrepublik sind die Vorschriften für T. auch im novellierten Gesetz von 1986 nicht verbessert worden und tauchen nur am Rande einiger Paragraphen auf. Die bisher in §13 Abs. 3 verankerte Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung zum T.wesen wurde in etwas differenzierter Form in § 2a Abs. 2 verlegt.

In der Schweiz sind die T.bestimmungen in Art. so des Gesetzes und Art. 52-57 der Tierschutzverordnung zusammengefaßt; sie werden dadurch übersichtlich und auch leichter zu kontrollieren. Die wesentlichen Tierschutzanliegen sind bedacht worden; vgl. A. F. Goetschel (1986, Sachregister).

Zum Thema T. vgl. auch die Stichworte —> Schlachten, Schlachtung I und V sowie —> Tierhandel.

Weitere Literatur: K. Drawer und K.J. Ennulat 1977, S. 148-180, R. Reuling 1985.

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