15. Dezember 2018
Das Tierschutz-Verbandsklagegesetz wird in Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2018 außer Kraft treten. Am Mittwoch, den 12. Dezember 2018, hat der Landtag gegen einen Gesetzentwurf der SPD- und Grünenfraktion gestimmt, das auslaufende Gesetz um ein Jahr zu verlängern, um es in diesem Zeitraum zu novellieren.
Damit wird die durch das Gesetz möglich scheinende Verbesserung des Vollzugs des Tierschutzrechts weit zurückgeworfen sowie das erst vor kurzem aufgehobene rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tieren wiederhergestellt. Für die derzeit laufenden Klageverfahren gegen nicht tierschutzgerechtes Behördenhandeln droht durch die Aufhebung des Tierschutz-Verbandsklagegesetzes das Aus.
Um dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz möglichst effektiv gerecht zu werden, hat am 19. Juni 2013 die damalige Landesregierung aus SPD und Grünen das Gesetz über die Verbandsklage und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG NRW) verabschiedet. Durch dieses haben anerkannte Tierschutzvereine das Recht, in Vertretung für die betroffenen Tiere gegen behördliches Handeln Klage einzureichen. Das Gesetz ist am 25. Juni 2013 in Kraft getreten und war auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt. Es wird nun am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.
Ungleichgewicht zwischen Tier und Tiernutzer
Vor Einführung des Tierschutz-Verbandsklagegesetzes konnten nur Tiernutzer Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen geltend machen. Denn das deutsche Verwaltungsprozessrecht, unter das im Wesentlichen auch das Tierschutzrecht fällt, ist weitestgehend von einem subjektiv-rechtlichen Individualrechtsschutz geprägt. Dieser basiert auf dem Grundsatz, dass für einen Kläger nur ein Anrecht auf Klage besteht, wenn er geltend machen kann, durch einen Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Hieraus entsteht ein rechtliches Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tieren in Bezug auf den behördlichen Vollzug der Rechtsnormen des Tierschutzrechtes. Ein Tiernutzer kann, sofern er sich durch eine Behörde in seinen Rechten verletzt sieht, z.B. wenn sie ihm bestimmte Standards vorschreibt, ihre Auflagen und Weisungen vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Für die Tiere kann in umgekehrten Falle keiner Klage einreichen, da durch die Verletzung von Normen des Tierschutzrechts, die Rechte von anderen Menschen in der Regel nicht verletzt werden. Dadurch entstehen Anreize für Behörden wie z.B. die Veterinärämter, ihr Handeln im Zweifelsfall zugunsten der Tiernutzer und zuungunsten der Tiere auszurichten. So können sie langwierigen Verfahren mit möglicherweise hohen zivilgerichtlichen Schadensersatzforderungen aus dem Weg gehen. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht hebt dieses Missverhältnis auf. Vom zuständigen Ministerium anerkannte Tierschutzvereine können als Vertreter der Tiere für die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes klagen. Dies stärkt den Vollzug des Tierschutzrechts im Sinne der Tiere.
CDU gegen das Verbandsklagerecht
Schon am 17. Januar 2017 hat die CDU-Fraktion, damals noch in der Opposition, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Tierschutz-Verbandsklagegesetzes in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Dies rechtfertigte sie mit dem angeblich hohen Stand des Tierschutzniveaus in Deutschland. Nach Meinung der CDU-Fraktion bestehe auch ohne Verbandsklagerecht im Tierschutz kein Ungleichgewicht zu Lasten der Tiere. Die Behörden würden auch so eine gute Arbeit zum Wohle der Tiere leisten. Des Weiteren würde das Gesetz von Verbänden politisch eingesetzt, um pauschal Bauvorhaben zu verhindern und Stimmung gegen Landwirte zu machen. Dadurch würden sie eine Modernisierung der Tierhaltungsanlagen entgegen wirken und somit dem Wohl der Tiere sogar eher schaden. Als Beispiel hierfür nennt sie das Engagement des klagebefugten Vereins Animal Rights Watch für die Durchsetzung des Verbots zu schmaler Kastenstände.
Kastenstände sind körperenge Metallkäfige in denen Sauen in der Schweinezucht zu Beginn jedes Schwangerschaftszyklus vier Wochen verbringen müssen. Die Käfige sind so eng, dass die Tiere sich nicht einmal umdrehen können. Insgesamt verbringen Sauen in der Schweinezucht fast die Hälfte ihres Lebens in solchen Kastenständen als auch in den ähnlich engen Abferkelgittern. Branchenüblich war eine Breite von 70 cm pro Kastenstand, obwohl dies Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt und des Verwaltungsgerichts Magdeburg widersprach. Animal Rights Watch hat gegen solche, unzulässig schmale Kastenstände Verbandsklage eingereicht und konnte allein durch das Einreichen dieser Klage das Zurückstellen vieler Bauvorhaben von Schweinezuchtanlagen erreichen. Im November 2016 ist vom Bundesverwaltungsgericht erneut bestätigt worden, dass die bislang gängigen Kastenstände gegen geltendes Recht verstoßen haben. Animal Rights Watch hatte also mithilfe einer Verbandsklage nicht, wie von der CDU-Fraktion nahegelegt, pauschal Bauvorhaben verhindert, sondern nur nachweislich gesetzeswidrige.
Verbandsklagerecht in der Praxis: Fall Schulze-Föcking
Der behauptete hohe Standard des Tierschutzes in deutschen Nutztierhaltungen ist insbesondere bezogen auf die Massentierhaltung eine starke Beschönigung. Hierauf verweisen bspw. die Filmaufnahmen von Tierschützern aus dem Schweinemastbetrieb der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU), die vor ihrem Rücktritt im Zuge dieses Skandals mitunter direkt für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen verantwortlich gewesen ist. Zu sehen sind schwer verletzte Tiere mit geschwollen Gelenken und entzündeten Schwänzen, die ohne ausreichende Trinkmöglichkeiten und unter mangelhaften hygienischen Bedingungen leben müssen. Selbst diese eindeutig tierschutzwidrigen Zustände haben seinerzeit Ministerpräsidenten Laschet nicht zur Entlassung der Ministerin genötigt. Ihr Rücktritt erfolgte erst ein knappes Jahr später, ohne Einsicht in persönliche Schuld mit dem Verweis auf Anfeindungen im Netz.
Auch anlässlich der tierschutzwidrigen Tierhaltung der ehemaligen Ministerin Schulze-Föcking läuft ein Verbandsklageverfahren, angestoßen von Animal Rights Watch. Der Tierrechtsverein hat Klage gegen den Kreis Steinfurt eingelegt, mit dem Vorwurf, Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Betrieb Schulze-Föcking nicht ernst genommen zu haben.
Aus für laufende Tierschutzverfahren
Neben der Wiederherstellung einer privilegierten rechtlichen Lage der Tiernutzer gegenüber ihren Tieren könnte das Auslaufen des Tierschutz-Verbandsklagegesetzes auch das Aus für solche, derzeit laufende Verfahren bedeuten. Das ist ein schwerer Rückschlag für einen verbesserten Vollzug des Tierschutzrechts und die Behebung von systematischen, von den Behörden geduldeten Missständen in deutschen Tierhaltungen.