Erste Verbandsklage-Entscheidung pro Tierschutz – Kreis Steinfurt im Blickpunkt

19. Juli 2017

Erster Erfolg für die Tierschutz-Verbandsklage

Berlin/Münster, 19. Juli 2017. Wichtiger Zwischenerfolg für ARIWA und die unterstützenden Organisationen: Das OVG Münster hält das Akteneinsichtsrecht für möglich und lässt die Berufung zu. Der Kreis Steinfurt verwehrt dem für die Verbandsklage in NRW anerkannten und gemeinnützigen Verein Animal Rights Watch (ARIWA) seit Jahren die Einsicht in tierschutzrelevante Akten. Zwar wurde die Klage des Vereins auf Akteneinsicht am 19. April 2016 zunächst vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen ist nun jedoch der Argumentation von ARIWA gefolgt und hat auf Antrag des Vereins die Berufung zugelassen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützen dieses Verfahren.

 

„Wir erwarten daher bald auch ein positives Urteil in der Sache, das weit über den Einzelfall hinausgeht“, zeigt sich Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, überzeugt. „Das bedeutet, dass die Veterinärämter in NRW den anerkannten Tierschutzverbänden bei einem Verdacht generell Akteneinsicht gewähren müssen – was aktuell zum Beispiel im Fall Schulze Föcking dringend notwendig erscheint“, meint Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA.

Ende der Intransparenz gegenüber Tierschützern?

Dem Veterinäramt in Steinfurt wird vorgeworfen, allenfalls Gefälligkeitskontrollen im Stall der Ministerin durchgeführt zu haben. Solche Kontrollen durch der Ministerin unterstellte Veterinärämter sind wegen Befangenheit untauglich. Ein Akteneinsichtsrecht zur Vorbereitung der eigentlichen Verbandsklage gibt anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit, solche Vorwürfe gerichtlich prüfen zu lassen. Damit endet die bisherige, systematische Intransparenz der Veterinärämter gegenüber den Tierschützern, betont Sandra Franz mit Blick auf die Vorgänge in Steinfurt.

„Ohne ein funktionierendes Verbandsklagerecht und ein damit einhergehendes Akteneinsichtsrecht unterliegen die Veterinärbehörden keiner ausreichenden Kontrolle“, ergänzt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. So könne etwa im aktuellen Fall auch nicht geprüft werden, ob und in welchem Maße die Ministerin Einfluss auf die Kontrollen ihres eigenen Betriebes nehme.

 

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen: 2017-07-19_PM Verbandsklage

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