Abstimmung Stadttauben Limburg: Tierschutzorganisationen warnen vor Falschinformationen

7. Juni 2024

Am kommenden Sonntag werden die Bürger in Limburg darüber abstimmen, ob die Stadt ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement einführt oder ob die Tiere getötet werden sollen. Kurz vor der Abstimmung haben die befürwortenden Parteien – namentlich die CDU, FDP und SPD – ein Flugblatt mit Fehlinformationen in Umlauf gebracht. Mit der vermeintlichen Infektionsgefahr und der Schädigung von Gebäuden schüren die Parteien Ängste bei den Bürger:innen. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und der Bundesverband Menschen für Tierrechte rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, sich vor der Abstimmung sachlich zu informieren. Ziel müsse eine nachhaltige, tierschutzgerechte und rechtskonforme Lösung sein.

Es ist wissenschaftlich längst belegt, dass von Stadttauben weder ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ausgeht noch, dass der Taubenkot besonders schädlich für Fassaden ist (1,2,3). Als Reaktion auf die Falschaussagen des Partei-Flugblattes hat die Tierschutzseite deswegen ihrerseits ein Aufklärungsflugblatt an alle Limburger Haushalte verteilt, das die Fehlinformationen widerlegt.

Verbreitung der Falschaussagen wurde gerichtlich untersagt
“Es ist unseriös, dass die beteiligten Parteien versuchen, die Bürgerinnen und Bürger mit diesen längst widerlegten Behauptungen zu verängstigen. Diese Falschmeldungen sind ein neuer Tiefpunkt in der Limburger Lokalpolitik und sie kosten auch noch Steuergelder. Dabei ist den Verantwortlichen bekannt, dass die Verbreitung genau dieser Falschaussagen einem Schädlingsbekämpfer 2019 gerichtlich untersagt wurde, weil er sich damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffte. Genau dies wiederholt sich jetzt. Es entsteht der Eindruck, dass in Limburg mit unlauteren Mitteln ein Präzedenzfall geschaffen werden soll”, kritisiert Christina Ledermann, Bundes-Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Tötung ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse und geltendes Recht
“Es muss die Frage erlaubt sein, welches Interesse dahintersteht, wenn die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten politischen Vertreter derart viel Energie aufwenden und auch vor der bewussten Verbreitung von Falschmeldungen nicht zurückschrecken? Zu suggerieren, dass man nicht für gesunde Menschen ist, wenn man für die Aufhebung des Rats-Beschlusses stimmt, überschreitet die Grenze des Seriösen. Warum wollen mehrere Ratsfraktionen eine Methode finanzieren, die wissenschaftlich erwiesenermaßen keinen nachhaltigen Effekt hat? Zu prüfen, ob die Investition in ein tierschutzgerechtes Stadttaubenkonzept sinnvoll ist, wäre zu verstehen. Aber bei der beschlossenen Tötung werden wissenschaftliche Erkenntnisse und geltendes Recht schlicht ignoriert,” sagt der Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung, Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, selbst Landrat a. D., unter Hinweis auf ein aktuelles Rechtsgutachten eines Professors für Umweltrecht und Lehrstuhlinhabers.

Tierschutzorganisationen kündigen Strafanzeige an
Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und der Bundesverband Menschen für Tierrechte rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, sich vor der Abstimmung sachlich fundiert zu informieren. Ziel müsse eine nachhaltige, tierschutzgerechte und rechtskonforme Lösung sein. Falls es zur rechtswidrigen Tötung der Tiere kommen sollte, haben beide Tierschutzorganisationen angekündigt, Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen stellen.

Download des kommentierten Flugblattes der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion als PDF.

(1) Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts wurden bei Stadttauben zwar humanpathogene Keime und Krankheitserreger nachgewiesen, die Ansteckungsgefahr für den Menschen schätzt das Institut jedoch insgesamt als sehr gering ein. Zudem wurde in mehreren Rechtsprechungen begründet, dass freilebende Stadttauben keine Gesundheitsschädlinge sind und von ihnen keine besonderen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit ausgehen. Wenn Tauben dies wären, wären es Singvögel auch.

(2) Aus dem Prüfungsbericht Nr. 195.04 „Einfluss von Taubenkot auf die Oberflächen von Baustoffen“ der Technischen Universität Darmstadt geht hervor, dass Taubenkot nicht materialschädigend und nicht schädlicher als der Kot anderer Vögel ist.

(3) Vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 05.04.2019 – 6 U 59/18 – Zweitinstanzliches Urteil zur Unterlassung von Aussagen zu angeblichen Gesundheitsgefahren und Gebäudeschädigungen durch Stadttauben sowie LG Osnabrück, vgl. Urteil vom 20.03.2018 – 14 O 469/17 – Unterlassung von Aussagen zu angeblichen Gesundheitsgefahren und Gebäudeschädigungen durch Stadttauben

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